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Auslandspraktikum mit Erasmus+

Ein Student sitzt draußen an seiner Hochschule und informiert sich online über ein Auslandspraktikum mit Erasmus+.
Jan von Allwörden/DAAD

Auslandspraktikum mit Erasmus+ #kurzerklärt

Das Bild zeigt einen Ausschnitt aus dem animierten Erasmus+ #kurzerklärt Video. In der linken Bildhälfte ist ein Student zu sehen, dieser informiert sich an einem Computer über die Möglichkeiten eines Erasmus+ Praktikums im Ausland. In der rechten Bildhälfte ist eine Studentin während ihres Auslandspraktikums abgebildet

Zum Aktivieren des Videos klicken Sie bitte auf das Vorschaubild. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an den jeweiligen Anbieter übermittelt werden.

Wer kann sich bewerben?

Studierende können mit Erasmus+ gefördert werden, wenn...

  • sie ein Praktikum in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung in einem der 33 teilnehmenden Programmländern absolvieren wollen (nähere Informationen finden Sie hier),
  • sie an einer deutschen Hochschule regulär immatrikuliert sind,
  • ihre Hochschule am Erasmus+ Programm teilnimmt.

Graduierte/Absolventinnen und Absolventen können durch Erasmus+ gefördert werden, wenn...

  • sie ein Praktikum in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung in einem der 33 teilnehmenden Programmländer absolvieren wollen (nähere Informationen finden Sie hier),
  • sie aus der vorangegangenen Studienphase noch wenigstens zwei Monate Erasmus+ Förderung zur Verfügung haben bzw. nicht mehr als zehn Monate gefördert wurden,
  • sie durch ihre Heimathochschule innerhalb ihres letzten Studienjahres der jeweiligen Studienphase (Bachelor, Master, Promotion) für eine Förderung ausgewählt wurden,
  • sie den akademischen Abschluss vorweisen können, oder alle Prüfungen erfolgreich abgeschlossen haben,
  • das Praktikum innerhalb von zwölf Monaten nach ihrem Abschluss beendet wird.
    Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es eine Ausnahmeregelung für die Projekte 2019 und 2020: Graduiertenpraktika, die aus den Fördermitteln dieser Projekte gefördert werden, können innerhalb von achtzehn (18) Monaten nach dem Abschluss beendet werden. Weitere Informationen dazu in den FAQ zu Corona.

Was wird gefördert?

Studierende und Graduierte erhalten...

  • ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für ihren Praktikumsaufenthalt,
  • akademische Anerkennung des Praktikums,
  • Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts (kulturell, sprachlich, organisatorisch),
  • ggf. einen durch Erasmus+ geförderten Onlinesprachkurs im Rahmen des Online Language Support (OLS),
  • ggf. Sonderzuschüsse für besondere Bedürfnisse.

Dauer der Förderung

Insgesamt können Studierende bis zu 36 Monate für Studium und/oder Praktikum gefördert werden:

  • jeweils im Bachelor-, Master- und Promotion-Studiengang bis zu zwölf Monate,
  • in einzügigen Studiengängen (z.B. Medizin, Staatsexamen, alte Diplom-Studiengänge) bis zu 24 Monate und zusätzlich zwölf Monate im Promotionsstudium,
  • die Förderung kann aufgeteilt werden und innerhalb eines Studienzyklus auch mehrfach in Anspruch genommen werden (z.B. für zwei Mal sechs Monate).

Praktikumsdauer

  • mindestens zwei Monate und maximal zwölf Monate

Höhe der Förderrate

Das Erasmus+ Programm ist in Projekte unterteilt. Die Höhe der Förderraten für die drei Ländergruppen wird durch die NA DAAD auf nationaler Ebene festgelegt, um Gleichberechtigung und Transparenz für die Studierenden herzustellen. Bitte wenden Sie sich an die Ansprechpersonen Ihrer Hochschule, um zu erfahren, aus welchen Projektmitteln Ihr Auslandsaufenthalt gefördert werden würde. 

1. Gruppe 1 (monatlich 750 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden.
2. Gruppe 2 (monatlich 690 Euro): Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern.
3. Gruppe 3 (monatlich 640 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Republik Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.

1. Gruppe 1 (monatlich 750 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden.
2. Gruppe 2 (monatlich 690 Euro): Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern.
3. Gruppe 3 (monatlich 640 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Republik Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.

1. Gruppe 1 (monatlich 600 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden.
2. Gruppe 2 (monatlich 540 Euro): Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern.
3. Gruppe 3 (monatlich 480 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Republik Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Bewerbung

  • Studierende bewerben sich für Erasmus+ Praktikumsaufenthalte direkt bei ihrer Heimathochschule. Informationen erhalten Sie auch auf der Webseite Ihrer Heimathochschule. Sprechen Sie Ihren Erasmus+ Hochschulkoordinator an. Die Ansprechpersonen vor Ort werden Sie gerne beraten.

Weitere Informationen

  • Nicht förderbar sind Praktika in EU-Institutionen und anderen EU-Einrichtungen, einschließlich spezialisierter Agenturen, sowie Einrichtungen, die EU-Programme verwalten.

Ansprechpersonen an Ihrer Hochschule

Im Verzeichnis der Erasmus+ Hochschulkoordinatoren und -koordinatorinnen finden Sie Ihren Ansprechpersonen an Ihrem Studienstandort.

Die Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit steht Ihnen ebenfalls für Fragen und Anregungen zur Verfügung. Sie erreichen uns per E-Mail .

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