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FAQ zu den Erasmus+ Partnerschaften und Kooperationsprojekten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Erasmus+ Partnerschaften und Kooperationsprojekten.

Fragen zur Förderfähigkeit

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die vollumfänglichen und verbindlichen Informationen zum aktuellen Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen dem Programme Guide 2022 zu entnehmen sind.

Förderlinie

EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer

Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer

Bemerkung

Cooperation Partnerships

Ja

Ja, jedoch nicht als Antragsteller und nur wenn ihre Beteiligung einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt darstellt.

Organisationen aus Belarus (Region 2) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt.

Erasmus Mundus Joint Masters

Ja

Ja

Organisationen aus Belarus (Region 2) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt.

Kapazitätsaufbauprojekte

Ja

Ja, nicht assoziierte Länder in den Regionen 1-11, mit Ausnahme der Hocheinkommensländer in den Regionen 5, 7 und 8.

Institutionen aus Belarus (Region 2) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt.
Westlicher Balkan (Region 1): Für Projekte in Strand 1 + 2 ist die Teilnahme von mindestens zwei Ländern aus der Region erforderlich.
Russland: Ein Projektantrag mit Russland braucht mindestens die Teilnahme eines weiteren nicht mit dem Programm assoziierten Drittlandes. Hochschulen aus Russland können nicht als Koordinator agieren.1
Lateinamerika (Region 10) und Karibik (Region 11): Für Projekte in Strand 1 + 2 ist die Teilnahme von mindestens zwei Ländern aus der Region erforderlich.
Syrien: Institutionen können nicht an Projekten in Strand 3 teilnehmen. Hochschulen können nicht als Koordinator agieren.

Allianzen für Innovation

Ja

Ja

Institutionen aus Belarus (Region 2) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt.

Europäische Hochschulen

Ja

Nein, Länder aus dem „Bologna-Prozess“ können als assoziierte Partner teilnehmen, allerdings ohne finanzielle Zuwendung.

Jean Monnet-Aktionen

Ja

Ja

Institutionen aus Belarus (Region 2) sind nicht zur Teilnahme berechtigt.

Teacher Academies

Ja

Nein

Zukunftsorientierte Projekte

Ja

Nein

Europäische Experimentelle Maßnahmen

Ja

Nein

1Bitte beachten Sie, dass dies den Stand zur Veröffentlichung des Programme Guides 2022 darstellt.

Cooperation Partnerships Öffentliche oder private Organisationen, die in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sind.
Erasmus Mundus Joint Masters

Jede teilnehmende Hochschuleinrichtung, die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig ist.

Kapazitätsaufbauprojekte Für die Bereiche 1 und 2:
Hochschuleinrichtungen, Verbände oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Erasmus+-Programm assoziierten Drittland oder einem förderfähigen nicht mit dem Erasmus+-Programm assoziierten Drittland ansässig sind.
Zusätzlich für Bereich 3:
Rechtlich anerkannte nationale oder internationale Rektoren-, Lehrer- oder Studierendenorganisationen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Erasmus+-Programm assoziierten Drittland oder in einem förderfähigen nicht mit dem Erasmus+-Programm assoziierten Drittland.
Allianzen für Innovation Öffentliche oder private Organisationen, die in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sind.
Europäische Hochschulen Jede teilnehmende Hochschuleinrichtung, die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig ist.
Jean Monnet-Aktionen Jede Hochschuleinrichtung, die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig ist.
Teacher Academies Jede auf nationaler Ebene anerkannte Organisation die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig ist.
Zukunftsorientierte ProjekteZukunftsorientierte Projekte Öffentliche oder private Organisationen, die in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sind.
Europäische Experimentelle Maßnahmen Hochschuleinrichtungen sowie öffentliche und private Organisationen, die im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung tätig sind. Die Projektkoordination kann nur von Hochschuleinrichtungen mit einer gültigen Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) übernommen werden.

Mit dem Programm assoziierte Drittländer: Nordmazedonien, Island, Norwegen, Serbien, Liechtenstein, Türkei

Cooperation Partnerships

Öffentliche oder private Organisationen

Erasmus Mundus Joint Masters

Öffentliche oder private Hochschuleinrichtungen und Organisationen

Kapazitätsaufbauprojekte

Jede öffentliche oder private Organisation, die als Hochschuleinrichtung anerkannt ist, auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätig ist.

Allianzen für Innovation

Jede öffentliche oder private Einrichtung aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland.

Europäische Hochschulen

Hochschulen aus EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Drittländern

Jean Monnet-Aktionen

Aktionen für Hochschulbildung: Hochschulen weltweit, Aktionen für andere Bildungsbereiche: Anbieter von Lehramtsstudien und/
oder -weiterbildung, Schulen aus EU-Mitgliedstaaten/assoziierten Drittländern

Teacher Academies

Öffentliche oder private Organisationen, die im Bereich der Lehrerbildung tätig sind, staatlich anerkannte Anbieter von Lehrergrundausbildung und Lehrerweiterbildung, Schulen, Ministerien und Behörden, Verbände von Lehrkräften usw.  

Zukunftsorientierte Projekte

Öffentliche oder private Organisationen, die im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung tätig sind, die eine wichtige Triebkraft für Innovationen darstellen.

Europäische Experimentelle Maßnahmen

Hochschuleinrichtungen sowie öffentliche und private Organisationen, die im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung tätig sind.

Mit dem Programm assoziierte Drittländer: Nordmazedonien, Island, Norwegen, Serbien, Liechtenstein, Türkei 

Cooperation Partnerships

Mind. drei Organisationen aus drei unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern

Erasmus Mundus Joint Masters

Mind. drei Hochschuleinrichtungen (als vollwertige Partner) aus drei verschiedenen Ländern (davon mind. zwei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer)

Kapazitätsaufbauprojekte

Nationale Projekte, die nur ein nicht mit dem Erasmus+-Programm assoziiertes Drittland betreffen:

  • Mind. zwei Hochschuleinrichtungen aus zwei unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern sowie
  • mind. zwei Hochschuleinrichtungen aus dem teilnehmenden nicht mit dem Programm assoziierten Drittland
  • nur bei Projekten Strand 3: die für die Hochschulbildung zuständige nationale Behörde (z. B. ein Ministerium) des nicht assoziierten Drittlands

Mehrländerprojekte, die zwei oder mehr nicht mit dem Erasmus+-Programm assoziierte Drittländer betreffen:

  • Mind. zwei Hochschuleinrichtungen aus zwei unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern sowie
  • mind. zwei Hochschuleinrichtungen aus jedem der teilnehmenden nicht mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Drittländern.
  • nur bei Projekten Strand 3: die für die Hochschulbildung zuständige nationale Behörde (z. B. ein Ministerium) des nicht assoziierten Drittlands
  • für die Regionen Westlicher Balkan, Russland, Lateinamerika und Karibik sind nur Mehrländerprojekte möglich

Allianzen für Innovation

Los 1: Allianzen für Bildung und Unternehmen:

  • Mind.acht Partnereinrichtungen (die mindestens vier verschiedene EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer vertreten)
  • darunter mindestens drei Partner aus der Wirtschaft und mindestens drei Einrichtungen für berufliche Aus- und Weiterbildung (VET) und/oder Hochschulen
  • Mind. je eine Hochschule und eine Einrichtung für berufliche Aus- und Weiterbildung (VET) pro Konsortium

Los 2: Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung

  • Mind. zwölf Partnereinrichtungen (die mindestens acht verschiedene EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer vertreten)
  • darunter mindestens fünf Partner aus der Wirtschaft und mindestens fünf Einrichtungen für berufliche Aus- und Weiterbildung (VET) und/oder Hochschulen
  • Mind. je eine Hochschule und eine Einrichtung für berufliche Aus- und Weiterbildung (VET) pro Konsortium

Europäische Hochschulen

mind. drei Hochschulen aus mind. drei verschiedenen
EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern

Jean Monnet-Aktionen

Individuelle Antragstellung durch eine einzelne Hochschule bzw. Einrichtung
Konsortiumsanforderung nur für Jean Monnet-Netzwerke (Förderbereich „Politische Debatte“)
Thematische Netzwerke in der Hochschulbildung
mind. 12 Hochschulen aus 7 EU-Mitgliedstaaten/assoziierten Drittländern bzw. mind. 12 Hochschulen mit mind. 6 Partnern aus nicht assoziierten Drittländern
Netzwerke für andere Bildungsbereiche
mind. sechs Einrichtungen aus mind. drei EU-Mitgliedstaaten/ assoziierten Drittländern, mind. vier Schulen
und/oder Berufsbildungseinrichtungen
und max. zwei Hochschulen.

Teacher Academies

Mind. drei Organisationen aus drei EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern (davon mind.zwei EU-Mitgliedstaaten).
Darunter:

  • Mind. zwei staatlich anerkannte Anbieter von Lehrergrundausbildung aus zwei verschiedenen Ländern
  • Mind. ein staatlich anerkannter Anbieter von Lehrerweiterbildung
  • Mind. eine Schule

Zukunftsorientierte Projekte

Mind. drei Organisationen aus drei EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern (davon mind. zwei EU-Mitgliedstaaten). Abhängig vom Aufruf bestehen ggf. weitere Kriterien.

Europäische Experimentelle Maßnahmen

Mind. zwei Hochschuleinrichtungen aus zwei förderfähigen Ländern (EU-Mitgliedstaaten und mit dem Erasmus+ Programm assoziierte Drittländer)

Mit dem Programm assoziierte Drittländer: Nordmazedonien, Island, Norwegen, Serbien, Liechtenstein, Türkei

Förderlinie

EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer

Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer

                         

Bemerkung

Cooperation Partnerships

Ja, aber nur in Ländern, in denen am Projekt beteiligte Organisationen inklusive assoziierte Partner ansässig sind und in Orten mit Sitz von EU-Organen

Ja, wenn Organisationen aus diesem Land am Projekt beteiligt sind, auch als assoziierte Partner

Verbreitungsaktivitäten können darüber hinaus auch auf einschlägigen themenbezogenen transnationalen Veranstaltungen/Konferenzen in anderen in EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern durchgeführt werden.

Erasmus Mundus Joint Masters

Ja

Ja

Kapazitätsaufbauprojekte

Ja

Ja

Allianzen für Innovation

Ja

Nein

Europäische Hochschulen

Ja

Nein

Jean Monnet-Aktivitäten

Ja

Ja

Teacher Academies

Ja

Nein

Zukunftsorientierte Projekte

Ja

Nein

Europäische Experimentelle Maßnahmen

Ja

Nein

Mit dem Programm assoziierte Drittländer: Nordmazedonien, Island, Norwegen, Serbien, Liechtenstein, Türkei 

Fragen zu Dauer, Fristen und Daten

Cooperation Partnerships

12-36 Monate

Erasmus Mundus Joint Masters

74 Monate

Kapazitätsaufbauprojekte

Strand 1: zwei oder drei Jahre

Strand 2: zwei oder drei Jahre

Strand 3: drei oder vier Jahre

Allianzen für Innovation

Los 1: zwei oder drei Jahre

Los 2: vier Jahre

Europäische Hochschulen

Vier Jahre

Jean Monnet-Aktionen

Drei Jahre

Teacher Academies

Drei Jahre

Zukunftsorientierte Projekte

24-48 Monate

Europäische Experimentelle Maßnahmen

12 Monate

Cooperation Partnerships

Am Ende des Jahres im Jahr der Antragstellung

Erasmus Mundus Joint Masters

Der Starttermin der Aktion wird von den Antragstellenden festgelegt, z.B. im Spätsommer oder Herbst. Alle Projekte haben eine feste Laufzeit von 74 Monaten, so dass das Enddatum genau 74 Monate später liegt.

Kapazitätsaufbauprojekte

Am Ende des Jahres im Jahr der Antragstellung

Allianzen für Innovation

Im Juni des auf die Antragstellung folgenden Jahres.

Europäische Hochschulen

Das Anfangsdatum markiert den Beginn der Förderfähigkeit der Kosten und wird in der Phase der Vorbereitung der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. In der Regel wird das Startdatum nach der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung liegen. Der vorläufige Zeitplan für die Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung sieht einen Zeitraum zwischen September und Dezember 2022 für die Antragsrunde 2022 vor.

Jean Monnet-Aktionen

Im Herbst des Jahres der Beantragung

Teacher Academies

Im Frühjahr (ca. März bis Mai)

Zukunftsorientierte Projekte

1. November 2022 oder 1. Dezember 2022 oder 1. Januar 2023 (für Antragsrunde 2022)

Europäische Experimentelle Maßnahmen

Das Datum des Projektbeginns wird in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. In der Regel beginnt das Projekt nach der Unterzeichnung der Finanzhilfe (Februar bis März 2023).

Förderlinie

Bei der NA DAAD (dezentrale Aktionen)

Bei der EACEA (zentrale Aktionen)

Cooperation Partnerships

x

Erasmus Mundus Joint Masters

x

Kapazitätsaufbauprojekte

x

Allianzen für Innovation

x

Europäische Hochschulen

x

Jean Monnet-Aktivitäten

x

Teacher Academies

x

Zukunftsorientierte Projekte

x

Europäische Experimentelle Maßnahmen

x

Cooperation Partnerships

23.03.2022 (nächste Möglichkeit im Frühjahr 2023)

Erasmus Mundus Joint Masters

16.02.2022 (nächste Möglichkeit im Frühjahr 2023)

Kapazitätsaufbauprojekte

17.02.2022 (nächste Möglichkeit im Frühjahr 2023)

Allianzen für Innovation

15.09.2022

Europäische Hochschulen

22.03.2022 (nächste Möglichkeit im Frühjahr 2023)

Jean Monnet-Aktionen

01.03.2022 (nächste Möglichkeit im Frühjahr 2023)

Teacher Academies

07.09.2022

Zukunftsorientierte Projekte

Bekanntgabe der Antragsfrist voraussichtlich im Herbst 2022

Europäische Experimentelle Maßnahmen

06.10.2022

Fragen zur Finanzierung und zum Budget

Cooperation Partnerships

120.000 Euro, 250.000 Euro oder 400.000 Euro

Erasmus Mundus Joint Masters

Rund 3-5 Mio. Euro. Die Fördersummen variieren in Abhängigkeit u.a. von Länge des Masterkurses und der Anzahl der Studierenden.

Kapazitätsaufbauprojekte

Strand 1: 200.000-400.000 Euro
Strand 2: 400.000-800.000 Euro
Strand 3: 800.000-1 Mio. Euro
Die Höhe des Pauschalbetrags ist auf maximal 90 % des Kostenvoranschlags begrenzt.

Allianzen für Innovation

Los 1: 1 Mio. – 1,5 Mio Euro
Los 2: 4 Mio Euro

Europäische Hochschulen

Ein Projekt erhält in Abhängigkeit von der Anzahl der Partner max. 3.240.000 € (3 Partner) bis 14.400.000 € (9 Partner und mehr)
Die Aufteilung des Gesamtbudgets auf die Partner liegt im Ermessen der jeweiligen Allianz. Bei theoretischer Gleichverteilung ergibt sich folgende jährliche maximale Fördersumme:

  • 400.000 EUR pro Institution/Jahr für existierende oder neue Netzwerke mit mindestens 9 Partnern
  • 400.000 EUR pro Institution /Jahr für existierende Netzwerke mit 3-6 Partnern, die um mindestens 2 Partner aufstocken
  • 270.000 EUR pro Institution /Jahr für alle anderen existierenden oder neuen Netzwerke

Jean Monnet-Aktivitäten

Module: Max. 30.000 Euro
Lehrstühle: Max. 50.000 Euro
Exzellenzzentren: Max. 100.000 Euro

Teacher Academies

Max. 1,5 Mio. Euro. Die Höhe der EU-Förderung beträgt maximal 80% der förderfähigen Gesamtkosten.

Zukunftsorientierte Projekte

Die Fördersummen variieren je nach Aufruf zwischen 700.000 und 1 Mio. Euro. Die Höhe des Pauschalbetrags ist auf maximal 80 % des Kostenvoranschlags begrenzt.

Europäische Experimentelle Maßnahmen

200.000 EUR pro Projekt (zzgl. 20% Eigenbeteiligung)

 Kofinanzierung: Die EU-Finanzhilfe beruht auf dem Prinzip der Kofinanzierung. „Kofinanzierung“ bedeutet, dass die Kosten eines Projekts nicht zur Gänze durch die EU-Finanzhilfe gedeckt werden dürfen. Das Projekt muss neben der EU-Finanzhilfe noch aus anderen Quellen finanziert werden (z. B. Eigenmittel des Begünstigten, Einnahmen aus dem Projekt, finanzielle Beiträge Dritter).

Förderlinie

Pauschalbeträge

Einheitskosten

Finanzierung nach tatsächlichen Kosten

Cooperation Partnerships

x

Erasmus Mundus Joint Master2

x

Kapazitätsaufbauprojekte

x

Allianzen für Innovation

x

Europäische Hochschulen

x

Jean Monnet-Aktivitäten

x

Teacher Academies

x

Zukunftsorientierte Projekte

x

Europäische Experimentelle Maßnahmen

x

Pauschalbeträge: Pauschalbeträge, bei denen für alle oder für bestimmte, vorab festgelegte Kategorien förderfähiger Kosten pauschal ein bestimmter Betrag gewährt wird.
Einheitskosten: Erstattung auf der Grundlage von Einheitskosten, bei denen für alle oder für bestimmte, vorab festgelegte Kategorien förderfähiger Kosten ein Betrag pro Einheit gilt.
Finanzierung nach tatsächlichen Kosten: Erstattung eines bestimmten Anteils der tatsächlich angefallenen förderfähigen Kosten.

2 Erasmus Mundus Joint Masters: EMJM Finanzhilfe wird auf der Grundlage von drei Komponenten berechnet:
1) ein Zuschuss zu den institutionellen Kosten der Durchführung des Programms; 2) eine Höchstzahl von Stipendien für Studierende,
3) eine Aufstockung zur Deckung des individuellen Bedarfs von Studierenden mit Behinderungen.

Wo finde ich weitere Informationen zur Förderlinie?
Weitere FAQ zur Projektumsetzung der Strategischen Partnerschaften und Cooperation Partnerships finden Sie hier.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der NA DAAD:

Weiterführende Informationen:

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