16.12.2021 | Kategorie Mobilität, Ausschreibungen/Aufrufe
Lokale Erasmus+ Initiativen
Die NA DAAD fördert Lokale Erasmus+ Initiativen (LEI) aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Wann und wo reiche ich den Antrag ein?
Anträge auf LEI-Zuschüsse können bis zum 20.12.2024 gestellt werden. Alle Informationen finden Sie in der LEI-Ausschreibung 2025.
Für die Antragstellung müssen die folgenden Formulare bis zum 20.12.2024 ausgefüllt und an den DAAD (DAAD, Ref. EU05 – Kommunikation und studentisches Engagement für Europa / LEI, Kennedyallee 50, 53175 Bonn) geschickt werden:
- Formular „Projektbeschreibung Förderbewilligung“ (s. Downloadcenter),
- „Formular Finanzierungsplan“ (s. Downloadcenter),
- „Weitere Angaben zur Projektbeschreibung“ (digitales Formular wird online ausgefüllt und abgesendet: https://www.daad.de/surveys/226954?lang=de
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Der Antrag einer LEI muss immer vom Akademischen Auslandsamt der
Hochschule unterstützt werden. Zudem gelten folgende Voraussetzungen:
- eine Hochschule, an der die LEI als Antragsteller aktiv ist, entsendet mindestens fünf Erasmus+ Studierende oder Praktikantinnen bzw. Praktikanten
- LEI bestehen aus mindestens vier engagierten Studierenden (Mitarbeitende der Hochschule zählen nicht dazu)
Wie hoch ist der LEI-Zuschuss?
Je Hochschule können LEI mit bis zu 2.500,00 Euro (inkl. Pauschale/n Sonderthema) gefördert werden. Sofern mehrere LEI an einer Hochschule gefördert werden, erfolgt eine anteilige Bewilligung.
Im Einzelnen können die folgenden Pauschalen beantragt werden:
- Pauschale „Grundbetreuung“ in Höhe von 500 Euro zur Durchführung von Informationsmaßnahmen inkl. mindestens einer Veranstaltung (einmalig beantragbar);
- Pauschale „Veranstaltung“ in Höhe von 500 Euro für je 1-4 weitere Veranstaltungen (maximal dreimal beantragbar).
- Pauschale „Sonderthema“ in Höhe von 250 Euro zur Durchführung von mindestens einer Veranstaltung / Aktivität im Rahmen der Sonderthemen des Jahres 2025 (maximal zweimal beantragbar.
Die maximale Förderhöhe (inkl. Pauschale/n Sonderthema) orientiert sich an der Anzahl der Erasmus+ Outgoing-Studierenden der jeweiligen Hochschule:
5 - 24 Erasmus+ Outgoer: 1.000,00 Euro
25 - 49 Erasmus+ Outgoer: 1.500,00 Euro
50 - 349 Erasmus+ Outgoer: 2.000,00 Euro
ab 350 Erasmus+ Outgoer: 2.500,00 Euro
Wozu kann der LEI-Zuschuss genutzt werden?
Die Fördermittel stehen für den 1. Januar bis 31. Dezember zur Verfügung. Die Mittel sind zur Finanzierung der Vorbereitung von deutschen Studierenden, die einen Erasmus+ Studien- oder Praktikumsaufenthalt anstreben. Ferner können die Mittel auch zur allgemeinen und fachbezogenen Betreuung von internationalen Studierenden genutzt werden. Vorrangiges Ziel der Verwendung der Mittel ist aber die Verbesserung der Rahmenbedingungen für einen Auslandsaufenthalt von deutschen Erasmus+ Studierenden.
Die Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel erfolgt unter dem Vorbehalt vorhandener Finanzmittel. Alle zur Programmdurchführung notwendigen Dokumente finden Sie in unserem Downloadcenter.