Mobilität mit Partnerländern (KA171)
Allgemeines
Das Erasmus+ Programm ermöglicht nicht nur Europäerinnen und Europäern im Ausland zu studieren, sich fortzubilden und Auslandserfahrungen zu sammeln, sondern auch Teilnehmenden außerhalb der Europäischen Union. Seit 2015 können Personen und Organisationen aus aller Welt an Erasmus+ Mobilitäten im Bereich der Hochschulbildung teilnehmen.
Im Rahmen der Förderlinie KA171 können europäische Hochschuleinrichtungen Mobilitätsvereinbarungen mit Partnern in der ganzen Welt schließen, um Studierende und Personal zu entsenden und zu empfangen.
Förderfähige teilnehmende Organisationen
- Hochschulen aus Programmländern mit einer gültigen ECHE
- Hochschulen aus Partnerländern, die von den zuständigen Behörden anerkannt sind
- Öffentliche oder private Organisationen, die auf dem Arbeitsmarkt tätig sind ("nicht-akademische Partner")
Wer kann einen Antrag stellen?
Einzelne Hochschuleinrichtungen, wenn sie
- in einem Programmland ansässig sind
- über eine Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen
Mobilitätskonsortien, wenn
- die koordinierenden Organisationen in einem Programmland ansässig ist
- die koordinierende Organisation über eine Akkreditierung verfügt
- alle beteiligten Organisationen aus Programmländern eine gültige ECHE besitzen
Was kann beantragt werden?
- Studierendenmobilität zu Studienzwecken (SMS)
- Studierendenmobilität zu Praktikumszwecken (SMP) (inklusive Graduierte im ersten Jahr nach Studienabschluss)
- Personalmobilität zu Lehr- und Unterrichtszwecken (STA)
- Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)
Zudem können Aufstockungsbeträge (Top-ups) und Zuschüsse für folgende Zwecke beantragt werden:
- Green travel/grünes Reisen
- Fewer opportunities/benachteiligte Gruppen
- Inclusion support – finanzielle Zusatzförderung für Teilnehmende mit Behinderung, chronischer Erkrankung sowie Studierende mit Kind/ern
Wie und wo reiche ich einen Antrag ein?
- Das vollständig ausgefüllte Antragsformular
- Declaration of Honour (siehe Anleitung zum Antrag: drucken, vom Legal Representative unterschreiben lassen, scannen, hochladen)
- für private und kirchliche Einrichtungen:
Proof of Financial Capacity, wenn der antragstellenden Organisation über 60.000 Euro bewilligt werden:
a) zu 50 % oder mehr öffentliche Förderung
b) keine oder unter 50 % öffentliche Förderung
- Alle Anträge müssen über das Antragsportal der Europäischen Kommission eingereicht werden. Über das Portal werden sie dann der NA DAAD zur weiteren Bearbeitung zugewiesen.
Um das Antragsportal zu öffnen, benötigen Sie einen Zugang über EU-Login. Es zählt dabei immer die zuletzt (fristgerecht) eingereichte Antragsversion.
Zeitraum/Vertragsdauer
Die Projekte haben eine Dauer von 24 oder 36 Monaten.
Welche Länder können teilnehmen?
- alle Programmländer und
- alle Partnerländer weltweit, mit Ausnahme der folgenden Länder: Region 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstaat) sowie Region 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Vereinigtes Königreich)
Was sind die Bestandteile eines kompletten Antrags?
Aufruf 2025
Wann kann ich einen Antrag stellen?
Die Beantragung ist einmal im Jahr zu einem europaweit einheitlichen Antragstermin möglich. Die Antragsfrist des Erasmus+ Programmaufrufs 2025 endet am 19. Februar 2025 um 12:00:00 Uhr Brüsseler Ortszeit. Projektbeginn ist am 01. August 2025.
Wie stelle ich einen Antrag?
Eine detaillierte Schritt-für-Schritt Anleitung finden Sie im hier: KA171 Mobility of higher education students and staff supported by external policy funds application
Weitere nützliche Informationen zur Registrierung Ihrer Organisation, etc. finden Sie hier: Applicant Guides - Submission phase - Erasmus+ & European Solidarity Corps guides
Regionale Budgets 2025
Die regionale Verteilung des nationalen Budgets orientiert sich an den übergreifenden europäischen Budgetvorgaben für die gesamte Programmgeneration und wird für Deutschland prozentuell berechnet. Die regionalen Budgets für Deutschland werden voraussichtlich Ende Februar veröffentlicht.
Wir möchten Sie zusätzlich auf die regionalen Ziele und Prioritäten der Europäischen Kommission hinweisen.(siehe Erasmus+ Programmleitfaden 2025 (engl. Version), Seite 59)
Informationen zum Aufruf 2025
Die Neuerungen im Aufruf 2025 haben wir in der Sprechstunde zur Antragsberatung vorgestellt. In der dazugehörigen Präsentation finden Sie alle wichtigen Punkte bezüglich der Beantragung: Präsentation zur Antragstellung KA171
Aufruf 2024
Regionale Budgets 2024
Hier können Sie die regionalen Budgets im Aufruf 2024 einsehen.
Informationen zum Aufruf 2024
Präsentation zur Antragstellung KA171
Aktuelle Übersicht der Regionen mit gekennzeichneten ODA-Ländern
Aufruf 2023
Regionale Budgets 2023
Hier können Sie die regionalen Budgets im Aufruf 2023 einsehen.
Informationen zum Aufruf 2023
Video mit allgemeinen Informationen zur Antragstellung KA171
Videoanleitung zum Ausfüllen des Antrags
Präsentation zum Video
Präsentation zur Antragstellung 2023
Aufruf 2022
Budget im Aufruf 2022
Die verfügbaren Teilbudgets in der Förderlinie Mobilität mit Partnerländern (KA171) werden von der Europäischen Kommission festgelegt und veröffentlicht. Der deutsche Anteil am europäischen Gesamtbudget der Förderlinie liegt im Aufruf 2022 bei rund 14%. Die Tabelle der Teilbudgets listet alle im Aufruf 2022 verfügbaren, regionalen Teilbudgets auf. Die Budgets speisen sich aus den beiden externen Finanzierungsinstrumenten der Europäischen Kommission NDICI (Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt) und IPA III (Instrument für Heranführungshilfe).
Aufstellung der Teilbudgets 2022 (Stand 01.04.2022
Region | Förderfähige Partnerländer¹ | Budget 2022 Deutschland |
Region 1 – Western Balkans | Albania, Bosnia and Herzegovina, Kosovo, Montenegro | 5.034.548 € |
Region 2 – Neighbourhood East | Armenia, Azerbaijan, Belarus, Georgia, Moldova, Territory of Ukraine as recognised by international law | 5.376.372 € |
Region 3 – South-Mediterranean | Algeria, Egypt, Israel, Jordan, Lebanon, Libya, Morocco, Palestine (West Bank and Gaza Strip), Syria, Tunisia | 4.172.590 € |
Region 4 – Russian Federation | Territory of Russia as recognised by international law | 1.561.144 € |
Region 5 – Asia | Bangladesh, Bhutan, Cambodia, China, DPR Korea, India, Indonesia, Laos, Malaysia, Maldives, Mongolia, Myanmar, Nepal, Pakistan, Philippines, Sri Lanka, Thailand and Vietnam High income countries: Brunei, Hong Kong, Japan, Korea, Macao, Singapore and Taiwan |
2.380.089 € |
Region 6 – Central Asia | Afghanistan, Kazakhstan, Kyrgyzstan, Tajikistan, Turkmenistan, Uzbekistan | 625.857 € |
Region 7 – Middle East | Iran, Iraq, Yemen High income countries: Bahrain, Kuwait, Oman, Qatar, Saudi Arabia, United Arab Emirates |
183.311 € |
Region 8 – Pacific | Cook Islands, Fiji, Kiribati, Marshall Islands, Micronesia, Nauru, Niue, Palau, Papua New Guinea, Samoa, Solomon Islands, Timor-Leste, Tonga, Tuvalu, Vanuatu High income countries: Australia, New Zealand |
218.983 € |
Region 9 – Sub-Saharan Africa | Angola, Benin, Botswana, Burkina Faso, Burundi, Cameroon, Cape Verde, Central African Republic, Chad, Comoros, Congo, Congo - Democratic Republic of the, Côte d’Ivoire, Djibouti, Equatorial Guinea, Eritrea, Eswatini, Ethiopia, Gabon, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kenya, Lesotho, Liberia, Madagascar, Malawi, Mali, Mauritania, Mauritius, Mozambique, Namibia, Niger, Nigeria, Rwanda, Sao Tome and Principe, Senegal, Seychelles, Sierra Leone, Somalia, South Africa, South Sudan, Sudan, Tanzania, Togo, Uganda, Zambia, Zimbabwe | 6.077.412 € |
Region 10 – Latin America |
Argentina, Bolivia, Brazil, Chile, Colombia, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Honduras, Mexico, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, Uruguay and Venezuela | 793.880 € |
Region 11 – Carribean | Antigua & Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Cuba, Dominica, Dominican Republic, Grenada, Guyana, Haiti, Jamaica, St Kitts and Nevis, St Lucia, St Vincent & Grenadines, Suriname and Trinidad & Tobago | 143.180 € |
Region 12 – US and Canada | United States of America, Canada | 798.271 € |
Summe |
27.365.636 € |
Erläuterung: Die rote Kennzeichnung hebt die Partnerländer hervor, die seitens der OECD als Empfänger für öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) eingestuft werden. Outgoing-Mobilitäten sind in diese Partnerländer nur für Doktoranden und Personal förderfähig, Outgoing-Mobilitäten für Studierende des ersten und zweiten Zyklus sind in diese Partnerländer nicht förderfähig.²
Mobilitätsprojekte mit Partnerländern der Regionen 13 und 14 sind in der Förderlinie Erasmus+ KA171 nicht förderfähig.
¹Es gelten die Bestimmungen zu Ländern bzw. Gebieten des Programme Guide in der jeweils letzten Fassung.
²Siehe Programme Guide 2022, englische Fassung, Seite 60.
An wen wende ich mich, wenn ich Fragen habe?
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihres Erasmus-Codes per E-Mail an uns.