Hintergrund & Ziele: Factsheet
Schaffung des Europäischen Hochschulraums
Gemeinsam mit Frankreich, Italien und Großbritannien hat Deutschland auf der Konferenz der für Bildung zuständigen Ministerinnen und Minister an der Universität Sorbonne 1998 die Grundlage eines gemeinsamen Rahmens für die europäische Hochschulbildung geschaffen. Auf der Sorbonne-Erklärung aufbauend, schlossen sich ein Jahr später 30 Staaten bei einer Konferenz in Bologna dieser Idee an und bereiteten mit der Bologna-Erklärung 1999 die Grundlage für den Europäischen Hochschulraum (EHR), dem inzwischen 49 Staaten angehören.
Kernelemente der Bologna-Reform
Die Bologna-Erklärung beschreibt die Kernelemente der Hochschulreform.
- die Einführung gestufter Studiengänge,
- die Vereinfachung der Anerkennung von Studienleistungen und - abschlüssen,
- die Einführung eines Kreditpunktesystems ECTS,
- die europäische Zusammenarbeit im Bereich der Qualitätssicherung,
- die Förderung der Mobilität der Studierenden und Hochschulangehörigen und
- die Stärkung einer europäischen Dimension der Hochschulbildung.
Im fortlaufenden Prozess wurde der Zielkatalog durch die anschließenden Ministerkonferenzen um folgende Punkte ergänzt:
- Lebenslanges Lernen,
- Einbeziehung der Hochschulen und Studierenden,
- Förderung der weiteren Entwicklung der Qualitätssicherung,
- Berücksichtigung der Sozialen Dimension bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses,
- Erhöhung der weltweiten Attraktivität des Europäischen Hochschulraums sowie
- Etablierung des Europäischen Hochschulraums und des Europäischen Forschungsraums als die zwei Säulen der Wissensgesellschaft.
Mitgliedstaaten
Von Island bis Kasachstan umfasst der Europäische Hochschulraum mittlerweile 49 Mitglieder*. Die Teilnahme am Bologna-Prozess steht den Ländern offen, die die Europäische Kulturkonvention des Europarats unterzeichnet haben. Weitere Bedingungen sind das Bekenntnis zu den Werten des Europäischen Hochschulraums und die Bereitschaft, die Bologna-Reform im jeweiligen nationalen Hochschulsystem umzusetzen.
* Die Mitgliedschaften von Belarus und Russland wurden als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und die aktive Beteiligung von Belarus im April 2022 bis auf Weiteres suspendiert.
Stand der Umsetzung
Seit 1999 wurden und werden in allen Unterzeichnerstaaten der Bologna-Erklärung große Anstrengungen unternommen, um die Ziele des EHR umzusetzen. Dennoch bestehen bei der Umsetzung sowohl in Bezug auf einzelne Politikbereiche als auch zwischen den Ländern nach wie vor Ungleichheiten. Aus diesem Grund hat die Ministerkonferenz von Paris 2018 einen Unterstützungsmechanismus für reformschwächere Länder beschlossen.
Auch die NA DAAD engagiert sich durch Projekte wie bologna hub und bologna hub Peer Support für die weitere Umsetzung des Reformprozesses.
Für Deutschland gibt der Nationale Bericht zur Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses Aufschluss über den Stand der Umsetzung. Eine detaillierte Bestandsaufnahme der internationalen Umsetzung der Bologna-Reform findet sich im Bologna Process Implementation Report 2024.
Ausblick
Auf ihrer jüngsten Konferenz am 29. & 30. Mai 2024 in Tirana, Albanien, einigten sich die Bildungsministerinnen und -minister des Europäischen Hochschulraums auf die politischen Ziele der nächsten Jahre. Darunter fallen unter anderem die Stärkung der drei Bologna-Kernelemente, ein gemeinsamer Ansatz zur besseren und verantwortungsvollen Nutzung von Künstlicher Intelligenz in Lehre und Forschung sowie die unveränderte Solidarität mit der Ukraine (s. Tirana Ministerkommuniqué).
Zudem wurde mit der Verabschiedung einer Definition für akademische Grundwerte ein erneutes klares Bekenntnis zur Bedeutung gemeinsamer Wertvorstellungen im EHR gesetzt (s. Annex I: EHEA Statements on Fundamental Values).
Zu den weiteren Themen der nächsten Dekade werden sicherlich auch der Beitrag der Hochschulen zu nachhaltiger Entwicklung und die Digitalisierung zählen, ebenso bleibt der globale Dialog mit anderen Weltregionen eine wichtige Aufgabe.