Erasmus+ Mobilität von Einzelpersonen
Über die Förderlinie (engl. „Key Aktion“) KA131 („Erasmus+ Mobilität von Einzelpersonen“) können Hochschulen Erasmus+ Mobilitäten umsetzen, die zwischen Erasmus+ Programmländern stattfinden. Im Rahmen einer stärkeren internationalen Öffnung von Erasmus+ können Hochschulen aus Erasmus+ Programmländern seit 2021 anteilig auch Erasmus+ Mobilitäten in Partnerländer über KA131 fördern (sogenannte „KA131-International“-Mobilitäten). KA131 stellt ab dem Erasmus-Förderaufruf 2021 (engl. „Call“) die Nachfolge der bisherigen Förderlinie KA103 („Erasmus+ Mobilität mit Programmländern“) dar.
Einzelne Kategorien sind per Klick auswählbar, exakte Werte erscheinen, wenn die Maus über das Diagramm geführt wird.
* Abgebildet werden die berichteten Gefördertenzahlen des abgeschlossenen Erasmus-Aufrufs 2021 (01.09.2021 - 31.10.2023)
** Abgebildet werden die bewilligten Gefördertenzahlen der laufenden Erasmus-Aufrufe 2022 und 2023
Die Studierendenmobilität in der Erasmus+ Förderlinie KA131 ermöglicht Mobilität zu Studienzwecken, sowie Mobilität zu Praktikumszwecken und wird hier abgebildet nach den Erasmus+ Förderzeiträumen (engl.: „Calls“).
Die Projekte des Calls 2021 wurden 2023 abgeschlossen und bilden den ersten Förderzeitraum der Erasmus+ Programmgeneration von 2021 bis 2027. Im Call 2021 der Förderlinie KA131 wurden weniger Studierenden-Mobilitäten zu Studienzwecken gefördert als im vorangegangenen Call 2020 der Vorgänger-Förderlinie KA103. Durch die coronabedingten Verlängerungen der Calls 2019 und 2020 um jeweils 12 Monate und die nachfolgend geringe finanzielle Ausstattung des Calls 2021 (verglichen mit 2020 sowie 2022) machen sich Verschiebungen zwischen den Projektjahrgängen bemerkbar: Einige Hochschulen stellten im Call 2021 die Studierendenmobilität zu Gunsten der Personalmobilität zunächst zurück, um sie aber später wieder mit aufzunehmen.
Für noch nicht abgeschlossene Calls werden hier die bewilligten Mobilitäten dargestellt. Sobald die Calls abgeschlossen sind, werden diese Werte durch die Anzahl der tatsächlich realisierten Mobilitäten ersetzt.
* Abgebildet werden die berichteten Gefördertenzahlen des abgeschlossenen Erasmus-Aufrufs 2021 (01.09.2021 - 31.10.2023)
** Abgebildet werden die bewilligten Gefördertenzahlen der laufenden Erasmus-Aufrufe 2022 und 2023
Die Personalmobilität in der Erasmus+ Förderlinie KA131 ermöglicht „Mobilität zu Unterrichts- und Lehrzwecken“, sowie „Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken“ und wird hier abgebildet nach den Erasmus+ Förderzeiträumen (engl.: „Calls“).
Der Call 2021 bildet den ersten Förderzeitraum der Erasmus+ Programmgeneration von 2021 bis 2027. Im Call 2021 der Förderlinie KA131 ist ein deutlicher Anstieg der Personal-Mobilitäten zu Fort- und Weiterbildungszwecken zu verzeichnen, verglichen mit dem vorangegangenen Call 2020 der Vorgänger-Förderlinie KA103. Ursache hierfür können einerseits Verschiebungen im Projektmanagement sein (zunächst wurde Studierendenmobilität vornehmlich aus den Budgets der vorangegangenen Projekte gefördert, während die Personalmobilität eher in die Projekte des Calls 2021 gebucht wurde), andererseits Nachhohleffekte aus den Phasen der Coronapandemie, weil in der Pandemie Reisen von Hochschulpersonal weitgehend untersagt waren.
Für noch nicht abgeschlossene Calls werden hier die bewilligten Mobilitäten dargestellt. Sobald die jeweiligen Calls abgeschlossen sind, werden diese Werte durch die Anzahl der tatsächlich realisierten Mobilitäten ersetzt.