Lehre im Ausland
Für Lehrpersonal an Hochschulen gibt es Möglichkeiten, mit Erasmus+ eine Gastdozentur im Ausland zu erhalten.
Hier finden Sie allgemeine Informationen zu zentralen Voraussetzungen und Bewerbungsverfahren für einen allgemeinen Überblick im #kurzerklärt-Video sowie als ausführlichen Erklärtext.
Zu Lehrzwecken ins Ausland mit Erasmus+
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Wer kann sich bewerben?
Die Förderlinie steht folgenden Personengruppen zur Verfügung:
- Professoren und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
- wissenschaftliche Mitarbeitende
- Doktoranden, die in der Lehre tätig sind
- Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen (kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden)
Was wird gefördert?
Gefördert werden Gastdozenturen an Partnerhochschulen in Erasmus+ Programmländern und Partnerländern. Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.
Die Geförderten erhalten…
- ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für ihren Auslandsaufenthalt,
- ggf. Zuschuss für die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel,
- ggf. Sonderzuschüsse für Teilnehmende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.
Dauer der Förderung
Lehraufenthalte dauern zwischen mindestens 2 Tagen für Programmländer bzw. 5 Tagen für Partnerländer und 60 Tagen (jeweils ohne Reisezeiten). Das notwendige Unterrichtspensum je Aufenthalt liegt bei acht Stunden für die erste Aufenthaltswoche oder einen kürzeren Aufenthalt. Für jeden weiteren Aufenthaltstag über eine Woche (sieben Tage) hinaus wird die Mindeststundenanzahl anteilig berechnet.
Werden Lehrtätigkeit und Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden pro Woche. Für eingeladenes Personal von Unternehmen besteht kein Mindestdeputat.
Finanzielle Leistungen für die Mobilität
Die finanzielle Förderung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern.
Je nach Erasmus+ Projekt gelten je nach Ländergruppe unterschiedliche Fördersätze und Möglichkeiten.
Hier zu finden Sie zu Mobilität von Einzelpersonen in der Förderlinie KA131 und zu Mobilität mit Partnerländern KA171 detaillierte Informationen.
Ansprechpersonen in der Nationalen Agentur
Die Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit steht Ihnen für Fragen und Anregungen zur Verfügung. Sie erreichen uns über das Kontakformular.