25.10.2017 | Kategorie Ausschreibungen/Aufrufe
Erasmus+ Programmaufruf 2018
Aufruf für Projekte 2018
Alle Anträge müssen über das Antragsportal der Europäischen Kommission eingereicht werden. Hinweis: Um das Antragsportal zu öffnen, benötigen Sie einen Zugang über EU-Login. Für folgende Programmlinien können für 2018 im Rahmen dieses Aufrufs Anträge gestellt werden:
Antragstellung bei der NA DAAD
- Mobilität mit Programmländern (KA103) Antragsfrist: 2. Februar 2018
- Mobilität mit Partnerländern (KA107) Antragsfrist: 2. Februar 2018
- Mobilitätskonsortien (KA108) Antragsfrist: 2. Februar 2018
- Erasmus+ Strategische Partnerschaften (KA203) Antragsfrist: 21. März 2018
Antragstellung bei der Exekutivagentur (EACEA) in Brüssel
- Erasmus Mundus Joint Master Degrees Antragsfrist: 15. Februar 2018
- Kapazitätsaufbauprojekte Antragsfrist: 8. Februar 2018
- Jean Monnet-Aktivitäten Antragsfrist: 22. Februar 2018
- Wissensallianzen Antragsfrist: 28. Februar 2018
Alle angegebenen Fristen enden um 12:00:00 Uhr (mittags) Brüsseler Ortszeit.
Erasmus+ Programme Guide 2018
Das wichtigste Dokument für Antragsteller und ggf. deren Partner ist der mit dem Aufruf veröffentlichte Erasmus+ Programmleitfaden 2018 (Version 2). Um sicherzustellen, dass Sie stets mit dem aktuellen Dokument arbeiten, überprüfen Sie bitte regelmäßig die auf der Website der EU Kommission hinterlegte Fassung des Programmleitfadens. Die Nationale Agentur im DAAD (NA DAAD) informiert und berät zu allen Aspekten der Antragstellung.
Die Aufrufe der Leitaktion 3 (Unterstützung politischer Reformen) im Hochschulbereich erfolgen über einzelne Ausschreibungen, die unabhängig vom jährlichen Aufruf zur Einreichung von Anträgen in Erasmus+ veröffentlicht werden. Sie finden diese Ausschreibungen auf der Seite der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA).
Wer kann sich bewerben?
Hochschulen, die im Besitz einer Erasmus Charter for Higher Education (ECHE) sind, und andere akkreditierte Mobilitätskonsortien für die Programmlinien Mobilität mit Programmländern (KA103), Mobilität mit Partnerländern (KA107) können einen Antrag auf Fördermittel bei der NA DAAD einreichen. Mobilitätskonsortien benötigen eine Akkreditierung, um einen Antrag für Mobilitätsfördermittel stellen zu können. Für Erasmus+ Strategische Partnerschaften (KA203) sind beliebige, in einem Programmland ansässige, teilnehmende Organisationen antragsberechtigt. Die Antragstellung erfolgt im Namen aller an einem Projekt beteiligten Organisationen.“
Für die weiteren Programmlinien erfolgt eine direkte Bewerbung bei der EU Kommission. Die NA DAAD bietet Ihnen hierfür eine umfassende Beratung zu Ihren Anträgen. Für die Kapazitätsaufbauprojekte und Erasmus Mundus Joint Master Degrees können Sie darüber hinaus bei der NA DAAD eine vorbereitende Reise zur Planung Ihres Vorhabens mit Ihren Partnern in Programm- und/oder Partnerländern stellen.
Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.
Ihre Ansprechpartner für diesen Aufruf:
Programmlinie | E-Mail-Adresse |
---|---|
Mobilität mit Programmländern (KA103) | |
Mobilität mit Partnerländern (KA107) | |
Erasmus+ Strategische Partnerschaften (KA203) | |
Erasmus Mundus Joint Master Degrees | |
Kapazitätsaufbauprojekte | |
Wissensallianzen | |
Jean Monnet-Aktivitäten | |
Erasmus+ Politikunterstützung |