12.12.2017 | Kategorie Hochschulpolitik, Ausschreibungen/Aufrufe
Neuer Aufruf für Europäische experimentelle Maßnahmen (Erasmus+ Politikunterstützung)
Unter der Erasmus+ Politikunterstützung (Leitaktion 3) hat die EACEA einen neuen Aufruf für die Europäischen experimentellen Maßnahmen "EACEA/28/2017“ veröffentlicht. Das Ziel: die Förderung länderübergreifende Kooperationsprojekte zur Verbesserung der Wirksamkeit und Effizienz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung Europas.
Spezifische Ziele des Aufrufs
Mit dem Aufruf sollen länderübergreifende Zusammenarbeit und gegenseitiges Lernen zwischen hochrangigen Behörden unterstützt werden, um so zu Innovation und Verbesserung der Bildungssysteme beizutragen. Erhebung und Analyse wesentlicher Daten zu einer erfolgreichen Umsetzung sowie Übertrag- und Skalierbarkeit innovativer Maßnahmen sollen so erleichtert werden.
Wer kann teilnehmen?
Das Projektkonsortium setzt sich in diesem Zusammenhang aus mindestens drei hochrangigen Behörden aus drei Programmländern sowie einer öffentlichen oder privaten Einrichtung, die in der Evaluierung der Auswirkungen politischer Maßnahmen erfahren sind, zusammen, wie etwa Forschungseinrichtungen und/oder Hochschulen. Die Förderung seitens der EU kann bis zu 2 Millionen € umfassen.
Thematische Prioritäten
- Förderung der sozialen Integration und der gemeinsamen europäischen Werte,
- Weiterentwicklung mehrsprachiger pädagogischer Methoden in der Schulbildung/ Unterstützung der Lehrerausbildung im Umgang mit Vielfalt im Klassenzimmer,
- Digitale Bewertung: Ermittlung bewährter Verfahren (sektor- und länderübergreifend),
- Lehrlingsausbildung/ Lehrkräfte und Ausbilder Umsetzung von Weiterbildungspfaden für Erwachsene ohne Abschluss der Sekundarstufe II Politische Maßnahmen und Anreize für innovative Unterrichtsmethoden (inklusiver offener und digitaler Bildung),
- Europaweites Online-Learning, virtuelle Mobilität/virtuelle Hochschule.
Antragsverfahren
Das Bewerbungsverfahren teilt sich in zwei Antragsphasen (Erstantrag und Vollantrag). Deadline zur Einreichung von Erstanträgen ist der 10. April 2018.
Erstanträge werden nur nach "Relevanz des Projekts“ bewertet. Bei einer Mindestpunktzahl von 12/20 Punkten werden Antragssteller aufgefordert, einen Vollantrag zur genauen Projektbeschreibung einzureichen.
Online-Seminar zur Antragstellung am 1. Februar 2018
Die NA DAAD wird am 1. Februar 2018 ein Online-Seminar zu Hintergrund und Zielen des Aufrufs sowie zur Antragstellung ausrichten. Näheres finden Sie auf unserer Veranstaltungsseite. Am 29. Januar 2018 richtet die EACEA in Brüssel einen Infoday für interessierte Antragssteller (Registrierung ist bis zum 19.01.2018 möglich) aus. Bei Fragen zur Antragstellung kontaktieren Sie uns jederzeit gerne per E-Mail.