Erasmus+ Mobilität von Einzelpersonen
Über die Förderlinie „Erasmus+ Mobilität von Einzelpersonen“ können deutsche Hochschulen Studierende und Hochschulpersonal in Erasmus+ Programmländern entsenden. Im Rahmen einer stärkeren internationalen Öffnung von Erasmus+ können Hochschulen aus Erasmus+ Programmländern seit 2021 anteilig auch Mobilitäten in Partnerländer entsenden.
Einzelne Kategorien sind per Klick auswählbar, exakte Werte erscheinen, wenn die Maus über das Diagramm geführt wird.
* Abgebildet werden die berichteten Gefördertenzahlen der abgeschlossenen Erasmus-Aufrufe 2021 (01.09.2021 - 31.10.2023) und 2022 (01.06.2022 - 31.07.2024)
** Abgebildet werden die bewilligten Gefördertenzahlen der laufenden Erasmus-Aufrufe 2023 und 2024
„Studierendenmobilität“ bezeichnet Auslandsaufenthalte zu Studienzwecken, sowie zu Praktikumszwecken und wird hier abgebildet nach den Erasmus+ Förderzeiträumen.
Der Förderzeitraum 2021 wurde im Jahr 2023 abgeschlossen und bildet den ersten Förderzeitraum der Erasmus+ Programmgeneration von 2021 bis 2027. Im Zeitraum 2021 wurden weniger Studierenden-Mobilitäten zu Studienzwecken umgesetzt als im vorangegangenen Förderzeitraum, der coronabedingt verlängert wurde. Da im Förderzeitraum 2021 weniger Fördermittel zur Verfügung standen als in den Förderzeiträumen 2020 sowie 2022, machen sich Verschiebungen zwischen den Förderzeiträumen bemerkbar: Einige Hochschulen stellten im Zeitraum 2021 die Studierendenmobilität zu Gunsten der Personalmobilität zunächst zurück, um sie aber später wieder mit aufzunehmen.
Für noch nicht abgeschlossenen Förderzeiträume werden hier die bewilligten Mobilitäten dargestellt. Die realisierten Mobilitäten werden nach Abschluss der Förderzeiträume laufend ergänzt.
* Abgebildet werden die berichteten Gefördertenzahlen der abgeschlossenen Erasmus-Aufrufe 2021 (01.09.2021 - 31.10.2023) und 2022 (01.06.2022 - 31.07.2024)
** Abgebildet werden die bewilligten Gefördertenzahlen der laufenden Erasmus-Aufrufe 2023 und 2024
„Personalmobilität“ ermöglicht Auslandsaufenthalte von Hochschulangehörigen zu Unterrichts- und Lehrzwecken, sowie zu Fort- und Weiterbildungszwecken und wird hier abgebildet nach den Erasmus+ Förderzeiträumen.
Im Förderzeitrum 2021 ist ein deutlicher Anstieg der Personalmobilitäten zu Fort- und Weiterbildungszwecken zu verzeichnen, verglichen mit dem vorangegangenen Förderzeitraum. Ursächlich hierfür können einerseits Verschiebungen im Projektmanagement sein (zunächst wurde Studierendenmobilität vornehmlich aus den Budgets der vorangegangenen Projekte gefördert, während die Personalmobilität eher in die Projekte des Förderzeitraums 2021 gebucht wurde), andererseits postpandemische Nachhohleffekte, weil in der Pandemie Reisen von Hochschulpersonal weitgehend untersagt waren.
Für noch nicht abgeschlossene Förderzeiträume werden hier die bewilligten Mobilitäten dargestellt. Die realisierten Mobilitäten werden nach Abschluss der Förderzeiträume laufend ergänzt.