07.01.2020 | Kategorie Ausschreibungen/Aufrufe
Erasmus+ Politikunterstützung: Verlängerung der Frist für die Einreichung von Projektvorschlägen im Rahmen der Förderlinie Europäische Experimentelle Maßnahmen
Die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) hat die Frist für die Einreichung von Projektvorschlägen im Rahmen des aktuellen Aufrufs der Förderlinie Europäische Experimentelle Maßnahmen verlängert. Bis zum 05. Mai 2020 (17 Uhr MEZ) haben nun interessierte Projektkonsortien Zeit, ihre Vorschläge an die EACEA zu übermitteln.
Die Verlängerung geschieht vor dem Hintergrund des sich weiter ausbreitenden Corona-Virus´ und der damit einhergehenden Schwierigkeiten, mit denen sich potenzielle Antragstellende möglicherweise konfrontiert sehen. Alle weiteren Aspekte des Aufrufs bleiben von Änderungen vorerst unberührt.
Im Folgenden finden Sie Informationen zum aktuellen Aufruf:
Die Förderlinie
Europäische Experimentelle Maßnahmen ist eine der drei Förderlinien der Erasmus+ Politikunterstützung. Ein wesentliches Charakteristikum potenziell förderfähiger Projekte ist eine länderübergreifende Kooperation, die sich durch eine besondere Verantwortlichkeit hochrangiger Behörden innerhalb des Projektkonsortiums auszeichnet.
Um eine evidenzbasierte Politikgestaltung auf europäischer Ebene zu unterstützen, werden im Kontext dieser Förderlinie politische Maßnahmen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung getestet. Theoretische Annahmen sollen hinsichtlich ihrer Relevanz, Wirksamkeit, potenziellen Wirkung und Skalierbarkeit geprüft werden. Zu diesem Zwecke sind zeitgleich stattfindende Feldversuche in unterschiedlichen Programmländern vorgesehen. Die daraus resultierenden Ergebnisse sollen ein auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierendes politisches Handeln ermöglichen.
Der aktuelle Aufruf
Für den aktuellen Aufruf wurden insgesamt vier prioritäre Themen festgelegt, die sich jeweils in Los 1 und Los 2 aufgliedern. Erfolgreiche Projektvorschläge müssen sich mit einem der folgenden Themenfelder befassen:
Los 1
- Digitale Bildung und Kompetenzen
- Lehre und Lehrkräfte
Los 2
- Finanzierungsmechanismen für die berufliche Weiterbildung und Umschulung, einschließlich ähnlicher Regelungen wie die individuellen Lernkonten
- Strategien und Verfahren zur Unterstützung der Validierung des nichtformalen und informellen Lernens, darunter auch durch die Bereitstellung wirksamer Orientierungshilfen
Die vorgeschlagenen Projekte sollten zu wesentlichen Ergebnissen in den folgenden Bereichen führen:
- Prioritäten für die politische Zusammenarbeit auf EU-Ebene gemäß dem strategischen Rahmen ET2020 sollten unterstützt werden.
- Verbesserung der Kenntnisse und Evidenzdaten für Reformen mit potentiell hohen systemischen Auswirkungen in den betreffenden Sektoren der förderfähigen Länder
- Schaffung eines europäischen Mehrwerts durch die gemeinsame Ermittlung von vorbildlichen Verfahren und Erkenntnissen darüber, „was funktioniert und was nicht“
- Skalierbarkeit und Übertragbarkeit innovativer Maßnahmen
- Ausgeprägte Kohärenz und Komplementarität zwischen Theorie und Praxis, EU-Strategien und Förderprogrammen, europäischen, nationalen und regionalen Maßnahmen sowie den Aufgaben von politischen Entscheidungsträgern, Interessensträgern und Forschungseinrichtungen.
Maximale Förderung
Insgesamt stehen für den Aufruf 14.000.000 € zur Verfügung, die sich aus 12.000.000 € für Los 1 und 2.000.000 € für Los 2 zusammensetzen. Die maximale Förderung pro Projekt liegt bei 2.000.000 €. Zudem ist die EU-Bezuschussung auf 75 % der Projektgesamtkosten limitiert. Die Projektdauer muss zwischen 24 und 36 Monaten liegen.
Wer kann Projektvorschläge einreichen?
Die Koordinierung und Einreichung eines Projektes obliegt allein hochrangigen Behörden oder privaten und öffentlichen Institutionen, die von einer hochrangigen Behörde für die Umsetzung und Koordinierung des Projektes beauftragt wurden.
Um als förderfähig eingestuft zu werden, muss das Mindestkonsortium aus drei hochrangigen Behörden aus drei verschiedenen Programmländern sowie einer privaten oder öffentlichen Institution, die Expertise im Bereich der Auswertung und Analyse politischer Maßnahmen hat, bestehen.
Zu den förderfähigen Ländern zählen:
- die Mitgliedstaaten der Europäischen Union;
- Großbritannien (bitte beachten Sie die Übergangsregelung)
- die EFTA/EWR-Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen;
- die EU-Kandidatenländer: Nordmazedonien, Türkei und Serbien.
Als förderfähig gelten öffentliche und private Organisationen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Erwachsenenbildung oder in anderen sozioökonomischen Feldern tätig sind bzw. sektorübergreifend agieren.
Einreichung von Projektvorschlägen
Am 05. Mai 2020, 17 Uhr MEZ, endet der aktuelle Projektaufruf in der Förderlinie Europäische Experimentelle Maßnahmen. Bis zu diesem Zeitpunkt können alle förderfähigen Projektkonsortien ihre Erstvorschläge bei der EACEA einreichen.
Der Erstvorschlag wird anhand des Vergabekriteriums der Projektrelevanz beurteilt. Projekte, die in dieser Phase mindestens 12 der möglichen 20 Punkte erhalten, werden aufgefordert einen Vollantrag bis zum 24. September 2020 einzureichen. Geförderte Projekte starten zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 28.02.2021.
Online-Seminare zur Antragstellung
Die NA DAAD hat im Februar 2020 ein Online-Seminar zu diesem neuen Projektaufruf ausgerichtet. Im Rahmen des Online-Seminars wurden die Hintergründe der Erasmus+ Politikunterstützung sowie der aktuelle Projektaufruf und dessen prioritäre Zielsetzungen vorgestellt. Eine Aufzeichnung des Online-Seminars finden Sie hier.
Das E-Mail-Forum Erasmus+ Politikunterstützung
Aktuelle Informationen zu den Förderlinien der Erasmus+ Politikunterstützung erhalten Sie über das gleichnamige E-Mail-Forum. Um sich einzutragen, schicken Sie eine E-Mail an E-Mail mit der Bitte um Aufnahme in das Forum.
Hintergrundinformationen zur Förderlinie Europäische Experimentelle Maßnahmen
Weitere Informationen zum aktuellen Projektaufruf finden Sie auf der Webseite der EACEA. Allgemeine Informationen zum Bereich der Europäischen Experimentellen Maßnahmen der Erasmus+ Politikunterstützung erhalten Sie auf unserer Webseite. Hier können Sie ebenfalls einige Projektbeispiele zu bereits geförderten Projekten im Bereich dieser Förderlinie einsehen. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne.