07.10.2022 | Kategorie Hochschulkooperationen
Aufruf 2023: Erasmus+ Europäische Hochschulen
Die Europäische Kommission hat den Aufruf 2023 zur Förderung von Erasmus+ „Europäischen Hochschulen“ veröffentlicht.
"Europäische Hochschulen" sind ambitionierte Hochschulallianzen, die die Stärken und die Vielfalt europäischer Forschung und Lehre in neuen Strukturen bündeln sollen, um den Herausforderungen, mit denen Europa konfrontiert ist, zu begegnen.
Die Initiative der Europäischen Hochschulen steht Hochschulen aller Art offen, die ihre transnationale strukturelle Zusammenarbeit auf eine neue Ebene heben möchten. Sie entspricht einer langfristigen Vision, und in diesem Zusammenhang werden die folgenden Schlüsselelemente von den „Europäischen Hochschulen“ erwartet:
- Eine gemeinsame, integrierte, langfristige gemeinsame Strategie für Bildung mit, wo immer möglich, Verbindungen zu Forschung und Innovation und zur Gesellschaft insgesamt
- Ein europäischer, "interuniversitärer“ Hochschulcampus
- Europäische wissensbildende Teams ("herausforderungsbasierter Ansatz“) von Studierenden, Wissenschaftlern und Akteuren aus der Gesellschaft stellen sich gemeinsam gesellschaftlichen und anderen Herausforderungen ihrer Wahl in einem multidisziplinären Ansatz
Der Aufruf 2023 besteht aus zwei Förderbereichen:
Förderbereich 1 richtet sich an bestehende Allianzen, die bereits eine tiefgreifende strukturelle transnationale Zusammenarbeit vorweisen, darunter insbesondere die unter den Pilotausschreibungen geförderten Allianzen. Ziel ist es, auf der bisher erreichten institutionellen Zusammenarbeit aufzubauen, diese zu intensivieren und auszuweiten, um den Transformationsprozess der Hochschulbildung hin zu vollwertigen "Europäischen Universitäten" voranzutreiben.
Förderbereich 2 bietet Unterstützung für neue Hochschulallianzen, die eine tiefgreifende institutionelle transnationale Zusammenarbeit hin zu einer "Europäische Hochschule" aufbauen wollen.
Zur Verfügung steht ein Budget von insgesamt 384 Mio. Euro, der sich wie folgt auf die Förderbereiche verteilt: Förderbereich 1: 345,6 Mio. Euro und Förderbereich 2: 38,4 Mio. Euro.
Ein Projekt erhält in Abhängigkeit von der Anzahl der Partner max. 3.240.000 € (3 Partner) bis 14.400.000 € (9 Partner und mehr) für ein vier-jähriges Projekt.
Neuerungen im Aufruf 2023
Der Aufruf für das Jahr 2023 folgt einem ähnlichen Ansatz wie der vorherige Aufruf für das Jahr 2022, wobei es zwei wesentliche Neuerungen gibt:
- Der Aufruf ist offen für die Teilnahme von Hochschuleinrichtungen aus dem Westbalkan (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo1 und Montenegro) als vollwertige Partner in den Allianzen.
- Ein Exzellenzsiegel wird an Vorschläge vergeben, die als qualitativ hochwertig bewertet und eingestuft wurden (über 80 Punkte), aber im Rahmen des Erasmus+ Aufrufs 2023 nicht gefördert werden können, weil keine Mittel zur Verfügung stehen. Das Siegel ist ein Qualitätssiegel, das die Qualität der betreffenden Vorschläge anerkennt und die Suche nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten auf nationaler Ebene erleichtert.
Die Antragsfrist ist am 31.01.2023 um 17h. Die Antragstellung erfolgt über das Funding and Tenders Portal.
Weitere Informationen zur Förderlinie und zur Antragstellung finden Sie auf den NA DAAD Webseiten Übersichtsseite und weitere Informationen zu den Europäischen Hochschulen sowie Informationen zur Antragstellung „Europäische Hochschulen“ und auf der Webseite der EU-Kommission zur Initiative Europäische Hochschulen
Die Generaldirektion Bildung, Jugend, Sport und Kultur wird zusammen mit der Exekutivagentur EACEA am 15. November 2022 (14.30 -17.00 Uhr) eine Online-Informationsveranstaltung für potenzielle Antragstellende durchführen. Weitere Informationen, einschließlich des Links zum Livestream, finden Sie auf der Veranstaltungswebseite.
Unser Informations- und Beratungsangebot
Die NA DAAD wird voraussichtlich im Dezember 2022 ein Online-Seminar zur Antragstellung für deutsche Hochschulen anbieten. Informationen dazu werden wir rechtzeitig hier veröffentlichen.
Wenn Sie Fragen zur Antragstellung haben oder Sie mit uns Ihre Projektidee besprechen möchten, dann kontaktieren Sie uns gerne über das neue Beratungsportal für Erasmus+ Kooperationsprojekte.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
1 Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/99 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.