Fragen & Antworten für LEI
Sie haben Fragen zum Programm Lokale Erasmus+ Initiativen? Hier gibt es Antworten für LEI-Mitglieder, Erasmus+ Hochschulkoordinatorinnen und -koordinatoren sowie interessierte Studierende.
1. Wie kann man sich bewerben?
Ausschreibungs- und Antragsformulare für das Folgejahr stehen ab November in unserem Downloadcenter zur Verfügung: https://eu.daad.de/downloads
2. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Eine Hochschule, an der die LEI als Antragsteller aktiv ist, entsendet mindestens fünf Erasmus+ Studierende oder Praktikantinnen und Praktikanten. LEI bestehen aus mindestens vier engagierten Studierenden (Mitarbeitende der Hochschule zählen nicht dazu). Die Mitglieder werden im Antrag aufgeführt.
3. Wie gründet man eine LEI?
Zunächst sollte geprüft werden, ob es an der betreffenden Hochschule bereits eine LEI gibt, der man sich vielleicht anschließen möchte. In unserer Datenbank befinden sich alle Hochschulen mit aktiven LEIs.
Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten, eine LEI zu gründen:
a) man gründet einen Verein (Infos zur Vereinsgründung findet man im Internet)
b) die LEI kann auch an der Hochschule angesiedelt sein. In diesem Fall werden die bewilligten Mittel über die Hochschule an die LEI weitergegeben. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Vorhaben an das Akademische Auslandsamt / International Office Ihrer Hochschule.
In beiden Fällen gilt: Der Antrag einer LEI muss immer vom Akademischen Auslandsamt / International Office der Hochschule unterstützt werden.
4. Was kann gefördert werden?
- Fachbezogene sowie landeskundliche Veranstaltungen
- sprachliche Vorbereitungen und Trainings
- Betreuungsmaßnahmen (insbesondere Unterstützung für Wohnraumbeschaffung, z.B. durch Zeitungsinserate, Wohnungstausch o. ä.)
- interkulturelle Vorbereitungen
- Exkursionen im Zusammenhang mit interkultureller Vorbereitung
- Informationsmaterial (z.B. Herstellung von Flyern)
- allgemeine Büroausgaben im Zusammenhang mit Aktivitäten als LEI (z. B. Kopien, Porto, Telefon)
Die zweckgebundenen Mittel sind sparsam und wirtschaftlich zu verwenden. Zur wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung der Mittel gehört auch, mögliche Preisnachlässe und Skonti auszuschöpfen.
5. Wie berechnet sich der LEI-Zuschuss?
Der LEI-Zuschuss berechnet sich nach den beantragten Pauschalen („Grundbetreuung“, „Veranstaltung“ und „Sonderthema“).
Die maximale Förderhöhe (inkl. Pauschale/n Sonderthema) orientiert sich an der Anzahl der Erasmus+ Outgoer (Erasmus+ Studium oder Praktikum) der jeweiligen Hochschule und wird nach Eingang des LEI-Antrages ermittelt:
5 - 24 Erasmus+ Outgoer: 1.000,00 Euro
25 - 49 Erasmus+ Outgoer: 1.500,00 Euro
50 - 349 Erasmus+ Outgoer: 2.000,00 Euro
ab 350 Erasmus+ Outgoer: 2.500,00 Euro
6. An wen wird der Zuschuss überwiesen?
Ist eine LEI an einer Hochschule angesiedelt, erhält die Hochschule die bewilligten Mittel und gibt sie an die LEI weiter.
Ist eine LEI ein eingetragener Verein, erhält sie die bewilligten Mittel direkt auf das Vereinskonto.
In beiden Fällen muss ein Antrag auf Förderung vom Akademischen Auslandsamt der Hochschule unterstützt werden.
7. Sind Fördermittel auf das nächste Jahr übertragbar?
Die Fördermittel stehen für das jeweilige Kalenderjahr zur Verfügung (01. Januar bis 31. Dezember) und sind nicht in das nächste Haushaltsjahr übertragbar.
8. Wie erfolgt die Nachweiserbringung?
Der Nachweis über die Verwendung der Mittel erfolgt im Formular „Durchführungsbericht Förderbewilligung“. Das Formular ist spätestens 2 Monate nach Ablauf des Durchführungszeitraums (28.02.) beim DAAD einzureichen. Das Nicht-Einhalten der Frist kann die Rückforderung der Mittel inkl. Zinsen zur Folge haben.
Der „Durchführungsbericht Förderbewilligung“ enthält die folgenden Angaben
A Allgemeine Angaben
B Beschreibung des Projektverlaufs
C Notwendigkeit der Ausgaben
D Aufstellung / Übersicht Einnahmen-Ausgaben
E Zielerreichung
Zu jeder Veranstaltung ist eine Teilnehmendenliste abzugeben.
9. Bis wann muss das Formular „Durchführungsbericht Förderbewilligung“ eingereicht werden?
Das Formular „Durchführungsbericht Förderbewilligung“ inkl. Teilnehmendenlisten muss per Post mit Originalunterschriften bis zum 28. Februar des Folgejahres eingereicht werden.
Adresse:
Deutscher Akademischer Austauschdienst
Referat EU05 – Kommunikation und studentisches Engagement für Europa / LEI
Kennedyallee 50
53175 Bonn
10. Welche Unterschriften sind notwendig auf dem Formular „Durchführungsbericht“?
- Hochschulkoordinator/in
- LEI-Vorsitzende/r
- Prüfeinrichtung der Hochschule (bei LEI ohne Vereinsstatus) oder Kassenwart oder Kassenwärtin der LEI (bei LEI mit Vereinsstatus)
Es ist wichtig zu beachten, dass alle Unterschriften im Original eingereicht werden.
11. Wann muss der LEI-Zuschuss zurückgezahlt werden?
Die Pauschalen sind zurückzuzahlen, wenn im Förderzeitraum keine Aktivität im Rahmen der jeweiligen Pauschale durchgeführt wurde. Die Rücküberweisung muss bis spätestens 20.01. des Folgejahres erfolgen. Bei späterer Rücküberweisung können Zinsen nachberechnet und in Rechnung gestellt werden.
12. Gibt es eine Haftpflichtversicherung für LEI-Mitglieder?
Nähere Infos zur Haftpflichtversicherung bei LEI-Veranstaltungen erhalten Sie hier in unserem Downloadcenter.
13. Welche Berichte müssen eingereicht werden?
Während des laufenden Jahres, müssen Berichte über LEI-Aktivitäten nur eingereicht werden, wenn Aktionen im Rahmen der Sonderthemen durchgeführt wurden. Diese müssen spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Aktion mit Fotos an den DAAD gemailt werden: E-Mail.
Alle weiteren Berichte sind in den Durchführungsbericht zu integrieren.
14. Wie erhalte ich regelmäßig Informationen zu den Lokalen Erasmus+ Initiativen per Mail?
Die LEI-Mitglieder (Vorsitzende und Projektverantwortliche) erhalten monatlich unsere Rundmail mit wichtigen Informationen zum Programm, wichtigen Terminen, Einladungen, Aktionen und allgemeinen Informationen zum Erasmus+-Programm. Weitere LEI-Mitglieder, die Interesse an unserer Rundmail haben, können uns eine E-Mail senden und in den E-Mail-Verteiler aufgenommen werden.
15. Wann ist die NA DAAD zu informieren?
Mitteilung an die NA DAAD per E-Mail bei folgenden Ereignissen:
- Änderung der Ansprechpersonen
- Änderung der Adressdaten
- Änderung der E-Mail-Adresse
- Auflösung der LEI
16. Wann muss das LEI-Logo und das Logo des Geldgebers verwendet werden?
Das LEI-Logo finden Sie in unserem Downloadcenter und soll auf allen externen Dokumenten und Publikationen erscheinen.
Bei Publikationen soll auch der Hinweis „gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung“ genutzt werden.
17. Wo kann ich Werbematerialien bestellen?
Für Veranstaltungen können Sie hier Werbematerial bestellen.
Bestellerkreis: DAAD-Intern, Nationale Agentur der EU
18. Wie kann ich eine Bescheinigung für die ehrenamtliche Tätigkeit erhalten?
Auf Wunsch stellen wir gerne eine Bescheinigung über die ehrenamtliche Mitarbeit in der LEI aus. Bitte senden Sie hierfür das Formular ‚Antrag zur Bescheinigung von LEI-Aktivitäten‘ ausgefüllt an unser E-Mail-Postfach.
Das Formular finden Sie in unserem Downloadcenter.
19. Welche Termine gilt es zu beachten?
Monat/Datum | Aufgabe |
November | Veröffentlichung Ausschreibungsunterlagen für das Folgejahr |
20.12. | Ende Antragsfrist Beantragung LEI-Zuschüsse |
28.02. | Abgabe Durchführungsbericht für Fördermittel aus dem Vorjahr Hier geht's zum Formular. |
Februar | Versand der Förderbewilligung (inkl. Annahmeerklärung Förderbewilligung und Mittelanforderung) |
28.02. | Abgabe Annahmeerklärung und Mittelanforderung |
März | Anweisung des LEI-Zuschusses |
Sie haben noch Fragen?
Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail. Außerdem können sich an die Lokale Erasmus+ Initiative an Ihrem Hochschulort wenden. Ansprechpersonen finden Sie hier.