2. Beabsichtigte und in Aussicht gestellte Anerkennung
2.1 Beabsichtigte Anerkennung
Die vollständige Anerkennung ihrer erreichten ECTS-Kreditpunkte strebten gut zwei Drittel der Befragten an. Ein Drittel beabsichtigte nur eine teilweise oder sogar gar keine Anerkennung. Die beabsichtigte Anerkennung ist ein wichtiger Indikator für die Bemessung der tatsächlichen Anerkennung. Sie ermöglicht den Abgleich des Angestrebten und des Erreichten.
2.2 Beabsichtigte und tatsächliche Anerkennung
Der Abgleich von beabsichtigter und tatsächlicher Anerkennung zeigt eine sehr hohe Anerkennungsquote von 92%. Das heißt, dass ein Großteil der ECTS-Kreditpunkte, deren Anerkennung die Studierenden anstrebten, auch anerkannt wurde. Ihre Absichten und Wünsche korrelieren also in hohem Maß mit dem erreichten Endresultat. Das Ergebnis kann als Beleg sowohl für die Seriosität der studentischen Absichten und ihrer erbrachten Leistungen als auch für die Zuverlässigkeit vorheriger Absprachen zwischen Hochschulen und Studierenden gesehen werden.
2.3 In Aussicht gestellte Anerkennung
Die von den Hochschulen in Aussicht gestellte Anerkennung deckt sich weitestgehend mit der beabsichtigten Anerkennung der Studierenden (s. 2.2). Das lässt erkennen, dass die Absichten und die Aussichten in dieser Frage stark übereinstimmen.
2.4 In Aussicht gestellte und tatsächliche Anerkennung
Der Abgleich von in Aussicht gestellter und tatsächlicher Anerkennung zeigt ebenfalls eine sehr hohe Anerkennungsquote von 90%. Das heißt, dass ein Großteil der ECTS-Kreditpunkte, deren Anerkennung die Heimathochschulen in Aussicht gestellt hatten, auch anerkannt wurde. Die in Aussicht gestellte und die tatsächlich erreichte Anerkennung korrelieren also in hohem Maß. Das Ergebnis kann ebenfalls als Beleg für die Zuverlässigkeit vorheriger Absprachen zwischen Hochschulen und Studierenden gesehen werden.
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