Zur Durchführung und Verwaltung von allerseits effektiven Mobilitätsmaßnahmen werden Vereinbarungen zwischen den Projektträgern und den Geförderten getroffen.
Die NA DAAD ist gemäß den vertraglichen Vorgaben durch die Europäische Kommission dazu verpflichtet, verschiedene Monitoring-Maßnahmen mit den Projektträgern durchzuführen.
Im Rahmen der Projektdurchführung müssen sowohl die Projektträger als auch die Geförderten verschiedene Berichte anfertigen. Hier finden Sie einen Überblick zu den einzelnen Meilensteinen.
Erasmus+ fördert die Chancengleichheit und Inklusion von allen potentiellen Teilnehmern. Daher kann Lernenden mit besonderen Bedürfnissen oder Behinderung der Zugang zum Programm erleichtert werden.
Die Datenbanken der EU-Kommission für das Erasmus+ Programm helfen Ihnen bei der Beantragung, Durchführung und Abwicklung von Erasmus+ Projekten an Ihren Hochschulen.