Allgemeine Beratung
Haben Sie allgemeine Fragen zu Erasmus+ im Hochschulbereich? Interessieren Sie sich für die Fördermöglichkeiten, haben aber noch keine genaue Vorstellung, wie das Erasmus+ Programm an teilnehmenden Hochschulen funktioniert? Wir helfen Ihnen gerne.
Zu Ihrer direkten Information haben wir Ihnen eine Liste häufig gestellter Fragen zusammengestellt, sortiert nach Zielgruppen und Themen. Vielleicht erhalten Sie hier schon die für Sie hilfreiche Antwort.
Häufig gestellte Fragen zu Erasmus+
Allgemeine Informationen
Welche Nationale Agentur für das Programm Erasmus+ ist die richtige Ansprechperson für mich?
Auf unserer gemeinsamen Webseite www.erasmusplus.de finden Sie weiterführende Informationen zu den jeweiligen Nationalen Agenturen.
Hier finden Sie Links zu verschiedenen Themen:
Studierende
Können sich Studienanfänger für eine Erasmus+ Förderung bewerben?
Die Förderung im Rahmen von Erasmus+ ist für Studierende frühestens nach dem ersten Studienjahr möglich.
Kann ich für ein komplettes Auslandsstudium gefördert werden?
Eine Förderung für ein komplettes Auslandsstudium ist mit Erasmus+ nicht möglich.
Wo können sich Studierende für eine Erasmus+ Förderung bewerben?
Bitte bewerben Sie sich über Ihre Heimathochschule. Die zuständigen Ansprechpersonen sind die Erasmus-Koordinatoren beim International Office der Heimathochschule. Sie informieren über die Bewerbungsmodalitäten und alle erforderlichen Schritte.
Im Erasmus-Programm entscheidet jede Hochschule eigenständig über die Auswahl der Geförderten, dabei sind Gleichbehandlung und Transparenz leitende Prinzipien.
Das Verzeichnis der Erasmus+ Hochschulkoordinatoren erhalten Sie hier.
Welche weiteren Stipendienmöglichkeiten gibt es?
Der DAAD vermittelt ebenfalls Stipendien unabhängig von Erasmus. Alle Informationen zu DAAD Stipendien finden Sie unter daad.de. Dort gibt es auch die Stipendiendatenbank.
Informationen zum Auslandsbafög und sonstigen Studienkrediten, wie dem Bildungskredit der Bundesregierung, finden Sie auf unserer Internetseite.
Ist eine Förderung im EU-Ausland möglich?
Die Erasmus+ Förderung ist für deutsche Studierende nur möglich, wenn Sie an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind und in der Regel das erste Studienjahr abgeschlossen haben. Der Studienaufenthalt sollte an einer Partnerhochschule stattfinden, d.h. es gibt einen ERASMUS-Kooperationsvereinbarung mit Ihrer Heimathochschule. Daher sollten Sie sich direkt an den Erasmus+ Hochschulkoordinator im International Office der Heimathochschule wenden.
Masterstudium
Können sich Graduierte für eine Erasmus+ Förderung bewerben?
Ja, das ist möglich. Im Rahmen des Masterstudiums ist eine Förderung für ein Auslandsjahr/-semester und ein Auslandspraktikum möglich.
Kann ich mit Erasmus+ mein ganzes Masterstudium im Ausland machen?
Ein komplettes Masterstudium wird durch das Erasmus+ Programm nicht gefördert. Weitere Informationen zu Stipendien des DAAD erhalten Sie hier.
Kommt für mich der Erasmus Mundus Joint Master in Frage?
Für diese Stipendien können sich Studierende aus der ganzen Welt bewerben, sofern sie an mindestens zwei Hochschulen des Konsortiums studieren. 75 Prozent der Stipendien sind Studierenden aus Nicht-EU-Ländern (Erasmus+ Partnerländer) vorbehalten. Die restlichen Stipendien werden an Studierende aus Europa vergeben. Informationen zu den Erasmus Mundus Joint Master Degrees finden Sie hier.
BAföG
Wird die Erasmus+ Förderung auf die BAföG-Leistung angerechnet?
BAföG-Bezieher können zugleich im Rahmen des Erasmus-Programms gefördert werden. Für die Förderung durch ein Stipendium, unter anderem auch Erasmus+, haben Studierende einen Freibetrag von 300 Euro, der anrechnungsfrei bleibt. Beträge, die darüber hinausgehen, verringern allerdings den BAföG Höchstsatz.
Für einen Auslandsaufenthalt können Erasmus+ Geförderte auch Auslands-BAföG beantragen. Wer bereits Inlands-BAföG bekommt, wird wahrscheinlich auch Auslands-BAföG erhalten. Studierende die kein Inlands-BAföG erhalten, z.B. weil die Eltern zu viel verdienen, haben eventuell trotzdem einen Anspruch auf Auslands-BAföG. Da ein Auslandsaufenthalt oftmals mit höheren Kosten verbunden ist, wie An- und Abreise und die Unterbringung im Gastland.
Bei Beantragung von Auslands-BAföG ist zu beachten, dass der Nachweis von ausreichenden Sprachkenntnissen des Gastlandes auch gefordert wird, wenn die zu besuchenden Lehrveranstaltungen in Englisch stattfinden.
Wir empfehlen, sich sowohl für ein Erasmus Stipendium zu bewerben, als auch BAföG zu beantragen.
Auslandspraktika
Kann ich als Studierende für mein Auslandspraktikum gefördert werden?
Ja, sowohl Pflichtpraktika als auch freiwillige Auslandspraktika im europäischen Ausland können gefördert werden. Sie müssen allerdings Bestandteil des Studiums sein. Die Förderungsdauer ist von 2 bis 12 Monaten möglich.
Kann ich mich als Graduierte für ein Auslandspraktikum bewerben?
Ja, sofern Sie noch an Ihrer Heimathochschule immatrikuliert sind und das Praktikum innerhalb eines Jahres absolvieren und beenden. Sie müssen während des Praktikums exmatrikuliert sein. Als Nachweis gilt die Exmatrikulationsbescheinigung oder das Abschlusszeugnis.
Können über Erasmus+ auch Praktika gefördert werden?
Im Erasmus+ Programm können Sie sowohl für Ihr Pflichtpraktikum als auch für ein freiwilliges Praktikum im europäischen Ausland eine Förderung beantragen, sofern es Bestandteil Ihres Studiengangs ist. Das Auslandspraktikum kann für einen Zeitraum von zwei bis zu zwölf Monaten gefördert werden. Bewerben können Sie sich direkt an Ihrer Heimathochschule. BAföG-berechtigte Studierende können auch für den Erasmus+ Auslandsaufenthalt BAföG in Anspruch nehmen.
Eine Plattform mit Praktikumsangeboten für Erasmus+ Teilnehmende finden Sie hier.
Mindestlohnregelung bei Praktikanten
Wann sind Praktikanten von der Mindestlohnregelung ausgenommen?
Wenn Praktikanten bis zu 3 Monaten in einem Betrieb bleiben, sind sie von der Mindestlohnregelung ausgenommen.
Sind Erasmus+ Studenten von der Mindestlohnregelung ausgenommen?
Nein, Erasmus+ Praktikanten sind von der Mindestlohnregelung nur dann ausgenommen, wenn in der Lernvereinbarung der Aufenthalt als Pflichtpraktikum deklariert ist, auch wenn das Praktikum länger als 3 Monate dauert.
Muss der Mindestlohn auf die Erasmus+ Förderung angerechnet werden?
Nein, ein Praktikumsgehalt darf nicht auf die Erasmus+ Förderung angerechnet werden.
Anfragen von Unternehmen
Gibt es bei Ihnen ein Portal für Studierende, die Praktikumstellen suchen?
Ja, Sie können Ihr Unternehmen auf der Plattform Erasmus Intern registrieren und Ihre Praktika inserieren. Studierende können dort die verschiedenen Angebote einsehen und sich mit Unternehmen in Verbindung setzen.
Wie können wir Praktikanten anwerben?
Wenn Sie Studierende für ein Praktikum in Ihrem Unternehmen gewinnen möchten, können Sie sich auf dem Portal anmelden und Ihr Praktikumsangebot einstellen. Die Studierenden können dann bei Interesse Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
Wo finden wir als Unternehmen weiterführende Informationen?
Informationen für Unternehmen, die Praktika für Erasmus+ Studierende anbieten möchten, finden Sie auf unserer Homepage.
Anfragen aus dem Ausland
Ich suche nach einer Praktikumsstelle in Deutschland?
Die NA DAAD vermittelt keine Praktikumsplätze.
Über die Plattform Erasmus Intern des Erasmus Student Network (ESN) in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission haben Sie die Möglichkeit, Angebote zu recherchieren und sich bei Unternehmen zu bewerben.
Hochschulen
Wie können wir als Hochschule am Erasmus+ Programm teilnehmen?
Voraussetzung für die Hochschulen zur Einreichung eines Erasmus-Mobilitätsantrags ist die erfolgreiche Beantragung einer Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) bei der Europäischen Kommission.
Wie beantrage ich eine Erasmus+ Strategische Partnerschaft?
Umfassende Informationen zur Antragsstellung für eine Strategische Partnerschaft finden Sie auf unserer Internetseite.
Wenn Sie eine Hochschule für eine mögliche Kooperation gefunden haben, ist es ratsam, zunächst Kontakt mit dem Erasmus+ Hochschulkoordinator aufzunehmen. Eine Liste finden Sie hier.
Wir empfehlen des Weiteren, die Ergebnisse auf der Webseite der EU zu veröffentlichen.
Weitere Kooperationspersonen können Sie außerdem über die Webseite des DAAD finden.
Lehramt
Gibt es eine Erasmus+ Förderung auch für Lehrer*innen ?
Sie können Praktika an Schulen im europäischen Ausland absolvieren, indem sie eine Förderung bei ihrer Heimathochschule beantragen. Antragstermine für Studierende legen Hochschulen individuell fest. Für die konkrete Ausgestaltung von Bewerbungsfristen und -modalitäten sind die am Programm teilnehmenden Hochschulen verantwortlich. Bitte wenden Sie sich direkt an einen Erasmus+ Hochschulkoordinator im Akademischen Auslandsamt Ihrer Hochschule oder im Mobilitätskonsortium.
Ihr Thema war nicht dabei?
Bitte nutzen Sie für Ihre Anfrage unser Kontaktformular, mit dem wir Ihr Anliegen optimal bearbeiten können. So erhalten Sie schnellstmöglich eine Rückmeldung.
Für viele Fragen rund um Erasmus+ ist Ihre Hochschule erste Kontaktadresse. Eine Liste der Erasmus+ Hochschulkoordinatorinnen und -koordinatoren finden Sie hier.