Studienstruktur, Qualifikationsrahmen/ECTS
Die weithin sichtbarste Veränderung, die der Bologna-Prozess herbeigeführt hat, war die Einführung einer einheitlichen Studienstruktur auf Basis von Bachelor- und Master-Studiengängen. Zusammen mit der Promotion als dritter Qualifizierungsphase bilden sie die dreistufige Studienstruktur („three-cycle degree structure“).
In Einklang mit dem Qualifikationsrahmen des Europäischen Hochschulraums (QF-EHEA) als Referenzpunkt für die nationalen Qualifikationsrahmen unterliegen die Abschlüsse der ersten beiden Qualifizierungsphasen (Bachelor/Master) der ECTS-Skalierung.
Studienstruktur und Qualifikationsrahmen
Der Qualifikationsrahmen des Europäischen Hochschulraums (QF-EHEA) bildet das zentrale Referenzdokument für die jeweiligen nationalen Qualifikationsrahmen. Ganz grundsätzlich ist ein Qualifikationsrahmen die systematische Beschreibung der Qualifikationen, die das Bildungssystem eines Landes hervorbringt. Sie beinhaltet eine allgemeine Darstellung des Qualifikationsprofils eines Absolventen, eine Auflistung der angestrebten Lernergebnisse, eine Beschreibung der Kompetenzen und Fertigkeiten sowie der formalen Aspekte eines Ausbildungslevels.
Der QF-EHEA richtet sich ausschließlich auf die im Hochschulbereich erworbenen Qualifikationen. Er ist kompatibel, aber nicht identisch mit dem umfassenderen Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR), der zusätzlich auch solche Qualifikationen erfasst, die außerhalb des Hochschulbereichs erworben werden. Innerhalb des EQR werden alle Arten von Qualifikationen acht verschiedenen Niveaustufen zugeordnet. Die Stufen 6 bis 8 des Europäischen Qualifikationsrahmens entsprechen dabei den drei Niveaus der Abschlüsse Bachelor, Master und Promotion, die im QF-EHEA erfasst sind.
Mit der 2018 durch die Bologna-Ministerkonferenz angenommenen Neufassung des QF-EHEA, wurden neben der dreistufigen Studienstruktur auch „short-cycle qualifications“ in den Qualifikationsrahmen aufgenommen.
ECTS
Mit dem „European Credit Transfer and Accumulation System“ (ECTS) wurde ein Instrument geschaffen, um Studiengänge transparenter zu machen und Studienleistungen und Qualifikationen besser anrechnen zu können. ECTS-Credits sind ein quantitatives Mittel zur Beschreibung des Arbeitsaufwands, den Studierende benötigen, um ihre Lernaktivitäten auf einem bestimmten Niveau zu absolvieren und die definierten Lernziele zu erreichen. Umfassende Informationen zur konkreten Umsetzung enthält der ECTS-Leitfaden.
Mit der Anwendung des ECTS hat sich zugleich der Fokus von einer lehr- auf eine lernzentrierte Bemessung des Arbeitspensums verschoben. Nicht allein die Zahl der besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Semesterwochenstunden ist maßgeblich, sondern auch die Zeiten für Vor- und Nachbereitung der Veranstaltungen, Prüfungen und die Zeit des Selbststudiums.
Ein ECTS-Credit entspricht dabei einem durchschnittlichen studentischen Arbeitspensum von 25 bis maximal 30 Stunden. 60 ECTS-Leistungspunkte entsprechen einem vollständigen Studienjahr, so dass sich gemäß Qualifikationsrahmen für Bachelor-Studiengänge ein Workload von 180-240 ECTS-Credits ergibt, und für Master-Studiengänge ein Workload von weiteren 90-120 Leistungspunkten.