Studium im Ausland in Erasmus+ Programmländern
Im Ausland studieren mit Erasmus+ #kurzerklärt
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Wer kann sich bewerben?
Studierende können mit Erasmus+ gefördert werden, wenn…
- sie einen Studienaufenthalt in einem der 33 teilnehmenden Programmländer absolvieren wollen,
- sie an einer deutschen Hochschule regulär immatrikuliert sind,
- ihre Hochschule am Erasmus+ Programm teilnimmt,
- die Heimathochschule und die Gasthochschule einen Erasmus-Kooperationsvertrag abgeschlossen haben.
Was wird gefördert?
Studierende erhalten…
- ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für ihren Studienaufenthalt im Ausland,
- akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen,
- eine Befreiung von Studien-, Registrierungs-, Prüfungs-, Labor- und Bibliotheksgebühren an der Gasthochschule,
- Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts (kulturell, sprachlich, organisatorisch),
- ggf. einen durch Erasmus+ geförderten Onlinesprachkurs im Rahmen des Online Lingustic Support (OLS),
- ggf. Zuschuss für die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel,
- ggf. Aufstockungsbetrag für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen.
- ggf. finanzielle Zusatzförderung über einen Realkostenantrag für Geförderte mit einer Beeinträchtigung sowie Geförderten mit Kind/ern
Dauer der Förderung
Ein Erasmus+ Studienaufenthalt kann zwischen zwei Monaten und zwölf Monaten dauern. Insgesamt können Studierende bis zu 36 Monate für Studium und/oder Praktikum gefördert werden:
- jeweils in Bachelor-, Master- und Promotion-Studiengängen bis zu zwölf Monate,
- in einzügigen Studiengängen (z.B. Medizin, Staatsexamen, alte Diplom-Studiengänge) bis zu 24 Monate und zusätzlich zwölf Monate im Promotionsstudium,
- die Förderung kann aufgeteilt und innerhalb eines Studienzyklus auch mehrfach in Anspruch genommen werden (z.B. für zwei Mal für sechs Monate).
Erasmus+ erlaubt auch eine Kombination von Studium und Praktikum: Studierende können somit einerseits an einer Hochschule studieren und andererseits ein Praktikum in einem Unternehmen oder einer anderen Einrichtung innerhalb derselben Mobilitätsphase absolvieren. Jede Mobilität kann – bei Einhaltung der Mindestdauer für den physischen Aufenthalt – durch eine virtuelle Phase ohne zeitliche Vorgabe ergänzt werden.
Unter bestimmten Bedingungen können zudem kürzere Mobilitäten in Form einer „blended mobility“ (Kombination aus virtueller und physischer Mobilität) gefördert werden. Die Dauer der physischen Phase beträgt dabei mindestens 5 Tage und höchstens 30 Tage. Das Format wird durch ein beliebiges Volumen an virtuellem Lernen vor oder nach der physischen Mobilität ergänzt. Die Dauer der virtuellen Komponente unterliegt keinen Förderkriterien, doch müssen für die kombinierte virtuelle und physische Mobilität mindestens 3 ECTS-Leistungspunkte vergeben werden.
Höhe der Förderrate
Das Erasmus+ Programm ist in Projekte nach dem Jahr der Antragstellung ("Call") unterteilt. Die Höhe der monatlichen Förderraten für die drei Ländergruppen wird durch die NA DAAD und das BMBF auf nationaler Ebene festgelegt. Ergänzt wird diese Förderung ggf. durch besondere Zuschüsse. Bitte wenden Sie sich an die Erasmus+ Koordinatorinnen und Koordinatoren Ihrer Hochschule, um zu erfahren, aus welchen Projektmitteln Ihr Auslandsaufenthalt gefördert werden würde. Die Entscheidung, aus welchem Projekt Ihre Mobilität finanziert wird und die sich daraus ergebene Höhe der monatlichen Förderrate obliegt der Hochschule und wird im Sinne einer bestmöglichen Mittelausschöpfung je Projekt getroffen.
Projekt 2023
1. Gruppe 1 (monatlich 600 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden.
2. Gruppe 2 (monatlich 540 Euro): Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern.
3. Gruppe 3 (monatlich 490 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Repulik, Türkei, Ungarn.
Projekt 2022
1. Gruppe 1 (monatlich 600 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden.
2. Gruppe 2 (monatlich 540 Euro): Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern.
3. Gruppe 3 (monatlich 490 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Repulik, Türkei, Ungarn.
Projekte 2021
1. Gruppe 1 (monatlich 450 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden.
2. Gruppe 2 (monatlich 390 Euro): Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern.
3. Gruppe 3 (monatlich 330 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.
Bewerbung
Studierende bewerben sich für Erasmus+ Studienaufenthalte direkt bei Ihrer Heimathochschule. Informationen erhalten Sie auch auf der Webseite Ihrer Heimathochschule. Sprechen Sie Ihre Erasmus+ Hochschulkoordinatorin oder Ihren Hochschulkoordinator an. Die Ansprechpersonen vor Ort werden Sie gerne beraten.
Ansprechpersonen in der Nationalen Agentur
Die Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit steht Ihnen ebenfalls für Fragen und Anregungen zur Verfügung. Sie erreichen uns per E-Mail.