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Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern

Über die Förderlinie „Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern“  können Hochschulen aus Erasmus+ Programmländern Studierende und Hochschulpersonal in Erasmus+ Partnerländer entsenden und von dort empfangen.

Die „Studierendenmobilität“ ermöglicht deutschen Hochschulen den Austausch mit Institutionen in Partnerländern zum einen als Mobilität zu Studienzwecken zum anderen als Mobilität zu Praktikumszwecken.

Zudem finden im Rahmen der „Personalmobilität“ Austausche von Hochschulangehörigen zu Unterrichts- und Lehrzwecken sowie zu Fort- und Weiterbildungszwecken zwischen deutschen Hochschulen und Institutionen in Partnerländern statt.

Die Förderung der Erasmus-Mobilität mit Partnerländern erfolgt im Rahmen von Förderzeiträumen (engl. „Calls“). Der erste Call der laufenden Erasmus+ Programmgeneration (2021 bis 2027) wird im Sommer 2025 auslaufen. Angaben zu den realisierten Erasmus-Mobilitäten werden hier ergänzt, sobald die jeweiligen Förderzeiträume abgeschlossen sind.

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