Erasmus+ Enriching lives, opening minds.

Finanzielle Aspekte

Taschenrechner und Bleistift liegen auf einem Heft
Oliver Reetz/DAAD

Neben rechtlichen und unternehmerischen Aspekten müssen bei Praktika auch finanzielle Faktoren berücksichtigt werden. Im Folgenden erhalten Sie hierzu alle wichtigen Informationen.

Deutsche Unternehmen sind die aufnehmende Einrichtung für die aus dem Ausland entsendeten Praktikanten und Praktikantinnen. Die Mittel, die den Studierenden in Form des Erasmus+ Zuschusses dafür zur Verfügung gestellt werden, müssen von der entsendenden Hochschule, also der Heimathochschule der jeweiligen Studierenden, beantragt werden.

Praktikumsvergütung und Mindestlohn

Da es sich bei einem Erasmus+ Praktikum um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis handelt, sind Unternehmen dazu verpflichtet, sich an die Regelungen zum Mindestlohn in Deutschland zu halten. Eine Ausnahme bilden Pflichtpraktika im Rahmen des Studiums. Auch bei freiwilligen Praktika, die der Berufsorientierung dienen oder studien- bzw. ausbildungsbegleitend absolviert werden, sind Unternehmen nicht verpflichtet den Mindestlohn zu zahlen, sofern das Praktikum nicht länger als drei Monate dauert. Bei längeren Praktika muss der Mindestlohn vom ersten Tag an gezahlt werden. Diese Regelungen finden auch auf Praktika von Studierenden im Erasmus-Programm Anwendung.
Zur Zahlung eines über den Mindestlohn hinausgehenden Gehalts sind Unternehmen im Erasmus-Programm nicht verpflichtet, dies wird jedoch sehr begrüßt. 

Der Praktikant oder die Praktikantin erhält von der Heimathochschule einen monatlichen Erasmus+ Zuschuss; dieser steht nicht im Konflikt mit einem Unternehmensgehalt.
Weitere Informationen zu Regelungen bezüglich des Mindestlohns, sowie Rechten und Pflichten bei Praktikumsverhältnissen finden Sie in der Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Steuern

Für die Erhebung der Einkommenssteuer sind die Landesfinanzbehörden (Finanzämter) zuständig. Anfragen sind daher direkt an das zuständige Finanzamt vor Ort zu richten. Die Landesfinanzbehörden stellen auch entsprechende Informationsbroschüren zur Verfügung.

Kontakt

Foto von Agnes Schulze-von Laszewski

Agnes Schulze-von Laszewski

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