Allianzen für Bildung und Unternehmen (Lot 1) beantragen
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt ist jede öffentliche oder private Einrichtung aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Das Konsortium einer Allianz für Bildung und Unternehmen besteht aus mindestens acht Partnereinrichtungen (die mindestens vier verschiedene EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer vertreten). Darunter müssen mindestens drei Partner aus der Wirtschaft und mindestens drei Einrichtungen für berufliche Aus- und Weiterbildung (VET) und/oder Hochschulen sein. In jedem Antrag soll mindestens je eine Hochschule und eine Einrichtung für berufliche Aus- und Weiterbildung (VET) vertreten sein.
Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern aus den Regionen 1 bis 3 können ebenfalls als Partner Teil des Konsortiums sein. Organisationen aus anderen Regionen dagegen können nur als assoziierte Partner involviert werden.
Hochschuleinrichtungen wird empfohlen, vor der Antragstellung das HEInnovate self-assessment tool zu nutzen, vor allem, wenn sie den Antrag koordinieren. HEInnovate soll dabei helfen, die Stärken und Schwächen in Bezug auf Unternehmertum und Innovation zu ermitteln. Der Antrag und die Zusammensetzung des Konsortiums können so besser vorbereitet werden und alle erforderlichen Kompetenzen vereinen.
Was sind die Bestandteile eines kompletten Antrags?
Maßgebliche Unterlagen für die Antragstellung sind der allgemeine Erasmus+ Programme Guide, der entsprechende Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen und ggf. zusätzliche Leitfäden zum jeweiligen Aufruf. Sie finden alle Informationen auf der Internetseite der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) und im Funding & Tender Opportunities Portal der Europäischen Kommission.
Antragsunterlagen der vorherigen Antragsrunde zur Ansicht
Zur Ansicht und Vorbereitung auf die Antragstellung stellen wir Ihnen die Unterlagen der vorherigen Antragsrunde zur Verfügung. Für die Antragstellung müssen Sie jedoch zwingend die Dokumente nutzen, die für den jeweiligen Aufruf im Funding & Tenders Portal veröffentlich werden.
2024_NUR_ANSICHT_Tpl_Application Form (Part B) (ERASMUS BB and LSII).rtf
2024_NUR_ANSICHT_Tpl_Detailed Budget Table (ERASMUS LSII).xlsm
Wann kann ich einen Antrag stellen?
Die Antragsfrist für den Aufruf 2025 ist am 06.03.2025.
Wie reiche ich einen Antrag ein?
Die elektronischen Antragsunterlagen werden nach Veröffentlichung des Aufrufs im Funding & Tender Opportunities Portal der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellt.
Wo reiche ich einen Antrag ein?
Die Antragsdokumente reichen Sie elektronisch bei der EACEA in Brüssel, Belgien ein. Dazu nutzen Sie ebenfalls das Funding & Tenders Portal.
Damit wir unsere Beratung kontinuierlich verbessern können, schicken Sie uns gerne eine Kopie Ihres Antrags an:
Deutscher Akademischer Austauschdienst, DAAD
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Referat EU03 – Partnerschaften und Kooperationsprojekte
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Oder per E-Mail.
Unser Informations- und Beratungsangebot
Sie haben Fragen zur Antragstellung oder möchten mit uns Ihre Projektidee besprechen? Gerne können Sie uns über das neue Beratungsportal für Erasmus+ Kooperationsprojekte kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Über unseren E-Mail-Verteiler der Erasmus+ Hochschulpartnerschaften informieren wir regelmäßig über Aufrufe, Neuerungen und Veranstaltungen im Kontext der Erasmus+ Hochschulpartnerschaften (Erasmus Mundus, Jean Monnet, Allianzen für Innovation, Teacher Academies, Kapazitätsaufbauprojekte & Europäische Hochschulen). Zur Anmeldung gelangen Sie hier.
Weitere Informationen
Zur ersten Orientierung finden Sie hier Informationen zur vorherigen Antragsrunde. Die NA DAAD wird am 15.01.2025 eine Informationsveranstaltung für den Aufruf 2025 anbieten.
Allianzen für Innovation - Antragstellerseminar 2024
EACEA - Erasmus+ Alliances for Innovation 2024: how to apply?