22.01.2018 | Kategorie Ausschreibungen/Aufrufe
Erasmus+ Programmaufruf 2017
Aufruf für das Projekt 2017
Der jährliche Aufruf zur Einreichung von Anträgen in Erasmus+ für das Jahr 2017 wurde am 20. Oktober 2016 bekanntgegeben. Für folgende Programmlinien können für 2017 im Rahmen dieses Aufrufs Anträge gestellt werden:
Antragstellung bei NA DAAD
- Mobilität mit Programmländern (KA103) Antragsfrist: 02. Februar 2017
- Mobilität mit Partnerländern (KA107) Antragsfrist: 02. Februar 2017
- Mobilitätskonsortien (KA108) Antragsfrist: 02. Februar 2017
- Erasmus+ Strategische Partnerschaften (KA203) Antragsfrist: 29. März 2017
Antragstellung bei der EACEA
- Erasmus Mundus Joint Master Degrees Antragsfrist: 02. Februar 2017
- Kapazitätsaufbauprojekte Antragsfrist: 09. Februar 2017
- Jean Monnet-Aktivitäten Antragsfrist: 23. Februar 2017
- Wissensallianzen Antragsfrist: 28. Februar 2017
Alle angegebenen Fristen enden um 12.00 Uhr (mittags) Brüsseler Ortszeit.
Erasmus+ Programme Guide 2017
Das wichtigste Dokument für Antragsteller und ggf. deren Partner ist der mit dem Aufruf veröffentlichte Erasmus+ Programmleitfaden 2017. Um sicherzustellen, dass Sie stets mit dem aktuellen Dokument arbeiten, überprüfen Sie bitte regelmäßig die auf der Website der EU Kommission hinterlegte Fassung des Programmleitfadens. Die Nationale Agentur im DAAD (NA DAAD) informiert und berät zu allen Aspekten der Antragstellung.
Die Aufrufe der Leitaktion 3 (Unterstützung politischer Reformen) im Hochschulbereich erfolgen über einzelne Ausschreibungen, die unabhängig vom jährlichen Aufruf zur Einreichung von Anträgen in Erasmus+ veröffentlicht werden. Sie finden diese Ausschreibungen auf der Seite der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA).
Wer kann sich bewerben?
Hochschulen, die im Besitz einer Erasmus Charter for Higher Education (ECHE) sind, und andere akkreditierte Mobilitätskonsortien für die Programmlinien Mobilität mit Programmländern (KA103), Mobilität mit Partnerländern (KA107) können einen Antrag auf Fördermittel bei der NA DAAD einreichen. Mobilitätskonsortien benötigen eine Akkreditierung, um einen Antrag für Mobilitätsfördermittel stellen zu können. Für Erasmus+ Strategische Partnerschaften (KA203) sind beliebige, in einem Programmland ansässige, teilnehmende Organisationen antragsberechtigt. die Antragstellung erfolgt im Namen aller an einem Projekt beteiligten Organisationen.“
Für die weiteren Programmlinien erfolgt eine direkte Bewerbung bei der EU Kommission. Die NA DAAD bietet Ihnen hierfür eine umfassende Beratung zu Ihren Anträgen. Für die Kapazitätsaufbauprojekte und Erasmus Mundus Joint Master Degrees können Sie darüber hinaus bei der NA DAAD eine vorbereitende Reise zur Planung Ihres Vorhabens mit Ihren Partnern in Programm- und/oder Partnerländern stellen.
Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.
Ihre Ansprechpartner für diesen Aufruf:
Programmlinie | E-Mail-Adresse |
---|---|
Mobilität mit Programmländern (KA103) | |
Mobilität mit Partnerländern (KA107) | |
Erasmus+ Strategische Partnerschaften (KA203) | |
Erasmus Mundus Joint Master Degrees | |
Kapazitätsaufbauprojekte | |
Wissensallianzen | |
Jean Monnet-Aktivitäten |