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Mobilität mit Partnerländern (KA107) - Das erwartet Sie im Jahr 2019

Der vorletzte Aufruf der aktuellen Programmgeneration wird nur minimale Änderungen beinhalten. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu neuen Fristen, den Projektlaufzeiten und Fördermitteln für Partnerländer im Aufruf 2019.

Neue Fristen und Projektlaufzeiten

Alle Bewerbungen müssen bis zum 5. Februar 2019 um 12 Uhr (CET) eingegangen sein. Die Projekte starten zukünftigt am 1. August 2019 (anstatt am 1. Juni) und haben eine Laufzeit von 24 oder 36 Monaten. Die Option einer 16-monatigen Projektlaufzeit ist damit nicht mehr möglich.

Fördermittel für Partnerländer im Jahr 2019

Das europäische Gesamtbudget für 2019 wird in etwa dem des Vorjahres entsprechen. Zusätzlich zu den elf regionalen Budgets weltweit stellt die Europäische Kommission Fördersummen für ausgewählte Länder und Regionen zur Verfügung.

Tunesien 3 Mio. Euro
Region West Afrika 6 Mio. Euro

Partnerländer

Serbien wird ab dem Aufruf 2019 als 34. Erasmus+ Programmland geführt und ist damit in der Förderlinie KA103 förderfähig. Chile und Uruguay werden ab 2019 dem "Partnership Instrument" zugeordnet. In beide Länder sind ab 2019 auch Bachelor- und Mastermobilitäten förderfähig.
 

Länder des Partnership Instrument (ab 2019)

  • Australien
  • Brunei
  • Hongkong
  • Japan
  • (Republik) Korea
  • Macao
  • Neuseeland
  • Singapur
  • Taiwan
  • Chile
  • Uruguay
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