Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der URL https://www.eu.daad.de veröffentlichte Website der Nationalen Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit im Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD).
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Für die Website wurde im April 2021 ein WCAG-Kurztest bestehend aus 17 Prüfschritten durchgeführt. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aktuell aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Nicht alle Highcharts sind gänzlich mit dem Erfolgskriterium 9.1.4.11 WCAG 2.1 (Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend) vereinbar. Die Highcharts werden aktuell grafisch überarbeitet, um diese Barriere zu beheben.
- Nicht alle Vorschaubilder von Videos haben einen Alternativtext.
- Nicht alle Untertitel von Videos werden korrekt wiedergegeben.
Nach der Behebung dieser Barrieren wird ein vollständiger BITV-Test durchgeführt, um alle Barrieren zu ermitteln und zu beheben.
2. Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 05.12.2023 erstellt.
3. Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback-Ansprechpartnern
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.eu.daad.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V. (DAAD)
Kennedyallee 50
D-53175 Bonn
Tel.: +49 228 882-0
Fax: +49 228 882-444
E-Mail
4. Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG per E-Mail.