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Eine erneuerte EU Agenda für die Hochschulbildung

Die Europäische Kommission hat am 30. Mai 2017 eine neue Strategie zur Unterstützung der Mitgliedsstaaten bei der Bereitstellung hochwertiger und inklusiver Bildung vorgelegt. Für den Hochschulbereich hat sie in diesem Rahmen eine Mitteilung über eine erneuerte europäische Agenda für die Hochschulbildung veröffentlicht. Damit passt sie ihre Agenda aus dem Jahr 2011 an und reagiert somit aktiv auf eine öffentliche Befragung aus dem Jahr 2016 zu den europäischen Bildungssystemen.

Stetiger Wandel durch Globalisierung und Digitalisierung

Durch die Globalisierung und den technologischen Wandel verändern sich die Erfordernisse des Arbeitsmarktes und der Gesellschaft stetig. Junge Absolventen sollten daher mit jenen Kenntnissen und Kompetenzen ausgestattet werden, die sie auf eine umfassende Teilhabe an der Gesellschaft vorbereiten. Hier werden neben anderen digitale Kompetenzen, Rechenkompetenz, Selbstständigkeit, kritisches Denken und Problemlösungskompetenz immer bedeutsamer.

Die Nachfrage nach hochqualifizierten, sozial engagierten Menschen steigt und ist gleichzeitig im Wandel begriffen.“

Europäische Kommission, 30.05.2017

Mit dem Ziel hochwertige, inklusive und zukunftsorientierte Bildung anzubieten, sollten die Mitgliedsstaaten u.a. die Studienpläne an die derzeitigen und antizipierten Erfordernisse der Wirtschaft und Gesellschaft anpassen.

Die neuen Schwerpunkte der Agenda umfassen vier prioritäre Bereiche:

  1. Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Missverhältnisse zwischen Kompetenznachfrage und -angebot und Förderung herausragender Leistungen bei der Kompetenzentwicklung
  2. Schaffung inklusiver und vernetzter Hochschulsysteme
  3. Beitrag der Hochschuleinrichtungen zur Innovation in den übrigen Bereichen der Gesellschaft
  4. Förderung effektiver und effizienter Hochschulsysteme (Unterstützung von Hochschulen und Regierungen zur bestmöglichen Nutzung der zur Verfügung stehenden Human- und Finanzressourcen)

Die Europäische Kommission kann die Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung dieser Agenda und ihren Anstrengungen zur Schaffung einer allgemeinen und beruflichen Bildung von Weltniveau nur unterstützen. Unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips liegt die Verantwortung direkt bei den Mitgliedsstaaten.

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