Erasmus+ Enriching lives, opening minds.

Europäische Experimentelle Maßnahmen

Zwei Studierende betrachten eine Online Seite von Erasmus+ auf einem Tablet.
Jan von Allwörden/DAAD

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die Fördermodalitäten des aktuellen Aufrufs der Förderlinie Europäische Experimentelle Maßnahmen. Weitere Informationen zur inhaltlichen Ausgestaltung des Aufrufs entnehmen Sie bitte dieser Webseite.

Förderfähige Organisationen
Der Aufruf richtet sich an öffentliche oder private Einrichtungen, die in den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung, Forschung und Innovation oder in der Arbeitswelt tätig sind.

Hinsichtlich der Förderfähigkeit bestehen folgende Spezifika:

Topic 3 - Erwachsenenbildung (Priorität 7)
Es sind nur Antragstellende förderfähig, die im „Pact for Skills regional partnerships“ als offizielle Partner registriert sind.

Topic 4 - Schulbildung
Der Koordinator muss eine Behörde sein.

Topic 5 - Microcredentials
Im Projektkonsortium muss mindestens eine Behörde vertreten sein.

Topic 6 - Hochschulbildung
Es sind Behörden förderfähig, deren Hochschuleinrichtungen an der Initiative "Europäische Hochschulen" oder einer ähnlichen langfristig bestehenden institutionalisierten Kooperation beteiligt sind. Zusätzlich sind Einrichtungen und/oder Stakeholder mit einem Mandat ihres Landes förderfähig, die für die Qualitätssicherung, Vergabe von Finanzhilfen oder andere Bereiche zuständig und für den Erfolg der Initiative relevant sind.

Förderfähige Länder
Organisationen aus den folgenden Ländern können ein Projektkonsortium bilden:

Unter Topic 6 „Hochschulbildung“ Priorität 13 „Nationale/regionale Unterstützung von Europäischen Hochschulallianzen“ sind auch Antragstellende aus den Ländern des Westbalkans (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro) förderfähig.
Organisationen aus nicht mit dem Erasmus+ Programm assoziierten Drittländern können sich als assoziierte Partner beteiligen.

Zusammensetzung des Konsortiums
Projektvorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens drei Antragstellenden aus mindestens drei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Erasmus+ Programm assoziierten Drittländern eingereicht werden.

Förderdauer und Projektstart
Die Projektdauer beträgt zwischen 24 und 36 Monaten. Bei Topic 6 „Hochschulbildung“ liegt die Laufzeit der Projekte zwischen 36 und 48 Monaten. Der Projektstart wird voraussichtlich im Januar 2025 sein.

Budget

Topic

Budget

Topic 1 Digitale Bildung

15 000 000 EUR

Topic 2 Berufliche Aus- und Weiterbildung

10 000 000 EUR

Topic 3 Erwachsenenbildung

10 000 000 EUR

Topic 4 Schulbildung

  7 000 000 EUR

Topic 5 Microcredentials

  4 000 000 EUR

Topic 6 Hochschulbildung

  1 000 000 EUR

 

 

Total

47 000 000 EUR


Die maximale EU-Finanzhilfe beläuft sich auf 1 000 000 EUR pro Projekt. Die Höhe des Pauschalbetrags ist auf maximal 80% der Budgetkalkulation begrenzt.

Zeitplan und Fristen

Veröffentlichung des Aufrufs

28. November 2023

Antragsfrist

04. Juni 2024 – 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit)

Begutachtung

Juni 2024 – September 2024

Informationen über die Auswahlergebnisse

November 2024

Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung

Januar 2025


Antragstellung
Projektanträge werden über das Funding and Tenders Portal eingereicht. Bitte beachten Sie, dass alle Kooperationspartner über einen Participant Identification Code (PIC) verfügen müssen. Sofern Sie noch nicht über einen Participant Identification Code verfügen, registrieren Sie sich im Funding and Tenders Portal. Nach erfolgreicher Registrierung eines PIC, muss dieser von der Research Executive Agency in Brüssel validiert werden. Hierzu werden Sie aufgefordert, einen Nachweis des Rechtsstatus Ihrer Einrichtung im Funding and Tenders Portal der Europäischen Kommission hochzuladen.
Den Participant Identification Code erhalten Sie daraufhin automatisch. Hochschuleinrichtungen müssen über eine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Um für den Auswahlprozess berücksichtigt werden zu können, müssen die Anträge sämtliche erforderlichen Informationen enthalten sowie in einer EU-Amtssprache verfasst sein.
Eine Einführung in das Funding and Tenders Portal in Form eines Online-Seminars finden Sie hier auf der Website der Europäischen Kommission. Zudem stehen auf der Website der EACEA weiterführende Informationen inklusive Videos zum Participant Identification Code (PIC) und zu der Frage, wie man Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen im Funding and Tenders Portal findet, zur Verfügung.

Projektauswahl
Die Auswahl der Projekte erfolgt zentral in Brüssel. Ein Bewertungsausschuss, der von unabhängigen externen Sachverständigen unterstützt wird, wird alle Anträge prüfen. Die Vorschläge werden zunächst auf formale Anforderungen geprüft. Vorschläge, die für förderfähig befunden werden, werden anhand der Auswahlkriterien bewertet und anschließend nach ihrer Punktzahl eingestuft. Alle Antragstellenden werden über das Ergebnis der Bewertung inklusive eines Bewertungsbogens informiert. Erfolgreiche Vorschläge erhalten Informationen zum weiteren Vorgehen. Die anderen Vorschläge werden auf eine Reserveliste gesetzt oder abgelehnt.

Die Projekte werden nach den folgenden Kriterien bewertet:

  1. Relevanz (30 Punkte)
  2. Qualität (40 Punkte)
    2.1 Projektkonzeption und -durchführung (20 Punkte)
    2.2 Zusammensetzung des Projektteams und der Kooperationsvereinbarungen (20 Punkte)
  3. Wirkung (30 Punkte)

Um in die engere Auswahl einer Förderungsmaßnahme zu kommen, muss der Projektantrag in seiner individuellen Bewertung insgesamt mindestens 70 Punkte und mindestens folgende Punkte pro Kriterium erreichen: 15/30, 10/20, 10/20 und 15/30.

Bitte beachten Sie, dass für Topic 6 „Hochschulbildung“ die Auswahl der Projekte auf ein Projekt beschränkt ist.

Weitere Informationen zu den einzelnen Themenbereichen des Aufrufs finden sich in Form von Videos und Präsentationen auf der Veranstaltungsseite der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA).

Unser Informations- und Beratungsangebot
Sie haben Fragen zur Antragstellung oder möchten mit uns Ihre Projektidee besprechen? Gerne können Sie uns über das Beratungsportal für Erasmus+ Kooperationsprojekte  kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Über unseren E-Mail-Verteiler der Erasmus+ Politikunterstützung informieren wir regelmäßig über Aufrufe, Neuerungen und Veranstaltungen im Kontext der Erasmus+ Politikunterstützung (Europäische Experimentelle Maßnahmen) sowie der Zukunftsorientierten Projekte. Zur Anmeldung gelangen Sie hier

Nach oben