Personalmobilität
Das Erasmus+ Programm fördert auch den europaweiten Personalaustausch zwischen Hochschulen und Institutionen aus allen Bereichen des Arbeitsmarktes. Dieser kann von Arbeitgebern und Hochschulen zielgerichtet als Instrument der Personalentwicklung eingesetzt werden. Darüber hinaus können Unternehmen an den Hochschulen wichtige Impulse für innovative gemeinsame Projekte erhalten und geben.
Mögliche Mobilitätsmaßnahmen zwischen Hochschulen und Unternehmen
- Mobilität zu Unterrichtszwecken durch eingeladenes Unternehmenspersonal (STA2):
Projektträger können Unternehmenspersonal aus dem europäischen Ausland zu Lehrzwecken an eine deutsche Hochschule einladen. - Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT):
Projektträger entsenden Hochschulpersonal zu Fort- und Weiterbildungszwecken an ein in einem Programmland ansässiges Unternehmen, um die berufliche Entwicklung von Personal zu fördern.
Vorteile
- i.d.R. finanzielle Förderung von Reise- und/oder Aufenthaltstagen
- Individuelle Abstimmung der inhaltlichen und fachlichen Ausrichtung einer Mobilität
- Planungssicherheit durch Mobilitäts- und Finanzabkommen (Mobility bzw. Grant Agreement) zwischen Hochschule und Unternehmens- bzw.Hochschulpersonal
- Mehrfachmobilitäten möglich
An wen wende ich mich, wenn ich Fragen habe?
Bei Fragen zur Personenmobilität wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpersonen.