Möglichkeiten für Teilnehmende mit geringeren Chancen
Möglichkeiten für Teilnehmende mit geringeren Chancen
Chancengerechtigkeit ist ein zentrales Anliegen im Erasmus+ Programm. Seit 1999 fördert die Nationale Agentur die Mobilität von Teilnehmenden mit geringeren Chancen. Um künftig mehr Menschen mit geringeren Chancen die Teilnahme am Programm zu ermöglichen, hat die Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit im DAAD (NA DAAD) neben einer Erhöhung der Stipendienraten für Studierende die Zielgruppen für den Erhalt der finanziellen Zusatzförderung ausgeweitet und Zugangsbedingungen vereinfacht.
Die Studierendengruppen, die einen Aufstockungsbetrag in Höhe von 250 Euro monatlich erhalten, sind in den am Erasmus+ Programm beteiligten Ländern unterschiedlich definiert. Daher möchten wir Sie hier über die Hintergründe der Auswahl im deutschen Kontext informieren.
Studierende und Graduierte mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung, die für ein Auslandsstudium oder -praktikum über Erasmus+ gefördert werden, können über Ihre Heimathochschule zusätzliche Fördermittel für ihren Auslandsaufenthalt beantragen.
Studierende, die für einen Auslandsaufenthalt über Erasmus+ gefördert werden und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können über ihre Hochschule zusätzlich eine monatliche Pauschale beantragen.
Studierende, die für einen Auslandsaufenthalt über Erasmus+ gefördert werden, und ihre Tätigkeit während des Auslandsaufenthaltes nicht fortführen können, haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer zusätzlichen finanziellen Unterstützung.