Erasmus+ Enriching lives, opening minds.

Soziale Integration fördern

Was wird gefördert?

Unter dieser Programmlinie der Erasmus+ Politikunterstützung (Leitaktion 3) wird die soziale Integration durch Projekte in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend gefördert.

Die jährlich veröffentlichten Aufrufe zur sozialen Integration stehen ganz im Zeichen der Pariser Erklärung zur Förderung von Politischer Bildung und der gemeinsamen Werte von Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung. Mit ihr werden europäische Werte wie Gedanken- und Meinungsfreiheit, die Rule of Law, Pluralismus, Toleranz und Solidarität klar hervorgehoben. Hochschulbildung ist hier definiert als eines der wichtigsten Elemente, um soziale Inklusion, die Vermittlung gemeinsamer europäischer Grundwerte und aktiven Bürgersinn zu stärken.

Was sind die Schwerpunkte?

Je nach Aufruf werden unter dieser Förderlinie unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt. 2017 lag das Hauptaugenmerk auf der Verbreitung bewährter Vorgehensweisen für integratives Lernen oder der Einführung innovativer Methoden und Verfahren zur Förderung einer integrativen Bildung. 2016 hingegen zielte die Förderung auf die Ausweitung und Verbreitung innovativer bewährter Verfahren ab, um möglichst schnell auf die gesellschaftlichen Herausforderungen reagieren zu können.

Bisherige Aufrufe unterteilten sich in die Bereiche der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie Jugend, welchen jeweils unterschiedliche Schwerpunktsetzungen und budgetäre Ausstattungen zugrunde lagen (bisherige Ausschreibungen finden Sie unten).

*Alle folgenden Informationen richten sich an den Bereich zur allgemeinen und beruflichen Bildung. Für Fragen zum Jugendbereich in dieser Thematik, steht Ihnen die Nationalen Agentur Jugend für Europa zur Verfügung.

Budget

Die budgetäre Ausstattung unter dieser Leitlinie ist je nach Aufruf unterschiedlich und kann variieren. Unter bisherigen Aufrufen lag die maximale Fördersumme pro Projekt bei 500.000€ bei einer prozentual eingeschränkten EU-Förderung (80 oder 90%). Eine Co-Finanzierung ist somit erforderlich.

Zeitraum/ Vertragsdauer

Die Projektdauer muss zwischen 24 und 36 Monaten betragen.

Welche Länder können teilnehmen?

•    die 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union:
•    die EFTA-/EWR-Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen
•    die EU-Bewerberländer: Türkei, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

Welche Projekte können gefördert werden?

Die förderfähigen Aktivitäten sind sehr vielfältig, können unterschiedlichster Art sein und variieren je nach Aufruf; eine Auflistung finden Sie in den jeweiligen Aufrufen (siehe unten). Über die förderfähigen Aktivitäten des kommenden Aufrufs werden wir an dieser Stelle informieren.

In der Rubrik „Beispiele guter Praxis“ auf unserer Webseite finden Sie Details zu erfolgreich bewilligten Projekten vergangener Projektausschreibungen. Zudem bietet die Erasmus+ Project Results Platform eine Auflistung mit Projektkurzbeschreibungen aller bewilligter Projekte vergangener Aufrufe.

Wie erfolgt die Auswahl eines Projektes?

Die Auswahl der Projekte erfolgt zentral in Brüssel. Alle Anträge werden von der EACEA auf formale Förderfähigkeit geprüft. Formal gültige Anträge werden anschließend von unabhängigen Gutachern qualitativ bewertet und die Förderentscheidung auf Basis der Expertenbewertung der Europäischen Kommission getroffen. Alle Antragsteller werden von der EACEA über die Ergebnisse bei positiver und negativer Bewertung informiert. Der Zeitraum der Prüfung und Rückmeldung ist je nach Projektaufruf unterschiedlich. Bitte beachten Sie hierzu die jeweilige Ausschreibung.

Die vier Auswahlkriterien

•    Relevanz des Projekts
•    Qualität der Projektkonzeption und -umsetzung
•    Qualität der Partnerschaft und Kooperationsvereinbarung
•    Wirkungsgrad, Verbreitung und Nachhaltigkeit

An wen wende ich mich, wenn ich Fragen habe?

Lassen Sie sich bei Fragen gerne von uns beraten. Hierzu senden Sie bitte eine E-Mail an E-Mail.

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