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Zusatzförderung für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Studentin sitzt vor einer Backsteinmauer
Jan von Allwörden

Studierende und Graduierte mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung, die für ein Auslandsstudium oder -praktikum über Erasmus+ gefördert werden, können über Ihre Heimathochschule zusätzliche Erasmus-Fördermittel erhalten. Die Zusatzförderung gilt sowohl für die Förderlinien KA 131 als auch KA171 und für beide Mobilitätsrichtungen (incoming und outgoing).

Abhängig von der Zielgruppe und dem finanziellen Bedarf kann entweder ein pauschaler monatlicher Zuschuss gewährt werden und/oder – bei Vorlage eines entsprechenden Antrags – eine Unterstützung zu real anfallenden Mehrkosten gewährt werden.

Bitte beachten Sie, dass Art und Höhe der Förderung von dem jeweiligen Projekt abhängen, in dem Sie gefördert werden. Das akademische Jahr, in welchem Sie Ihre Auslandsmobilität durchführen, ist davon unabhängig. Ihre Erasmus+ Hochschulkoordinatoren können Ihnen weitere Auskunft über das Projektjahr geben.

Bitte beachten Sie, dass die Planung eines Auslandsaufenthalts und die Beantragung zusätzlicher Mittel mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist. Bitte vertrauen Sie sich daher frühzeitig mit der Planung und Durchführung des Auslandsaufenthalts sowie mit den Vorgaben des Antrags und den erläuternden Hinweisen im Antragsformular. Wenden Sie sich hierzu bitte an die/den Erasmus+-Koordinatorin oder -koordinator Ihrer Heimathochschule, die/der Sie bei der Planung Ihres Erasmus+ Aufenthaltes und der Antragstellung unterstützt.

Ab Projekt 2021

Wer kann die Förderung beantragen?

Studierende und Graduierte mit einer Behinderung oder mit einer chronischen Erkrankung, die einen finanziellen Mehrbedarf im Ausland mit sich bringt.

Wie kann ich die Förderung beantragen?

Bitte treten Sie mit den Erasmus+ Koordinatorinnen und -koordinatoren Ihrer Heimathochschule in Kontakt, um sich über die Bedingungen zum Erhalt des Aufstockungsbetrags und der hierfür erforderlichen Belege zu informieren.

Wie hoch sind die zusätzlichen Fördermittel?

Unabhängig von dem Land, in dem Sie Ihren Auslandsaufenthalt verbringen werden, beläuft sich der monatliche Zuschuss auf 250 Euro. Bei einer Kurzzeit-Mobilität erhalten Sie bei einem Aufenthalt von 5-14 Tagen einen Zuschuss von einmalig 100 EUR und bei einem Aufenthalt von 15-30 Tagen einen Zuschuss von einmalig 150 EUR.

Wer kann die Förderung beantragen?

Studierende und Graduierte mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung (nachgewiesen durch beispielsweise einen Behindertenausweis, Bescheid des Landessozialamtes oder ein ärztliches Attest), aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland hervorgeht und die von ihrer Heimathochschule eine Zusage für ein Erasmus+ gefördertes Auslandsstudium oder -praktikum erhalten haben.

Wie kann ich die Förderung beantragen?

Die Zusatzförderung von in der Regel maximal 15.000 Euro pro Semester und 30.000 Euro pro Studienjahr und pro Mobilität beantragen Sie bei Ihrer Heimathochschule. Eine Übersicht der Erasmus+ Hochschulkoordinatoren finden Sie hier.
Die Antragssumme wird nach Ihrem persönlichen Bedarf berechnet und zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt. Bitte beachten Sie, dass dabei nur Mehrkosten berücksichtigt werden können, die

a) nicht von nationalen Stellen (Integrationsämtern, Krankenkassen, Landschaftsverbänden, Sozialämtern, Studentenwerken) übernommen werden.

b) Ihnen nachweislich durch den Auslandsaufenthalt entstehen. Hierzu zählen z. B. zusätzliche Flugkosten und Kosten für die Unterkunft von mitreisenden Assistenten oder für eine barrierefreie Unterkunft.

Da Sie die Differenz zwischen den Kosten im In- und Ausland nachweisen müssen, planen Sie für die Antragstellung bitte ausreichend Zeit ein.

Wann kann ich die zusätzliche Förderung beantragen?

Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor Ihrer Ausreise durch Ihre Heimathochschule bei der NA DAAD eingereicht werden. Ein Antrag, der kurz vor oder erst nach Beginn Ihres Auslandsstudiums bzw. -praktikums eingereicht wird, kann leider nicht berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Planung eines Auslandsaufenthalts und die Beantragung zusätzlicher Mittel mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist. Bitte vertrauen Sie sich daher frühzeitig mit der Planung und Durchführung des Auslandsaufenthalts sowie mit den Vorgaben des Antrags und den erläuternden Hinweisen im Antragsformular. Wenden Sie sich hierzu bitte an die/den Erasmus+-Koordinatorin oder-koordinator Ihrer Heimathochschule, die/der Sie bei der Planung Ihres Erasmus+ Aufenthaltes und der Antragstellung unterstützt.

Wie hoch sind die zusätzlichen Fördermittel?

Die Fördermittel werden anhand der entstehenden realen Mehrkosten berechnet. Als Nachweise dienen entsprechende Anlagen (Internetrecherche, Schriftverkehr mit nationalen Stellen etc.) und ergänzende Erläuterungen.

Bei wem kann ich die zusätzliche Förderung beantragen?

Die Erstellung des Antrags nehmen Sie in Zusammenarbeit mit Ihrer Heimathochschule vor. Über die Bewilligung der Mittel entscheidet die NA DAAD. Sollten Sie Fördermittel für Leistungen beantragen, die von der finanziellen Zusatzförderung ausgeschlossen sind (z. B. die Neuanschaffung technischen Geräts), behält sich die NA DAAD vor, die Antragssumme (nach Rücksprache mit Ihrer Heimathochschule) entsprechend zu kürzen.

Was ist während bzw. nach dem Auslandsaufenthalt zu beachten?

Nach dem Ende Ihres Auslandsaufenthalts wird eine finale Abrechnung erstellt. Hierfür müssen Sie für alle Kosten Belege (Quittungen / Rechnungen) bei Ihrer Heimathochschule einreichen. Darüber hinaus ist ein formloser Erfahrungsbericht zu erstellen und ebenfalls bei Ihrer Hochschule einzureichen. Um weitere Interessierte über die Möglichkeiten im Ausland zu informieren, veröffentlichen wir die Berichte auch gerne auf unserer Webseite. Reichen Sie hierzu bitte auch die unterschriebene Datenschutzbestimmung ein.

Wheelmap

Um Menschen, die auf einen Rollstuhl oder eine Gehhilfe angewiesen sind, die Orientierung in einer fremden Stadt zu erleichtern, hat der Berliner Verein Sozialhelden e.V. die Internetseite wheelmap.org ins Leben gerufen. Anhand einer Online-Karte können User weltweit rollstuhlgerechte Restaurants, Cafés und Bushaltestellen mit einem Ampelsystem nach Barrierefreiheit bewerten. Mit der Kampagne "MapMyDay" rufen die Berliner Sozialhelden einmal jährlich zu einem gemeinsamen Mapping-Event auf. An diesen Aktionstagen werden sowohl Menschen mit und ohne Behinderung dazu angehalten anderen Nutzern über eine App oder soziale Netzwerke barrierefreie Orte bekannt zu geben.

Mapped – Inclusive Mobility

Auch das Erasmus Student Network (ESN) stellt mit der Internetseite www.mapped.eu eine Rating-Plattform zur Bewertung barrierefreier Orte zur Verfügung und legt den Fokus dabei auf die Barrierefreiheit europäischer Hochschulen. Bei einer geplanten Mobilität können Geförderte so vorab nachlesen, ob ein Hochschulgebäude beispielsweise mit einer Rampe oder einem Fahrtstuhl ausgestattet ist. Dabei ist die aktive Teilnahme der Nutzer gefragt: diese können nicht nur Informationen abrufen, sondern sich aktiv an der Bewertung der Orte und Institutionen beteiligen. Auf mapped.eu werden außerdem generelle Informationen über die Hochschulen zusammengetragen: Gibt es auf dem Campus eine Beratungsstelle für Studierende mit Behinderung? Wird eine Einführungswoche angeboten? Stehen Lernmaterialien für Menschen mit Sehbehinderung zur Verfügung? Die Zusammenstellung dieser relevanten Informationen soll Studierenden und Hochschulmitarbeitenden die Planung der Mobilität und somit den Weg zu einem erfolgreichen Auslandsaufenthalt erleichtern.

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