Zusatzförderung für Teilnehmende, die ihre Auslandsmobilität mit Kind/ern antreten
Mitarbeitende an Hochschulen, welche für einen Auslandsaufenthalt über Erasmus+ gefördert werden und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können über ihre Hochschule (ab dem Projekt 2022) bei Vorlage eines entsprechenden Antrags (Realkostenantrag) über die Heimathochschule eine Unterstützung zu anfallenden Mehrkosten beantragen. Die Zusatzförderung gilt sowohl für die Förderlinien KA131 als auch KA171 und für beide Mobilitätsrichtungen (incoming und outgoing).
Wer kann die Förderung beantragen?
Mitarbeitende, die für einen Auslandsaufenthalt über Erasmus+ gefördert werden und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen.
Wie kann ich die Förderung beantragen?
Die Zusatzförderung von in der Regel maximal 15.000 Euro pro Mobilität
beantragen Sie bei Ihrer Hochschule. Eine Übersicht der Erasmus+ Hochschulkoordinatoren finden Sie hier.
Die Fördermittel werden nach Ihren persönlichen Bedürfnissen berechnet und zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt. Bitte beachten Sie, dass dabei nur Mehrkosten berücksichtigt werden können, die
a. nicht von nationalen Stellen (Integrationsämtern, Krankenkassen, Landschaftsverbänden, Sozialämtern, Studentenwerken) übernommen werden.
b. Ihnen durch den Auslandsaufenthalt für Ihre Kinder entstehen. Hierzu zählen z. B. Reisekosten für Kind/er und Betreuungs- sowie Kosten für die Unterkunft.
Um möglichst viele Geförderte gleichermaßen unterstützen zu können und um einen verantwortungsvollen Umgang öffentlicher Mittel zu gewährleisten, bitten wir Sie, die Fördergelder möglichst wirtschaftlich einzusetzen und dies bei der Vergleichsberechnungen zu berücksichtigen.
Wann kann ich die zusätzliche Förderung beantragen?
Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor Ihrer Ausreise durch Ihre Heimathochschule bei der NA DAAD eingereicht werden. Ein Antrag, der kurz vor oder erst nach Beginn Ihrer Auslandsmobilität eingereicht wird, kann leider nicht berücksichtigt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Planung eines Auslandsaufenthalts und die Beantragung zusätzlicher Mittel mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist. Bitte vertrauen Sie sich daher frühzeitig mit der Planung und Durchführung des Auslandsaufenthalts sowie mit den Vorgaben des Antrags und den erläuternden Hinweisen im Antragsformular. Wenden Sie sich hierzu bitte an die/den Erasmus+-Koordinatorin oder-koordinator Ihrer Heimathochschule, die/der Sie bei der Planung Ihres Erasmus+ Aufenthaltes und der Antragstellung unterstützt.
Wie hoch sind die zusätzlichen Fördermittel?
Die Fördermittel werden anhand entstehender Mehrkosten und gemäß den Vorgaben berechnet. Als Nachweise dienen entsprechende Anlagen (Internetrecherche, Schriftverkehr mit nationalen Stellen etc.) und ergänzende Erläuterungen.
Bei wem kann ich die zusätzliche Förderung beantragen?
Die Erstellung des Antrags nehmen Sie in Zusammenarbeit mit Ihrer Heimathochschule vor. Über die Bewilligung der Mittel entscheidet die NA DAAD. Sollten Sie Fördermittel für Leistungen beantragen, die von der Zusatzförderung ausgeschlossen sind, behält sich die NA DAAD vor, die Antragssumme (nach Rücksprache mit Ihrer Heimathochschule) entsprechend zu kürzen.
Was ist während bzw. nach dem Auslandsaufenthalt zu beachten?
Nach dem Ende Ihres Auslandsaufenthalts wird eine finale Abrechnung erstellt. Hierfür müssen Sie für alle Kosten Belege (Quittungen / Rechnungen) bei Ihrer Heimathochschule einreichen. Darüber hinaus ist ein formloser Erfahrungsbericht zu erstellen und ebenfalls Ihrer Hochschule einzureichen. Um weitere Interessierte über die Möglichkeiten im Ausland zu informieren, veröffentlichen wir die Berichte auch gerne auf unserer Webseite. Reichen Sie hierzu bitte auch die unterschriebene Datenschutzbestimmung ein.