Praktikum in Erasmus+ Partnerländern
Wer kann sich bewerben?
Studierende können mit Erasmus+ gefördert werden, wenn...
- sie ein Praktikum in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung in einem der förderfähigen Partnerländer absolvieren wollen
- sie an einer deutschen Hochschule regulär immatrikuliert sind
- ihre Hochschule ein Projekt in der Förderlinie Mobilität mit Partnerländern im Rahmen des Programms Erasmus+ hat
Was wird gefördert?
Studierende erhalten...
- festgelegte finanzielle Zuschüsse für ihren Praktikumsaufenthalt
- akademische Anerkennung des Praktikums
- Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
- ggf. Zuschuss für die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel,
- ggf. Sonderzuschüsse für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen.
Dauer der Förderung
Praktikumsdauer
- mindestens zwei Monate und maximal zwölf Monate
Insgesamt können Studierende bis zu 36 Monate für Studium und/oder Praktikum gefördert werden:
- jeweils im Bachelor-, Master- und Promotion-Studiengang bis zu zwölf Monate
- in einzügigen Studiengängen (z.B. Medizin, Staatsexamen, alte Diplom-Studiengänge) bis zu 24 Monate und zusätzlich zwölf Monate im Promotionsstudium
Die Förderung kann aufgeteilt werden und innerhalb eines Studienzyklus auch mehrfach in Anspruch genommen werden (z.B. für zweimal sechs Monate).
Höhe der Förderrate
Studierende erhalten...
- finanzielle Zuschüsse in Höhe von 700 Euro (Mobilität aus Deutschland) bzw. 850 Euro (Mobilität nach Deutschland) pro Monat sowie Zuschüsse zu den Reisekosten,
- akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen,
- eine Befreiung von Studien-, Registrierungs-, Prüfungs-, Labor- und Bibliotheksgebühren an der Gasthochschule,
- Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts (kulturell, sprachlich, organisatorisch).
Bewerbung
- Studierende bewerben sich um eine Erasmus+ Förderung für ihren Praktikumsaufenthalt direkt bei ihrer Heimathochschule. Informationen erhalten sie auch auf der Webseite ihrer Heimathochschule.
- Sprechen Sie Ihre Erasmus+ Hochschulkoordination an. Die Ansprechpersonen vor Ort werden Sie gerne beraten.
Weitere Informationen
- Nicht förderfähig sind Praktika in EU-Institutionen und anderen EU-Einrichtungen, einschließlich spezialisierter Agenturen, sowie Einrichtungen, die EU-Programme verwalten
Ansprechpersonen an Ihrer Hochschule
Die Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit steht Ihnen ebenfalls für Fragen und Anregungen zur Verfügung. Sie erreichen uns über Kontakt.