Qualitätssicherung
Die externe Qualitätssicherung ist ein weiteres Kernelement des Bologna-Prozesses. Die Akkreditierung der Studiengänge (Programmakkreditierung) und der hochschulinternen Qualitätssicherungssysteme (Systemakkreditierung) schafft Vertrauen und stärkt die Attraktivität der Hochschulen und ihrer Studienangebote.
Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im EHR
Grundlage der Akkreditierungsentscheidungen sind die „Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area“ (ESG) als Garant für die hohe Studienqualität in Deutschland und im gesamten EHR.
Die Standards und Leitlinien wurden erstmals 2005 durch die Bologna-Ministerkonferenz verabschiedet. Um den vielfältigen Entwicklungen im Bologna-Prozess Rechnung zu tragen, insbesondere im Hinblick auf Qualifikationsrahmen und Lernergebnisse, wurden die ESG ab 2012 einer Bestandsaufnahme unterzogen. Dieser Prozess führte schließlich zur Annahme einer überarbeiteten Fassung durch die Ministerkonferenz in Yerewan 2015.
Qualitätssicherung in Deutschland und „European Approach“
2018 wurde der Akkreditierung in Deutschland mit Inkrafttreten des Studienakkreditierungsstaatsvertrag eine neue rechtliche Grundlage gegeben. Während die Durchführung der Begutachtung bei den Akkreditierungsagenturen verbleibt, wird die Entscheidung zur Akkreditierung dem Akkreditierungsrat als gemeinsame Einrichtung der Länder übertragen.
Neben Programmakkreditierungen und Systemakkreditierung ermöglicht der Staatsvertrag den Hochschulen auch alternative Akkreditierungsverfahren. So kann die Akkreditierung von Joint Programme-Studiengängen auf Basis des „European Approach“ erfolgen. Für internationale Studiengänge ermöglicht dieser Ansatz einen europäisch harmonisierten Verfahrensablauf und ersetzt somit parallele Verfahren in mehreren europäischen Ländern.