05.12.2016 | Kategorie Erasmus+ programmübergreifend
EU-Sanktionen für drei iranische Hochschulen
Die Europäische Kommission hat die NA DAAD davon informiert, dass gemäß Verordnung (EU) Nr. 267/2012 keine europäischen Programmmittel an folgende drei Hochschulen bereitgestellt werden dürfen:
- Shahid Beheshti Universität, Teheran
- Sharif Universität für Technologie, Teheran
- Malek Ashtar Universität für Technologie, Teheran
Diese drei Hochschulen in Iran unterliegen den Sanktionen der EU. Dieses Verbot erstreckt sich auf die direkte oder indirekte Finanzierung im Rahmen der EU-Programme einschließlich Erasmus+ und Horizon 2020.
Verbreitung an Ihrer Hochschule
Jede EU-Hochschule, die diese Finanzierung für die oben genannten Hochschulen bereitstellt, verstößt damit gegen die EU-Sanktion. Wir bitten Sie, diese Informationen an Ihren Hochschulen zu verteilen.