Erasmus+ Enriching lives, opening minds.

Hinweise zum Brexit – Erasmus+ und das Vereinigte Königreich

Oliver Reetz/DAAD

In der Programmgeneration 2021-2027 ist das Vereinigte Königreich nur noch bedingt als nicht mit dem Erasmus+ Programm assoziiertes Partnerland förderfähig:
In der Erasmus+ Leitaktion 1 sind durch die internationale Öffnung der Förderlinie KA131 Outgoing-Mobilitäten von Deutschland ins Vereinigte Königreich sowohl für Studierende als auch für Hochschulpersonal förderfähig – unter der Einhaltung der ECHE-Vorgabe, dass für Erasmus+ Mobilitäten keine Studiengebühren (home fees, international fees) erhoben werden dürfen. Es obliegt den Hochschulen, in welchem Umfang sie die bis zu 20% des Projektbudgets für weltweite Mobilität für die Förderung in das Vereinigte Königreich verwenden.

In der Förderlinie KA171 ist das Vereinigte Königreich nicht förderfähig.

Incoming-Studierende aus dem Vereinigten Königreich können mittels des britischen Förderprogrammes „Alan Turing“ / Turing Scheme gefördert werden. Mehr Informationen dazu finden Sie am Ende dieser Webseite.

In den Erasmus+ Leitaktionen 2 und 3 können Institutionen aus dem Vereinigten Königreich in der Programmgeneration 2021-2027 wie folgt am Programm teilnehmen:

Förderlinie

Antragstellung

Institutionen aus nicht-assoziierten Drittstaaten (dazu gehört auch UK); Beteiligung möglich als

Erasmus Mundus (EMJM und EMDM)

Bei EACEA

Antragsteller
Partner

Cooperation Partnerships

Bei NA DAAD

Partner (bei inhaltlichem Mehrwert)

Allianzen für Innovation

Bei EACEA

Partner (bei inhaltlichem Mehrwert)

Jean Monnet-Aktionen

Bei EACEA<

Aktionen für den Hochschulbereich: Antragsteller Aktionen für weitere Bildungsbereiche: nein

Teacher Academies

Bei EACEA

Keine Teilnahmemöglichkeit

Europäische Hochschulen

Bei EACEA

Teilnahmemöglichkeit nur als assoziierter Partner ohne Förderung

Kapazitätsaufbau-projekte

Bei EACEA

Keine Teilnahmemöglichkeit

Zukunftsorientierte Projekte

Bei EACEA

Keine Teilnahmemöglichkeit

Europäische Experimentelle Maßnahmen

Bei EACEA

Keine Teilnahmemöglichkeit

Visabestimmungen für einen Aufenthalt im Vereinigten Königreich
Die folgenden Informationen fassen die aktuellen Regularien für Aufenthalte im Rahmen des Erasmus+ Programms zusammen. Grundsätzlich gilt es zu beachten, dass der DAAD keine Visaberatung vornehmen darf!

Studienaufenthalte
Bei den Visabestimmungen werden zwischen Studienaufenthalten mit einer Dauer von bis zu sechs Monaten und einer Dauer von mehr als sechs Monaten unterschieden.
Für Aufenthalte bis zu sechs Monaten ist kein Visum erforderlich. Allerdings ist in dieser Zeit der Aufenthaltszweck klar auf das Studium begrenzt, Studierenden ist es nicht gestattet während ihres Aufenthaltes einer finanziell entlohnten Tätigkeit nachzugehen. Seit dem 01.10.2021 ist die Einreise für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger nur noch mit einem gültigen Reisepass (elektronischen Reisepasses – ePass) möglich.
Wer für mehrere Semester oder ein ganzes Studium bleiben will, muss seit dem 1. Januar 2021 ein Studierenden-Visum beantragen. Der Visumsantrag kann online gestellt werden.
Gleichzeitig muss eine Immigration Health Surcharge für den Zugang zum NHS, dem öffentlichen Gesundheitsdienst, gezahlt werden, wobei eine Rückererstattung des Immigration Health Surcharge seit 2022 möglich ist. Die detaillierten Vorgaben zur Rückerstattung des Immigration Health Surcharge können auf den folgenden Webseiten nachgelesen werden: Healthcare for EU citizens living in or moving to the UK und Pay for UK healthcare as part of your immigration application.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es Studierenden, die über ein Visum verfügen, erlaubt, neben dem Studium eine Nebenerwerbstätigkeit auszuüben – aufgrund der rechtlichen Vorgaben sollte dies in enger Abstimmung mit der aufnehmenden Hochschule in UK abgestimmt werden. Ausführliche Informationen über die jeweiligen Bedingungen sind auf folgender Webseite nachzulesen: Student sponsor with a track record.

Praktika-Aufenthalte
Für Praktikantinnen und Praktikanten ist im Rahmen des Erasmus+ Programms für einen Aufenthalt im Vereinigten Königreich ein Temporary Work-Government Authorised Exchange visa (T5) – auch Tier5 (GAE) genannt – erforderlich. Um ein solches Visum beantragen zu können, müssen die Teilnehmenden über ein sogenanntes Certificate of sponsorship verfügen. Bei dem Certificate of sponsorship handelt es sich um eine Referenznummer, die Informationen über die Stelle und die persönlichen Daten des Teilnehmenden enthält und ab dem Zeitpunkt der Ausstellung drei Monate gültig ist.

Für die Projekte der Programmgeneration 2021-2027 übernimmt der British Council die Ausstellung des Certificate of sponsorship nicht mehr. Dementsprechend können Praktikaaufenthalte ins Vereinigte Königreich in dieser Programmgeneration nur gefördert werden, sofern die aufnehmende Einrichtung selbst über eine Lizenz verfügt, ein Certificate of sponsorship auszustellen.

Der Visumsantrag kann nach Vorlage der Referenznummer aus dem Certificate of sponsorship online ausgefüllt werden.

In der Kategorie Tier5/Skilled Worker(GAE) gibt es keine Vorgabe zum Mindestgehalt. Allerdings ist auch geregelt, dass Studierende ihren Lebensunterhalt durch die Erasmus+ Förderung und/oder das Praktikumsgehalt nachweisen müssen und keine öffentlichen Leistungen beantragen dürfen.

Personalmobilitäten
Ein Aufenthalt im Rahmen einer Personalmobilität ist ohne die Beantragung eines Visums bis zu maximal einem Monat möglich. Für detaillierte Informationen konsultieren Sie die im folgenden angegebene Webseite: Check if you need a UK visa

Incoming-Mobilitäten
Auch für Incoming-Studierende aus dem Vereinigten Königreich kam es zu Änderungen: geförderte Teilnehmende aus dem VK benötigen für ihren Aufenthalt kein Visum. Allerdings ist für sie bei der Ausländerbehörde am künftigen Wohnort die Beantragung eines Aufenthaltstitels erforderlich. Diesbezüglich gilt es zu beachten, dass vor Erhalt des Aufenthaltstitels die Ausübung einer Erwerbstätigkeit nicht gestattet ist. Wenn Studierende nach Einreise in Deutschland (vor Erhalt des Aufenthaltstitels) arbeiten möchten, müssen Sie vor Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Visum beantragen, das Ihnen die Ausübung der Erwerbstätigkeit erlaubt. Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite "FAQ und Informationen zum Brexit - Auswärtiges Amt (diplo.de)“.

Hinweis für Studierende
Die Förderung eines Auslandsaufenthaltes ist im Erasmus+ Programm nur möglich, wenn es sich um eine Partnerhochschule handelt, mit welcher Ihre Heimathochschule ein gültiges Abkommen hat. Ihre Heimathochschule informiert zudem über die Bewerbungsvoraussetzungen und setzt die Bewerbungstermine fest. Bitte wenden Sie sich daher bei weiteren Fragen direkt an die Erasmus+ Hochschulkoordinatorinnen und -koordinatoren im International Office Ihrer Heimathochschule.

Weitere Fördermöglichkeiten ins Vereinigte Königreich
Über weitere Fördermöglichkeiten ins Vereinigte Königreich können Sie sich in der DAAD Stipendiendatenbank informieren. Die DAAD Stipendiendatenbank bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Suche auch nach Zielgruppe, Fachrichtung und Vorhaben an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Bei Fragen zum Stipendienangebot des DAADs wenden Sie sich gerne an unser Infocenter.

Förderprogramm „Alan Turing“ / Turing Scheme
Das von britischer Seite zunächst nur für 2021 ausgeschriebene Förderprogramm „Alan Turing“ wurde um weitere drei Jahre verlängert. Darüber können britische Hochschulen in Absprache mit ihren deutschen Partnerhochschulen Studierendenmobilitäten nach Deutschland fördern.

Informationen zum Alan Turing-Programm sind auf der offiziellen Webseite zu finden: Turing Scheme, UK's Global Programme to Study & Work Abroad
Darüber hinaus hat die Interessensgemeinschaft der britischen Universitäten (Universities UK) am 25. März 2021 eine Veranstaltung ausgerichtet, die speziell an Hochschulen außerhalb des Vereinigten Königreichs adressiert war. Unter dem Titel „Turing: the UK’s new student mobility programme: webinar for international higher education institutions“ wurden die verschiedenen Fördermöglichkeiten des Alan Turing Programms vorgestellt. Die Informationen hierzu können Sie der Präsentation oder der Aufzeichnung der Veranstaltung entnehmen.

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