Erasmus+ Enriching lives, opening minds.

Wissensallianzen

Studierende recherchieren in der Bibliothek und unterhalten sich über die Erasmus+ Wissensallianzen ihrer Hochschule.
Jan von Allwörden/DAAD

Erasmus+ Zentrale Maßnahmen #kurzerklärt

In der Grafik sind zwei Hochschulmitarbeiter abgebildet, zwischen ihnen ist ein Antrag für die NA DAAD zu sehen - mit diesem können Hochschulen Unterstützung bei den zentralen Maßnahmen beantragen.

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Wichtiger Hinweis: Das neue Erasmus+ Programm wird voraussichtlich im Januar 2021 starten. Damit werden auch die Wissensallianzen wieder ausgeschrieben. Diese Webseite wird in den nächsten Wochen aktualisiert, sobald die genaue Ausgestaltung der Förderlinie im neuen Programm bekannt sein wird.

Was wird gefördert?

Kooperationsprojekte zwischen europäischen Hochschulen und Unternehmen sowie weiteren Einrichtungen. Ziel der strukturierten und dauerhaften Partnerschaften ist die Förderung der Innovationskraft in Europa. Die Projektergebnisse erzielen ihre Wirkung über die Projektlaufzeit hinaus und unterstützen die nachhaltige Kooperation zwischen Hochschulen und Unternehmen.

Budget

Die Fördersummen liegen zwischen maximal 700.000,- Euro für zwei- und eine Million Euro für dreijährige Projekte. Für den Zeitraum 2014-2020 ist die Förderung von rund 150 Wissensallianzen geplant.

Zeitraum/Vertragsdauer

Zwei oder drei Jahre

Welche Länder können teilnehmen?

Es können Institutionen aus Programm- und ggf. Partnerländern teilnehmen. Die antragstellende Einrichtung muss aus einem Programmland kommen. Institutionen aus Partnerländern können nur beteiligt werden, wenn sie einen deutlichen Mehrwert zum Projekt beitragen.

Welche Projekte können gefördert werden?

Die Wissensallianzen stehen allen Fachbereichen offen. Die Ergebnisse der letzten Antragsrunden finden Sie nachfolgend. Kurzbeschreibungen der ausgewählten Projekte finden Sie auf der Erasmus+ Project Results Platform.

Wie erfolgt die Auswahl eines Projektes?

Die Auswahl der Projekte erfolgt zentral in Brüssel. Die Anträge werden zunächst von der EACEA auf die formale Förderfähigkeit geprüft. Antragsteller, deren Vorschläge die formalen Förderkriterien nicht erfüllen, werden nach Abschluss dieser Prüfung von der EACEA schriftlich benachrichtigt. Die formal gültigen Anträge werden anschließend von jeweils zwei unabhängigen Gutachtern qualitativ bewertet. Die Förderentscheidung wird auf Basis der Expertenbewertung von der Europäischen Kommission getroffen. Alle Antragsteller werden von der EACEA im Juli/August des jeweiligen Jahres über die Ergebnisse informiert.

Die vier Auswahlkriterien:

  • Relevanz des Projekts
  • Qualität der Projektkonzeption und -durchführung
  • Qualität des Projektteams
  • Wirkung und Verbreitung

An wen wende ich mich, wenn ich Fragen habe?

Lassen Sie sich bei Fragen gerne von uns beraten. Hierzu können Sie unsere Skizzenvorlage nutzen oder uns eine E-Mail senden.

Weiterführende Informationen

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