Mobilität von Einzelpersonen (KA131)
Wer kann einen Antrag stellen?
Einzelne Hochschuleinrichtungen, wenn sie
- in einem Programmland ansässig sind
- über eine Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen
Mobilitätskonsortien, wenn
- die koordinierende Organisation in einem Programmland ansässig ist
- die koordinierende Organisation über eine Akkreditierung verfügt
- alle beteiligten Organisationen aus Programmländern eine gültige ECHE besitzen
Was kann beantragt werden?
Für die Mobilität mit Programmländern können Sie Erasmus+ Mittel beantragen. Für die internationale Mobilität können insgesamt (für SM und ST) bis zu 20 % des bewilligten Projektbudgets verwendet werden.
- Studierendenmobilität zu Studienzwecken (SMS)
- Studierendenmobilität zu Praktikazwecken (SMP)
- Personalmobilität zu Lehr- und Unterrichtszwecken (STA) und eingeladenes Unternehmenspersonal (STA2)
- Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)
- Blended Intensive Programmes (BIP)
Zudem können Teilnehmenden Aufstockungsbeträge (Top-ups) und Zuschüsse für folgende Zwecke zugewiesen werden:
- Green travel/ grünes Reisen (2022 und 2023)
- Fewer opportunities/ benachteiligte Gruppen
- Inclusion support – finanzielle Zusatzförderung
Die Mittel zur organisatorischen Unterstützung (OS) richten sich wie bislang auch nach der Anzahl der bewilligten Mobilitäten und werden von der 1. - 100. Mobilität in Höhe von 400 Euro und für jede weitere bewilligte Mobilität in Höhe von 230 Euro gezahlt.
Weitere Informationen zu den Aufstockungsbeträgen und Förderraten finden Sie unter Förderraten. Detaillierte Erläuterungen zu den Mobilitätsaktivitäten der Förderlinie KA131 finden Sie zudem im Higher Education Mobility Handbook.
Was sind die Bestandteile eines kompletten Antrags?
- Das vollständig ausgefüllte Antragsformular
- Declaration of Honour (siehe Anleitung zum Antrag: drucken, vom Legal Representative unterschreiben lassen, scannen, hochladen)
- für private und kirchliche Einrichtungen:
Proof of Financial Capacity, wenn der antragstellenden Organisation über 60.000 Euro bewilligt werden:
a) zu mehr als 50 % öffentliche Förderung
b) keine, 50 % oder weniger als 50 % öffentliche Förderung
Wann kann ich einen Antrag stellen?
Die Beantragung ist einmal im Jahr zu einem europaweit einheitlichen Antragstermin möglich. Die Antragsfrist des Erasmus+ Programmaufrufs 2024 endet am 20. Februar 2024 um 12:00:00 Uhr (mittags) Brüsseler Ortszeit. Projektbeginn ist am 1. Juni 2024.
Wie und wo reiche ich einen Antrag ein?
Alle Anträge müssen über das Antragsportal der Europäischen Kommission eingereicht werden. Hinweis: Um das Antragsportal zu öffnen, benötigen Sie einen Zugang über EU-Login. Es zählt dabei immer die zuletzt (fristgerecht) eingereichte Antragsversion.
An wen wende ich mich, wenn ich Fragen habe?
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an uns per E-Mail unter Angabe Ihres Erasmus-Codes.