Erasmus Mundus Masterstudiengänge
Erasmus Mundus- Masterstudiengänge (Erasmus Mundus Joint Master) sind internationale Exzellenzstudiengänge, die von mindestens drei Hochschulen aus europäischen und ggf. nicht-europäischen Ländern gemeinsam angeboten werden. Alle Studiengänge umfassen mindestens zwei verpflichtende Mobilitätsphasen in zwei unterschiedlichen Ländern.
Wer kann sich bewerben?
Bachelor-Absolventinnen und -Absolventen aus Europa und allen nicht-europäischen Ländern
Was wird gefördert?
Masterstudium mit Mobilitätsphasen an mindestens zwei unterschiedlichen Hochschulen.
Dauer der Förderung
max. zwei Jahre
Stipendienleistung
Die Erasmus Mundus Masterstudiengänge werden durch die Europäische Kommission gefördert und verleihen im Rahmen dieser Förderung Stipendien an Studierende aus aller Welt. Das Stipendium beinhaltet:
- Unterhalt
- Zuschuss zu den Reisekosten
- Übernahme der Studiengebühren
Auswahl
Die Bewerbungs- und Auswahlverfahren werden von den koordinierenden Hochschulen durchgeführt. Fragen zu den einzelnen Kursen beantworten Ihnen gerne die jeweils koordinierenden Hochschulen.
Eine Liste der Erasmus Mundus-Masterstudiengänge finden Sie hier.
Weitere Fördermöglichkeiten
Studierende aus Deutschland und ausländische Studierende
Wenn Sie kein Erasmus Mundus-Stipendium erhalten, können Sie für die Mobilitätsphasen während des Studiums eventuell eine Erasmus+ Individualförderung für Studierende bei der entsendenden Hochschule beantragen. Bitte erkundigen Sie sich beim Koordinator des Erasmus Mundus-Masterstudiengangs nach den Modalitäten für diese Förderung. Eine Liste der laufenden Erasmus Mundus-Masterkurse finden Sie unter https://www.eacea.ec.europa.eu/scholarships/erasmus-mundus-catalogue_en
Studierende aus Deutschland, die an einem Erasmus Mundus-Masterstudiengang ohne EU-Stipendium teilnehmen, und im Rahmen des Erasmus Mundus-Studiengangs ein Studienjahr an einer ausländischen Hochschule verbringen, können sich ggf. um ein DAAD Jahresstipendium für Graduierte bewerben.
Studierende aus Deutschland, die an einem Erasmus Mundus-Masterstudiengang ohne EU-Stipendium teilnehmen, und ihren Masterabschluss vollständig im Ausland erwerben wollen (ohne Aufenthalt an einer Hochschule in Deutschland), können sich ggf. um ein Stipendium für ein Masterstudium im Ausland bewerben.
Ausländische Studierende, die im Rahmen eines Erasmus Mundus-Masterkurses mindestens für ein Jahr in Deutschland studieren und kein EU-Stipendium erhalten, können sich ggf. um ein Studienstipendium - Masterstudium für alle wissenschaftlichen Fächer bewerben.
Darlehen für ein Masterstudium
Von 2015-2022 wurden Darlehen an Studierende zur Teilnahme an Masterstudiengängen über Erasmus+ vergeben. Zurzeit können Einzelpersonen und Organisationen gegebenenfalls von Finanzierungen im Rahmen von „InvestEU“ profitieren. Eine Liste der ausgewählten Institutionen zur Vergabe eines Masterdarlehens finden Sie auf der Internetseite des EIF unter "Information for final beneficiaries". Die Unterlagen zur Beantragung des Darlehens werden direkt von der jeweiligen Institution zur Verfügung gestellt.