Mobilitätskonsortien (KA130)
Wer kann einen Antrag stellen?
Mobilitätskonsortien, wenn...
- die koordinierende Organisation in Deutschland ansässig ist
- alle Mitgliedsorganisationen des Mobilitätskonsortiums in Deutschland ansässig sind
- sie aus mindestens 3 teilnahmeberechtigten Organisationen bestehen und davon mindestens 2 entsendende Hochschulen sind
- alle Mitgliedshochschulen über eine gültige ECHE verfügen
Was sind die Bestandteile eines kompletten Antrags?
- das vollständig ausgefüllte Antragsformular
- die Declaration of Honour (siehe Anleitung zum Antrag: drucken, vom Legal Representative unterschreiben lassen, scannen, hochladen)
- die Mandate aller am Mobilitätskonsortium beteiligten Mitglieder
- der Antrag auf Akkreditierung muss vor der Einreichung des Mobilitätsantrags (KA131) eingereicht werden
Wann kann ich einen Antrag stellen?
Die Beantragung ist einmal im Jahr zu einem europaweit einheitlichen Antragstermin möglich. Die Antragsfrist des Erasmus+ Programmaufrufs 2024 endet am 20. Februar 2024 um 12:00 Uhr (mittags) Brüsseler Ortszeit.
Wie und wo reiche ich einen Antrag ein?
Alle Anträge müssen über das Antragsportal der Europäischen Kommission eingereicht werden. Hinweis: Um das Antragsportal zu öffnen, benötigen Sie einen Zugang über EU-Login. Die Anträge werden ausschließlich nach formalen und vier qualitativen Bewertungskriterien durch eine Kommission aus Gutachtern und Gutachterinnen bewertet. Jeder Antragsteller erhält ein detailliertes Feedback über die Ergebnisse der Begutachtung.
Bitte denken Sie daran, nach der Einreichung Ihres Antrags für KA130 einen Antrag auf Mittel für die Mobilität von Einzelpersonen KA131 und/oder KA171 zu stellen.
An wen wende ich mich, wenn ich Fragen habe?
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an uns per E-Mail unter Angabe Ihres Erasmus-Codes.