Zukunftsweisende Kooperationsprojekte
Was wird gefördert?
Zukunftsweisende Kooperationsprojekte werden zur Ermittlung, Prüfung, Entwicklung und Bewertung innovativer Ansätze ausgeschrieben. Ziel ist es, neue Partnerschaften wichtiger Interessensgruppen zu bilden und eine gemeinsame Projektdurchführung zu erreichen. Hier sollten insbesondere wirksame Methoden, Instrumente und Strategien für politische Entscheidungsträger entwickelt werden, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend von Bedeutung sind. Zu den zentralen Absichten gehört auch, detaillierte Kenntnisse über Zielgruppen, Lernen, Unterricht, Ausbildung oder Umstände in der Jugendarbeit aufzuweisen, um einen Beitrag zur Verbesserung der Bildungs- und Jugendpolitik zu leisten.
Budget
Die budgetäre Ausstattung unter dieser Leitlinie ist je nach Aufruf unterschiedlich und kann variieren. Unter bisherigen Aufrufen lag Sie bei einer maximalen Fördersumme von 500.000€ pro Projekt bei einer maximalen EU-Förderung von 75%. Eine Co-Finanzierung ist somit erforderlich.
Zeitraum/ Vertragsdauer
24-36 Monate
Welche Länder können teilnehmen?
- die 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union:
- die EFTA-/EWR-Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen
- die EU-Bewerberländer: Türkei, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
Welche Projekte können gefördert werden?
Zukunftsweisende Koooperationsprojekte richten sich an alle Fachbereiche. Geförderte Projekte können somit unterschiedlicher Art sein. Auf unserer Best Practice Seite können Sie Beispiele guter Praxis finden. Zudem bietet die Erasmus+ Project Results Platform die Auflistung mit Kurzbeschreibungen aller bewilligter Projekte vergangener Aufrufe.
Wie erfolgt die Auswahl eines Projektes?
Die Auswahl der Projekte erfolgt zentral in Brüssel. Alle Anträge werden von der EACEA auf formale Förderfähigkeit geprüft. Formal gültige Anträge werden anschließend von unabhängigen Gutachern qualitativ bewertet und die Förderentscheidung auf Basis der Expertenbewertung der Europäischen Kommission getroffen. Alle Antragsteller werden von der EACEA über die Ergebnisse bei positiver und negativer Bewertung informiert. Der Zeitraum der Prüfung und Rückmeldung ist je nach Projektaufruf unterschiedlich. Bitte beachten Sie hierzu die jeweilige Ausschreibung.
Die vier Auswahlkriterien
- Relevanz des Projekts
- Qualität der Projektkonzeption und -umsetzung
- Qualität der Partnerschaft und Kooperationsvereinbarung
- Wirkung auf die Politikentwicklung und Verbreitung
An wen wende ich mich, wenn ich Fragen habe?
Lassen Sie sich bei Fragen gerne von uns beraten. Hierzu senden Sie bitte eine E-Mail an E-Mail.