Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen
Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen
Chancengleichheit ist ein zentrales Anliegen im Erasmus+ Programm. Seit 1999 fördert die Nationale Agentur die Mobilität von Teilnehmenden mit geringeren Chancen. Durch den Abbau potenzieller Hürden und durch zusätzliche finanzielle Aufstockungen für mehr Zielgruppen soll die Teilnahme am Programm Personen ermöglicht werden, die es bislang selten oder gar nicht genutzt haben oder nutzen konnten. So wird der Weg zu einer inklusiveren Gestaltung von Auslandsaufenthalten gegangen
Hochschulpersonal mit einem GdB von 20 oder mehr oder einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht oder einer chronischen Erkrankung, kann über die Heimathochschule Unterstützung für anfallende Mehrkosten beantragen. Die Zusatzförderung gilt sowohl für die Förderlinien KA131 als auch KA171 (für beide Mobilitätsrichtungen incoming/outgoing).
Hochschulpersonal, welches für einen Auslandsaufenthalt über Erasmus+ gefördert wird und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können über ihre Hochschule ab dem Projekt 2022 – bei Vorlage eines entsprechenden Antrags – die Unterstützung real anfallender Mehrkosten beantragen. Die Zusatzförderung gilt sowohl für die Förderlinien KA131 und KA171 als auch für beide Mobilitätsrichtungen (incoming und outgoing).