Fördermöglichkeiten für „Green Travel“
Im Fokus der horizontalen Priorität Nachhaltigkeit steht die Sensibilisierung der Erasmus+ Teilnehmenden für die Themen Nachhaltigkeit, Klimawandel und Umweltschutz sowie insbesondere für den ökologischen Fußabdruck, den Teilnehmende durch ihre Mobilität erzeugen. Durch die finanzielle Förderung von nachhaltigen Verkehrsmitteln soll die Anzahl der Mobilitäten mit umweltfreundlicheren Transportmitteln gesteigert und der ökologische Fußabdruck des Erasmus+ Programms verringert werden. Die folgende Darstellung bietet Ihnen eine Übersicht der Fördermaßnahmen zu „Green Travel“ im Rahmen der Mobilitätsprojekte.
Definition von „Green Travel“
Unter „Green Travel“ bzw. „umweltfreundliches Reisen“ sind Reisen zu verstehen, „beidem emissionsarme Verkehrsmittel für den größten Teil der Reise genutzt werden, wie z. B. Bus, Zug, Fahrrad oder Fahrgemeinschaften“ (Erasmus+ Programme Guide 2024, S. 529 deutsche Version; S. 452 englische Version).
Projekt 2025
Ab dem Aufruf 2025 steht allen Erasmus+ Teilnehmenden (Studierenden und Hochschulpersonal) unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts die Zahlung nach Entfernung gestaffelter Reisekostenpauschalen zu. Die Höhe der Reisekosten richtet sich danach, ob Teilnehmende umweltfreundliche Verkehrsmittel nutzen oder nicht:
Reisedistanz |
Standardreise |
Green Travel |
10 und 99 KM |
28 EUR |
56 EUR |
100 und 499 KM |
211 EUR |
285 EUR |
500 und 1999 KM |
309 EUR |
417 EUR |
2000 und 2999 KM |
395 EUR |
535 EUR |
3000 und 3999 KM |
580 EUR |
785 EUR |
4000 und 7999 KM |
1.188 EUR |
1.188 EUR |
8000 KM oder mehr |
1.735 EUR |
1.735 EUR |
Die Finanzierung der Fahrkostenpauschale ist verpflichtend.
Projekt 2024
Folgende Fördermöglichkeiten stehen für Teilnehmende, die umweltfreundlich reisen, im Aufruf 2024 zur Verfügung.
Das Factsheet "Fördermöglichkeiten für grünes Reisen im Erasmus+ Programm" gibt eine Übersicht über die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel im Aufruf 2024.
1. Erhöhter Reisekostenzuschlag für „Green Travel“
Wem steht der erhöhte Reisekostenzuschuss für „Green Travel“ zu?
Anspruchsberechtigt sind alle Teilnehmenden, denen gemäß den Programmvorgaben und den Regelungen der NA DAAD ein Reisekostenzuschuss zusteht:
- Hochschulpersonal,
- Studierende und Graduierte bei einer short-term Mobilität,
- Studierende und Graduierte der Förderlinie KA171 und KA131 International, die eine Mobilität in einem Erasmus-Partnerland absolvieren,
- Studierende und Graduierte der Förderlinie KA171, die aus Partnerländern nach Deutschland kommen.
Wie hoch ist der Reisekostenzuschuss für „Green Travel“?
Um das Programm und seine Auswirkungen auf die Umwelt möglichst klimaschonend zu gestalten, sollen Mobilitäten mit einer Strecke von weniger als 500 km grundsätzlich mit emissionsarmen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden.
Distanz | Nicht umweltfreundliches Reisen | Umweltfreundliches Reisen |
10 und 99 km | 28 EUR | 56 EUR |
100 und 499 km | 211 EUR | 285 EUR |
500 und 1999 km | 309 EUR | 417 EUR |
2000 und 2999 km | 395 EUR | 535 EUR |
3000 und 3999 km | 580 EUR | 785 EUR |
4000 und 7999 km | 1188 EUR | 1188 EUR |
8000 km oder mehr | 1735 EUR | 1735 EUR |
Die Förderung des sogenannten „Green Top-Ups“ (einmaliger Reisekostenzuschuss in Höhe von 50 Euro für nachhaltiges Reisen) steht ab dem Aufruf 2024 nicht mehr zur Verfügung.
Welche Fördermöglichkeiten stehen Studierenden, die im Rahmen der Förderlinie KA131 eine Langzeitmobilität durchführen, für umweltfreundliche Reisen zur Verfügung?
Mit dem Aufruf 2022 hat die NA DAAD die Förderraten für Studierende innerhalb dieser Förderlinie um rund ein Drittel auf den Ländergruppenhöchstsatz angehoben.
Gleichzeitig wurden Aufstockungsbeträge für Studierende/Graduierte mit geringeren Chancen von monatlich 250 Euro eingeführt und die Zielgruppe der Teilnehmenden so ausgeweitet, dass heute ein großer Teil der Teilnehmenden von diesen Förderungen profitiert (Erstakademikerinnen und -akademiker; arbeitende Studierende).
Durch diese Kombination von Fördermechanismen sind viele Studierende bereits gut ausgestattet, um nachhaltig zu reisen. Die Förderung geht monetär über die Möglichkeit der Einführung von Reisekosten seitens der EU-Kommission ab 2024 hinaus.
Um für Studierende zusätzlich finanzielle Anreize zur Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel zu schaffen, können Hochschulen die Mobilitätsdauer um bis zu sechs Tage verlängern und diese zusätzlichen Reisetage zur Deckung von Aufenthaltskosten für die Reisezeit vor und nach der Mobilität gemäß der individuellen Unterstützung finanzieren.
Obwohl die Europäische Kommission mit dem Aufruf 2024 die Zahlung von Reisekostenpauschalen ermöglicht hat - und dabei zeitgleich den Fördermechanismus des „Green Top-Ups in Höhe von einmalig 50 Euro gestrichen hat - hat sich die NA DAAD aufgrund der bereits guten bis sehr guten finanziellen Ausstattung der meisten Teilnehmenden für ein „Opt-Out“ im Aufruf 2024 entschieden. Andernfalls wären die individuellen Förderbeträge so stark angestiegen, dass dies zu einer signifikanten Verringerung der Gesamtzahl der Geförderten geführt hätte.
2. Zusätzliche Fördertage im Rahmen der individuellen Unterstützung für nachhaltiges Reisen im Zuge von „Green Travel“
Eine Übersicht zur Finanzierung der Reisetage von Studierenden und Hochschulmitarbeitenden über die Tagesfördersätze im Rahmen der Erasmus+
Mobilitätsprojekte finden Sie in folgender Mitteilung.
Wem stehen die zusätzlichen Fördertage im Rahmen der individuellen Unterstützung für nachhaltiges Reisen zu?
Anspruchsberechtigt sind alle Teilnehmenden, die aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln längere Zeit für die Reise benötigen, unabhängig von der Dauer der Mobilität oder der Einstufung als Teilnehmende/Teilnehmender mit geringeren Chancen.
Was umfassen die zusätzlichen Fördertage im Rahmen der individuellen Unterstützung für nachhaltiges Reisen?
Teilnehmende, die aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln für die Reise längere Zeit benötigen, können im Rahmen der individuellen Unterstützung bis zu sechs zusätzliche Reisetagen zur Deckung von Aufenthaltskosten für die Reisezeit vor und nach der Mobilität gemäß den Richtlinien der individuellen Unterstützung erhalten.
Förderung von bis zu 2 Tagen bei nicht-umweltfreundlichen Verkehrsmitteln | Förderung von bis zu 6 Tagen bei umweltfreundlichen Verkehrsmitteln | |
Studierendenmobilität (SM): Longterm – KA131 inkl. Programmländer und Regionen 13 und 14 | √ | √ |
Studierendenmobilität (SM): Longterm – KA131 international (Regionen 1 bis 12) und KA171 | √ | √ |
Studierendenmobilität (SM): Shortterm – KA131, KA131 international und KA171 | √ | √ |
Personalmobilität (ST): KA131, KA131 international und KA171 | √ | √ |
Welche Kriterien gelten für die Festlegung der Anzahl der Reisetage?
Die finanzierten Reisetage sind obligatorisch zu finanzieren, wenn Teilnehmende in der ehrenwörtlichen Erklärung nachweisen, dass ein tatsächlicher Bedarf an der Finanzierung dieser Reisetage besteht, es sei denn, es gibt einen genauen Grund, dies nicht zu tun.
Grundsätzlich muss über die Gewährung von zusätzlichen Reisetagen individuell auf Grundlage des Bedarfes der Teilnehmenden entschieden werden. Der Bedarf ergibt sich aus der individuellen Darstellung in der ehrenwörtlichen Erklärung der Teilnehmenden.
Hochschulen können zur Orientierung der Teilnehmenden (analog zum Distanzrechner) Entfernungsgruppen für eine Staffelung der Anzahl der Reisetage anwenden. Diese Orientierungshilfe muss transparent zum Zeitpunkt der Bewerbung veröffentlicht sein. Wenn Teilnehmende Abweichungen von dieser Orientierungshilfe geltend machen, muss dieser individuelle Bedarfsfall geprüft und berücksichtigt werden.
3. Außergewöhnliche Kosten für „teures Reisen“
Wem steht der Realkostenzuschuss zu?
Anspruchsberechtigt sind alle Teilnehmenden, denen gemäß den Programmvorgaben eine Reisekostenunterstützung zusteht, d. h.:
- Hochschulpersonal,
- Studierende und Graduierte bei einer short-term Blended-Mobilität,
- Studierende und Graduierte aus Deutschland in Partnerländer (abgesehen von Region 13 und 14).
Was umfasst der Realkostenzuschuss?
Sofern der Reisekostenzuschuss gemäß der Entfernungskategorie nicht min. 70 % der realen Reisekosten für nachhaltiges Reisen decken, können Teilnehmende 80 % der Realkosten für nachhaltiges Reisen erstattet bekommen.
Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden.
Projekte 2022 und 2023
Folgende Fördermöglichkeiten stehen für Teilnehmende, die umweltfreundlich reisen, in den Aufrufen 2022 und 2023 zur Verfügung.
1. Top-up für „Green Travel“
Wem steht das Top-up für „Green Travel“ zu?
Anspruchsberechtigt sind alle Teilnehmenden, denen gemäß den Programmvorgaben nur eine Förderung zur individuellen Unterstützung (ohne Reisekostenunterstützung) zusteht:
- Studierende und Graduierte, die eine Mobilität in einem Erasmus-Programmland absolvieren,
- Studierende und Graduierte, die eine Mobilität in einem Erasmus-Partnerland über die Förderlinie KA 131 International absolvieren und von ihrer Hochschule keine Reisekostenunterstützung erhalten.
Was umfasst das Top-up für „Green Travel“?
Eine einmalige Pauschale in Höhe von 50 Euro für Teilnehmende, die nachhaltig reisen, zusätzlich zur Gewährleistung von bis zu vier Reisetagen.
2. Erhöhter Reisekostenzuschlag für „Green Travel“
Wem steht der erhöhte Reisekostenzuschlag für „Green Travel“ zu?
Anspruchsberechtigt sind alle Teilnehmenden, denen gemäß den Programmvorgaben eine Reisekostenunterstützung zusteht:
- Hochschulpersonal,
- Studierende und Graduierte mit geringeren Chancen bei einer short-term Blended-Mobilität,
- Studierende und Graduierte, die eine Mobilität in einem Erasmus-Partnerland über die Förderlinie KA131 (International) absolvieren, sofern sich die Hochschule für die Förderung der Reisekosten dieser internationalen Mobilitäten entschieden hat (abgesehen von Region 13 und 14),
-
Studierende und Graduierte, die aus Partnerländer nach Deutschland reisen (abgesehen von Region 13 und 14).
Wie hoch ist der erhöhte Reisekostenzuschlag für „Green Travel“?
Um das Programm und seine Auswirkungen auf die Umwelt möglichst klimaschonend zu gestalten, sollen Mobilitäten mit einer Strecke von weniger als 500 km grundsätzlich mit emissionsarmen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden.
Distanz | Wie viel? | Wie viel für „Green Travel“ |
10 und 99 km | 23 EUR | 23 EUR |
100 und 499 km | 180 EUR | 210 EUR |
500 und 1999 km | 275 EUR | 320 EUR |
2000 und 2999 km | 360 EUR | 410 EUR |
3000 und 3999 km | 530 EUR | 610 EUR |
4000 und 7999 km | 820 EUR | 820 EUR |
8000 km oder mehr | 1500 EUR | 1500 EUR |
3. Zusätzliche Fördertage im Rahmen der individuellen Unterstützung für nachhaltiges Reisen im Zuge von „Green Travel“
Eine Übersicht zur Finanzierung der Reisetage von Studierenden und Hochschulmitarbeitenden über die Tagesfördersätze im Rahmen der Erasmus+
Mobilitätsprojekte finden Sie in folgender Mitteilung.
Wem stehen die zusätzlichen Fördertage im Rahmen der individuellen Unterstützung für nachhaltiges Reisen zu?
Anspruchsberechtigt sind alle Teilnehmenden, die aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln längere Zeit für die Reise benötigen.
Was umfassen die zusätzlichen Fördertage im Rahmen der individuellen Unterstützung für nachhaltiges Reisen?
Teilnehmende, die aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln für die Reise längere Zeit benötigen, können im Rahmen der individuellen Unterstützung bis zu sechs zusätzliche Reisetage zur Deckung von Aufenthaltskosten für die Reisezeit vor und nach der Mobilität gemäß den Richtlinien der individuellen Unterstützung erhalten.
Förderung von bis zu 2 Tagen bei nicht-umweltfreundlichen Verkehrsmitteln | Förderung von bis zu 4 Tagen bei umweltfreundlichen Verkehrsmitteln | Förderung von bis zu 6 Tagen bei umweltfreundlichen Verkehrsmitteln | |
Studierendenmobilität (SM): Longterm – KA131 (Programmländer und Regionen 13 und 14) | X | √ | X |
Studierendenmobilität (SM): Longterm – KA131 international (Regionen 1 bis 12) und KA171 | X | √ | X |
Studierendenmobilität (SM): Shortterm – KA131, KA131 international und KA171 | √ | √ | √ |
Personalmobilität (ST): KA131, KA131 international und KA171 | √ | √ | √ |
Welche Kriterien gelten für die Festlegung der Anzahl der Reisetage?
Die finanzierten Reisetage sind obligatorisch zu finanzieren, wenn Teilnehmende in der ehrenwörtlichen Erklärung nachweisen, dass ein tatsächlicher Bedarf an der Finanzierung dieser Reisetage besteht, es sei denn, es gibt einen genauen Grund, dies nicht zu tun.
Grundsätzlich muss über die Gewährung von zusätzlichen Reisetagen individuell auf Grundlage des Bedarfes der Teilnehmenden entschieden werden. Der Bedarf ergibt sich aus der individuellen Darstellung in der ehrenwörtlichen Erklärung der Teilnehmenden.
Hochschulen können zur Orientierung der Teilnehmenden (analog zum Distanzrechner) Entfernungsgruppen für eine Staffelung der Anzahl der Reisetage anwenden. Diese Orientierungshilfe muss transparent zum Zeitpunkt der Bewerbung veröffentlicht sein. Wenn Teilnehmende Abweichungen von dieser Orientierungshilfe geltend machen, muss dieser individuelle Bedarfsfall geprüft und berücksichtigt werden.
4. Außergewöhnliche Kosten für „teures Reisen“
Wem steht der Realkostenzuschuss zu?
Anspruchsberechtigt sind alle Teilnehmenden der Förderlinie KA131, denen gemäß den Programmvorgaben eine Reisekostenunterstützung zusteht:
- Hochschulpersonal,
- Studierende und Graduierte mit geringeren Chancen bei einer short-term Blended-Mobilität,
- Studierende und Graduierte, die eine Mobilität in einem Erasmus-Partnerland über die Förderlinie KA131 (International) absolvieren, sofern sich die Hochschule für die Förderung der Reisekosten dieser internationalen Mobilitäten entschieden hat (abgesehen von Region 13 und 14),
- Studierende und Graduierte, die aus Partnerländer nach Deutschland reisen (abgesehen von Region 13 und 14).
Was umfasst der Realkostenzuschuss?
Sofern der Reisekostenzuschuss gemäß der Entfernungskategorie weniger als 70 % der realen Reisekosten deckt, können Teilnehmende 80 % der Realkosten für nachhaltiges Reisen erstattet bekommen.
Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden.