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Europäische experimentelle Maßnahmen

Was wird gefördert?

Europäische experimentelle Maßnahmen umfassen Förderungen länderübergreifender Zusammenarbeit, welche innovative politische Maßnahmen unter Federführung hochrangiger Behörden betreffen. Systeme, Strukturen und Verfahren zum Umsetzen dieser Maßnahmen sollen erprobt und verbessert werden, etwa über die Erhebung und Bewertung entsprechender Daten über systemrelevante Wirkung innovativer politischer Maßnahmen. Weitere Ziele sind die Verbesserung der Wirksamkeit und Effizienz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Jugendpolitik.  

Budget

Die budgetäre Ausstattung unter dieser Leitlinie ist je nach Aufruf unterschiedlich und kann variieren. Unter bisherigen Aufrufen lag Sie bei einer maximalen Fördersumme von 2.000.000€ - 2.500.000€ pro Projekt bei einer maximalen EU-Förderung von 75%. Eine Co-Finanzierung ist somit erforderlich.

Zeitraum/ Vertragsdauer

24-36 Monate

Welche Länder können teilnehmen?

  • die 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union:
  • die EFTA-/EWR-Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen
  • die EU-Bewerberländer: Türkei, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

Welche Projekte können gefördert werden?

Europäische experimentelle Maßnahmen richten sich an alle Fachbereiche. Geförderte Projekte können somit unterschiedlicher Art sein. Auf unserer Best Practice Seite können Sie Beispiele guter Praxis finden. Zudem bietet die Erasmus+ Project Results Platform die Auflistung mit Kurzbeschreibungen aller bewilligter Projekte vergangener Aufrufe.

Wie erfolgt die Auswahl eines Projektes?

Die Auswahl der Projekte erfolgt zentral in Brüssel. Alle Anträge werden von der EACEA auf formale Förderfähigkeit geprüft. Formal gültige Anträge werden anschließend von unabhängigen Gutachern qualitativ bewertet und die Förderentscheidung auf Basis der Expertenbewertung der Europäischen Kommission getroffen. Alle Antragsteller werden von der EACEA über die Ergebnisse bei positiver und negativer Bewertung informiert. Der Zeitraum der Prüfung und Rückmeldung ist je nach Projektaufruf unterschiedlich. Bitte beachten Sie hierzu die jeweilige Ausschreibung.

Die vier Auswahlkriterien

  • Relevanz des Projekts
  • Qualität der Projektkonzeption und -umsetzung
  • Qualität der Partnerschaft und Kooperationsvereinbarung
  • Wirkungsgrad, Verbreitung und Nachhaltigkeit

An wen wende ich mich, wenn ich Fragen habe?

Lassen Sie sich bei Fragen gerne von uns beraten. Hierzu senden Sie bitte eine E-Mail an E-Mail.

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