Erasmus+ Enriching lives, opening minds.

Anerkennung

Hände schreiben Anerkennung auf einen Schreibblock
Oliver Reetz/DAAD

Die Qualifikationsrahmen und die Anwendung des ECTS-Leistungspunktesystems sind eine wesentliche Voraussetzung für die Anerkennung von Studienleistungen. Sie schaffen die Möglichkeit, erworbene Leistungspunkte auf ein Studium an einer anderen Hochschule im EHR anrechnen zu lassen und ebnen damit den Weg für mehr Mobilität.

Diploma Supplement

Dokumente wie das „Diploma Supplement“ können durch die ECTS-Anwendung in anderen Ländern problemloser verwendet werden. Als ergänzende Erklärung zum Hochschulabschluss gibt das „Diploma Supplement“ Auskunft über die Studieninhalte und die erworbenen Qualifikationen. Auf diese Weise wird die Bewertung und Einstufung von Hochschulabschlüssen für Studien- wie auch für Berufszwecke erleichtert und verbessert. In allen Ländern des EHR haben Absolventen einen Anspruch darauf, dass ihnen das „Diploma Supplement“ durch die jeweilige Hochschule automatisch und kostenfrei ausgestellt wird. Die aktuell gültige Version des „Diploma Supplement“ wurde 2018 auf der Ministerkonferenz von Paris verabschiedet.

Lissabon-Konvention

Die rechtliche Grundlage für die Anerkennung von Studienleistungen bildet das „Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region“; kurz: die Lissabon-Konvention. Zentrale Merkmale der Konvention sind die „Beweislastumkehr“ und das Prinzip des „wesentlichen Unterschieds“. Demnach müssen nicht die Studierenden die Gleichwertigkeit der im Ausland erbrachten Leistungen belegen, sondern die Hochschulen müssen nachweisen, dass die im Ausland erbrachten Leistungen aufgrund eines wesentlichen Unterschieds nicht anerkannt werden können. Seit die Lissabon-Konvention 2007 in Deutschland per Gesetz in nationales Recht überführt wurde, untersucht die NA DAAD mit der Langzeitstudie „Anerkennung - (k)ein Problem?“ auf Basis von Studierendenbefragungen die Anerkennungspraxis und konnte dabei erhebliche Fortschritte in den zurückliegenden Jahren nachweisen.

UNESCO Global Convention

Zusätzlich zur Lissabon-Konvention wurde 2019 die „Globale Konvention zur Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich“ durch die UNESCO-Generalkonferenz beschlossen, um so die weltweite Anerkennung von Studienleistungen und -abschlüssen zu fördern. Deutschland hatte an der Erarbeitung dieser Konvention maßgeblich mitgewirkt.

Nach oben