Erstakademikerinnen und Erstakademiker
Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus können durch zusätzliche finanzielle Mittel unterstützt werden. Die finanzielle Zusatzförderung gilt sowohl für die Förderlinien KA131 und KA171 als auch für beide Mobilitätsrichtungen (incoming und outgoing).
Bitte beachten Sie, dass die Option der Förderung von dem jeweiligen Projekt abhängt, in dem Sie gefördert werden. Das akademische Jahr, in welchem Sie Ihre Auslandsmobilität durchführen, ist davon unabhängig. Ihre Erasmus+ Hochschulkoordinatoren können Ihnen weitere Auskunft über das Projektjahr geben.
Wer kann die Förderung beantragen?
Studierende und Graduierte aus einem nicht-akademischen Elternhaus, die für ein Auslandsstudium oder -praktikum über Erasmus+ gefördert werden, können zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten, wenn beide Elternteile oder Bezugspersonen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule verfügen. Im Ausland absolvierte Studiengänge eines Elternteils, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden (bspw. Physiotherapie), gelten im Rahmen der Förderfähigkeitskriterien als akademischer Abschluss, so dass kein Anspruch auf den Aufstockungsbetrag besteht.
Für genauere Informationen zu den Kriterien und den Nachweisen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Heimathochschule.
Wie kann ich die Förderung beantragen?
Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.
Bitte treten Sie mit den Erasmus+ Koordinatorinnen und -koordinatoren Ihrer Heimathochschule in Kontakt, um sich über die Bedingungen zum Erhalt des Aufstockungsbetrags und der hierfür erforderlichen Belege zu informieren.
Wie hoch sind die zusätzlichen Fördermittel?
Der monatliche Zuschuss beläuft sich bei Langzeit-Mobilitäten auf 250 Euro.
Bei Kurzzeit-Mobilitäten werden bei 5-14 Tage einmalig 100 Euro gewährt und bei 15-30 Tagen einmalig 150 Euro.