22.01.2018 | Kategorie Mobilität
Sondermittel für Länder im westlichen Afrika und Tunesien (KA107)
Für den Programmaufruf 2018 werden für die Förderung der Mobilität mit Partnerländern Sondermittel zur Verfügung gestellt.
Wie schon für 2017 können dieses Jahr wieder Projekte mit Tunesien zusätzlich zum Budget für die südliche Nachbarschaft beantragt werden. Für ausgewählte Länder im westlichen Afrika können 2018 und 2019 Projekte zusätzlich zum Budget der AKP-Region beantragt werden.
Burkina Faso | Mali |
Cote d'Ivoire | Mauretanien |
Gambia | Niger |
Ghana | Nigeria |
Guinea | Senegal |
Kamerun | Tschad |
Die Förderung für die Länder im westlichen Afrika ist nach Mobilitätsarten eingeschränkt:
Nach Deutschland/Incoming | Aus Deutschland/ Outgoing | |
Studierendenmobilität (SM) | Studium und Praktikum, alle Studienniveaus und Fächergruppen möglich | nur PhD |
Personalmobilität (ST) | Mobilität für Lehre, Fort- und Weiterbildung möglich |
Mobilität für Lehre, Fort- und Weiterbildung möglich |
Sonderbudget für westafrikanische Länder
Projekte, die mithilfe des Sonderbudgets für westafrikanische Länder gefördert werden, sollen afrikanischen Institutionen und Individuen zu Gute kommen. Daher sind mit dieser Zielsetzung zwei Forderungen verbunden:
- erhöhte Mobilität von Studierenden in Afrika sowie
- verstärkte Managementkapazitäten seitens der westafrikanischen Lehrkräfte und Institutionen bei der Umsetzung internationaler Mobilitätsmaßnahmen.
Der Fokus bei Personalmobilitäten in westafrikanische Länder sollte daher insbesondere auf der Betreuung von Studierenden vor Ort und der Beratung afrikanischer Hochschulen liegen.