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Weitere Themen

Vier Studentinnen gehen durch ein Hochschulgebäude
Jan von Allwörden/DAAD

Neben den Bologna „Key Commitments“ (Studienstruktur, Anerkennung, Qualitätssicherung) gibt es eine ganze Reihe von weiteren Themen, die für die Zukunft des Europäischen Hochschulraums eine hohe Relevanz haben.

Die Mitglieder des Europäischen Hochschulraums haben die große Bedeutung internationaler Mobilität für die Vollendung des Europäischen Hochschulraums bereits frühzeitig erkannt. Im Abschlusskommuniqué der Ministerkonferenz von Leuven (2009) verständigten sie sich erstmals auf ein konkretes Mobilitätsziel: Bis zum Jahr 2020 sollten mindestens 20 % der Graduierten im Europäischen Hochschulraum einen Studien- oder Praktikumsaufenthalt im Ausland absolviert haben.

Zwar übertrifft Deutschland diese 20%-Zielmarke seit langem, für den EHR insgesamt wurde dieser Wert jedoch noch nicht flächendeckend erreicht. In der Ministererklärung von Tirana 2024 wird diese Zielsetzung daher erneut bekräftigt, verbunden mit dem Auftrag, die Mobilität noch nachhaltiger, inklusiver und ausgeglichener zu gestalten.

Nicht nur die Studierenden stehen beim Thema Mobilität im Fokus, sondern auch das Hochschulpersonal. Durch den internationalen Austausch können auch Hochschulangehörige aus Lehre und Verwaltung internationale Erfahrungen sammeln und durch Anwendung neu gewonnener Methoden und Kompetenzen zur Internationalisierung und Qualitätssteigerung ihrer Heimathochschule beitragen. Internationale Mobilität ist somit ein geeignetes Instrument zur persönlichen Weiterentwicklung von Studierenden und Hochschulangehörigen und dient zugleich der institutionellen Stärkung der Hochschulen sowie dem langfristigen Aufbau internationaler Hochschulkooperationen.

Ein wichtiges Element des Bologna-Prozesses ist die sogenannte "Soziale Dimension" in der Hochschulbildung. Mit ihr verbindet sich das Ziel, dass sich die Vielfalt in der Europäischen Bevölkerung auch im Kreis der Studierenden und Hochschulabsolventen widerspiegeln soll. Studierende aus unterrepräsentierten und benachteiligten Gruppen stehen dabei besonders im Fokus. Dieser Ansatz für mehr Inklusivität berücksichtigt vielfältige Aspekte des persönlichen und sozioökonomischen Hintergrunds und umfasst damit beispielsweise Studierende mit Familienaufgaben, aus Nicht-Akademikerhaushalten, mit Migrationshintergrund, ausländische Studierende, Studierende mit chronischen Krankheiten oder einer Behinderung sowie beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung.

Die bisherige Bilanz auf diesem Feld ist im EHR durchaus ausbaufähig, denn die Teilhabe unterrepräsentierter Gruppen an der Hochschulbildung hat sich im Laufe des Bologna-Prozesses noch nicht signifikant verbessert. Um dies künftig zu ändern, haben die Ministerinnen und Minister im Abschlusskommuniqué von Rom 2020 explizite „Principles and Guidelines to Strengthen the Social Dimension of Higher Education in the EHEA“ verabschiedet, gemeinsam mit konkreten Implementierungsansätzen für die Mitgliedsstaaten.

Der Themenbereich „Lebenslanges Lernen“ steht in enger Verbindung zur Sozialen Dimension. Es ist erklärtes Ziel innerhalb des EHR, die Hochschulen für neue Studierendengruppen zu öffnen. Dazu gehört auch, den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte zu erleichtern. Hiermit soll unter anderem auf den wachsenden Fachkräftebedarf reagiert, Chancengleichheit hergestellt und auf die geänderten Ansprüche des Arbeitsmarktes eingegangen werden. Lebenslanges Lernen („Up-skilling“/“Re-skilling“)und die Beschäftigungsbefähigung ("Employability") der der Absolventinnen und Absolventen sind damit weitere Bestandteile der Reform-Agenda. Im Bologna-Kontext geht es dabei u.a. um die Entwicklung von flexiblen Lernwegen, um die Anrechnungsmöglichkeiten von früheren Qualifikationen und Lernergebnissen (z.B. auch durch sogenannte „Micro-credentials“) und den Ausbau eines Nationalen Qualifikationsrahmens.

Digitalisierung fand erstmals 2015 Eingang in das Kommuniqué der EHR-Ministerkonferenz in Jerewan. Vor dem Hintergrund der weitreichenden Auswirkungen der Digitalisierung auf die Studierenden und Lehrenden wurden Mitgliedsstaaten ebenso wie die Hochschulen in den nachfolgenden Ministererklärungen wiederholt mit dem Auftrag betraut, in die Entwicklung digitaler Fähigkeiten und Kompetenzen sowie den Aufbau von Infrastrukturen zu investieren.
 Im Gegenzug kann die Digitalisierung einen Beitrag dazu leisten, die Attraktivität und Sichtbarkeit der Hochschulen durch neuartige Bildungsangebote zu erhöhen – auch für Zielgruppen, die bisher noch nicht erreicht werden konnten.

Als neues, damit verbundenes Themenfeld wurde im Tirana-Kommuniqué 2024 erstmals „Künstliche Intelligenz“ (KI) explizit adressiert – sowohl mit Blick auf Effekte von KI auf die Hochschulen als auch mit Blick auf den Einfluss von Hochschulen und Forschung auf deren Entwicklung selbst. Auch hier hat der EHR ein klares Mandat, die Akteure im Hochschulsektor zu unterstützen und zu begleiten.

Die Ministerinnen und Minister des Bologna-Raums haben wiederholt die Schlüsselrolle der Hochschulbildung für das Erreichen der „Sustainable Development Goals“ (SDGs) der Vereinten Nationen unterstrichen. Durch Forschung, Innovation, Bildung und Engagement können sie einen wesentlichen Beitrag leisten, um globale Herausforderungen wie die Auswirkungen des Klimawandels beherrschbarer zu machen. Gemäß des Konzepts von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) sollen sie ihre Studierenden zu aktivem kritischem Engagement als verantwortungsbewusste Bürger befähigen, und diesen zugleich im Studium und im Zuge des lebenslangen Lernens (Weiter-)Bildungsmöglichkeiten für die Entwicklung und Anwendung neuer Technologien und Methoden anbieten.
Das Bekenntnis des EHR zu nachhaltiger Entwicklung erfordert von den Hochschulen auch, das Thema als strategisches Ziel aufzufassen und es in der Hochschul-Governance zu verankern – dies betrifft Organisation und Finanzierung, Inhalt und Methoden von Lehre und Forschung sowie die Interaktion der Hochschulen mit der Gesellschaft.

Die akademischen Grundwerte sind von Anbeginn des Bologna-Prozesses ein fest verankerter Grundsatz des Europäischen Hochschulraums. Allerdings hat deren Schutz in den letzten Jahren deutlich an Relevanz hinzugewonnen.

Entsprechend wurden die sechs „fundamental values“ in der Ministererklärung von Paris 2018 erstmals explizit benannt und seither immer weiter ergänzt, zuletzt mit Definitionen der sechs gemeinsamen Grundwerte:

  • Akademische Freiheit;
  • Wissenschaftliche Integrität;
  • Autonomie der Hochschulen;
  • Beteiligung von Studierenden und Hochschulangehörigen an der Hochschulführung;
  • Verantwortung der Hochschulen für die Gesellschaft;
  • Verantwortung der Gesellschaft für die Hochschulen.

Mit Initiativen wie dem „Appell zur Stärkung des Europäischen Hochschulraums“ und der Etablierung des „Fundamental Academic Values Awards“ hat sich auch der DAAD wiederholt für die akademischen Freiheitsrechte eingesetzt und wird dieses Engagement weiter fortführen.

Der Austausch mit Hochschulgemeinschaften jenseits des EHR ist ein weiteres wichtiges Ziel des Bologna-Prozesses. Inzwischen gehören 49 Staaten dem EHR an und auch in seinen Nachbarregionen sind Reformen im Hochschulbereich zum Teil stark vom Vorbild des Bologna-Prozesses geprägt. Gleichzeitig orientiert sich der EHR zunehmend selbst an Reformideen oder praktischen Lerneffekten anderer regionaler oder kontinentaler Verbände.

Der Dialog mit Staaten aus anderen Teilen der Welt ist expliziter Auftrag der Bologna-Arbeitsgruppe zum „Global Policy Dialogue“, in der sich auch der DAAD engagiert.

Dabei kann der EHR beispielsweise eine führende Rolle im Bereich der Anerkennung von Studienleistungen spielen und sich dafür einsetzen, dass sich die Prinzipien der Anerkennung aus der Lissabon-Konvention auch im globalen Maßstab durch Anwendung der „UNESCO Global Recognition Convention“ durchsetzen.

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