Bund und Länder: Nationale Akteure
In Deutschland obliegt die Umsetzung der Bologna-Reform Bund, Ländern und Hochschulen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten.
Hochschulen im Bologna-Prozess
Als akademische Basis des Europäischen Hochschulraums und Haupt-Adressaten der Bologna-Reform haben die Hochschulen an der Umsetzung der Reform entscheidenden Anteil. Sie setzen die Beschlüsse der Ministerkonferenzen nach Vorgaben der jeweiligen Landesministerien bzw. der ländergemeinsamen Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) in der Hochschulpraxis um.
Arbeitsgruppe "Fortführung des Bologna-Prozesses"
Die Begleitung des Reformprozesses und die Abstimmung auf nationaler Ebene erfolgt durch die Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Fortführung des Bologna-Prozesses". Sie erstellt auch den Nationalen Bericht zur Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses, mit dem die Mitgliedstaaten des Europäischen Hochschulraums die Bologna Follow-Up Group für die jeweilige Arbeitsperiode über den Stand der Umsetzung unterrichten.
Neben den Vertretern von BMBF und KMK, die in der nationalen Arbeitsgruppe den Vorsitz führen, sind folgende Organisationen an der nationalen Arbeitsgruppe beteiligt: