Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Über die Förderlinie „Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern“ (Key Action KA171) können Hochschulen aus Erasmus+ Programmländern Mobilitäten mit Partner-Institutionen aus Erasmus+ Partnerländer umsetzen, um Studierende und Personal zu entsenden und zu empfangen. KA171 stellt ab dem Erasmus-Förderaufruf 2021 (engl. „Call“) die Nachfolge der bisherigen Förderlinie KA107 („Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern“) dar.
Die Studierendenmobilität in der Förderlinie KA171 ermöglicht deutschen Hochschulen sowohl das Entsenden, sowie auch das Empfangen von Mobilitäten zu Studienzwecken und Mobilitäten zu Praktikumszwecken aus Erasmus+ Partnerländern.
In der Förderlinie KA171 bildet der Call 2022 den ersten Förderzeitraum der Erasmus+ Programmgeneration von 2021 bis 2027. Die realisierten Mobilitätsdaten werden ergänzt, sobald die jeweiligen Zeiträume abgeschlossen sind.
Die Personalmobilität in der Förderlinie KA171 ermöglicht deutschen Hochschulen sowohl das Entsenden, als auch das Empfangen von Hochschulangehörigen zu Unterrichts- und Lehrzwecken sowie zu Fort- und Weiterbildungszwecken aus und in Erasmus+ Partnerländer(n).
In der Förderlinie KA171 bildet der Call 2022 den ersten Förderzeitraum der Erasmus+ Programmgeneration von 2021 bis 2027.
Die realisierten Mobilitätsdaten werden ergänzt, sobald die jeweiligen Förderzeiträume abgeschlossen sind.