Informationen für Unternehmen
Erasmus+ ist das Bildungsprogramm der Europäischen Union für internationale Zusammenarbeit, Austausch und Mobilität in den Bereichen Hochschulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Erwachsenenbildung, Jugend und Sport. Im deutschen Hochschulbereich wird das Programm durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) als Nationale Agentur koordiniert.
Ein zentraler Bestandteil von Erasmus+ ist die internationale Mobilität von Studierenden, Lehrenden und Hochschulpersonal. Darüber hinaus stärkt das Programm gezielt die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen – über Ländergrenzen hinweg und mit einem klaren Praxisbezug.
Für Unternehmen eröffnet Erasmus+ die Möglichkeit, internationale Talente kennenzulernen, neue Kooperationen mit Hochschulen aufzubauen und aktiv an der Ausbildung zukünftiger Fachkräfte mitzuwirken.
Was fördert Erasmus+?
Praktika
Erasmus+ fördert Auslandspraktika von Studierenden in Unternehmen aus allen Bereichen des Arbeitsmarktes und ermöglicht es diesen somit, praktische Erfahrungen während des Studiums zu sammeln. Erasmus+ Praktika sind sowohl in Erasmus+ Programm- und Partnerländern möglich. Die Praktikumsdauer beträgt mindestens zwei bis maximal zwölf Monate. Die Praktikanten erhalten einen monatlichen Zuschuss von der Heimathochschule. Es können sowohl Pflicht- als auch freiwillige Praktika gefördert werden.
Personalmobilität
Das Erasmus+ Programm fördert auch den europaweiten Personalaustausch zwischen Hochschulen und Institutionen aus allen Bereichen des Arbeitsmarktes. Dieser kann von Arbeitgebern und Hochschulen zielgerichtet als Instrument des Wissenstransfers und der Personalentwicklung eingesetzt werden. Darüber hinaus können Unternehmen an den Hochschulen wichtige Impulse für innovative gemeinsame Projekte erhalten und geben.
Eine Übersicht der Vorteile, Fördermöglichkeiten und Anforderungen für Erasmus+ Praktika und Personalaustausch in Ihrem Unternehmen finden Sie nachfolgend sowie in unserem Infosheet.
Mit Erasmus+ sind folgende Mobilitätsmaßnahmen zwischen Hochschulen und Unternehmen und deren Personal möglich:
- Mobilität zu Unterrichtszwecken durch eingeladenes Unternehmenspersonal (STA2):
Projektträger (Hochschulen) können Unternehmenspersonal aus dem europäischen Ausland zu Lehrzwecken an eine deutsche Hochschule einladen. - Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT):
Projektträger entsenden Hochschulpersonal zu Fort- und Weiterbildungszwecken an ein in einem Programmland ansässiges Unternehmen, um die berufliche Entwicklung von Personal zu fördern.
Welche Vorteile bieten Personalmobilitäten Ihrem Unternehmen?
- Teilen Sie Ihre Expertise mit Hochschulen und positionieren Sie sich als innovativer Kooperationspartner
- Stimmen Sie die inhaltliche und fachliche Ausrichtung eines Auslandsaufenthalts individuell ab, um den größtmöglichen Nutzen beiderseits zu ermöglichen
- Profitieren Sie von Planungssicherheit durch Erasmus-Mobilitäts- und Finanzabkommen (Mobility bzw. Grant Agreement) zwischen Hochschule und Unternehmens- bzw. Hochschulpersonal
- i.d.R. kann eine finanzielle Förderung von Reise- und/oder Aufenthaltstagen genutzt werden
- Mehrfachaufenthalte zum Austausch und Vertiefung von Wissen sind möglich
Die Zusammenarbeit von Hochschulen und der Wirtschaft spielt eine zunehmend wichtige Rolle bei der Internationalisierung in beiden Bereichen. Zum einen steht der fachliche Austausch und Wissenstransfer zwischen Hochschulen und Unternehmen im Vordergrund. Zum anderen ist es wichtig, dass Studierende bereits während ihrer theoretischen Ausbildung an einer Hochschule praktische Erfahrungen auf dem europäischen Arbeitsmarkt sammeln.
Wie können Sie als Arbeitgeber von Erasmus+ Praktika profitieren?
- Bereichern Sie Ihr Unternehmen durch internationale Erasmus-Praktikanten und deren Erfahrungen, neue Perspektiven und Engagement
- Lernen Sie junge europäische Talente als potentielle Nachwuchskräfte für Ihr Unternehmen kennen
- Erweitern Sie Ihre europaweiten Geschäftsbeziehungen mit Hilfe des Erasmus-Netzwerks
- Steigern Sie die internationale Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens, indem Sie neueste theoretische Erkenntnisse und innovative Methoden aus den Hochschulen in Ihr Unternehmen integrieren
- Nutzen Sie das Wissen, die interkulturellen Erfahrungen und die Sprachkenntnisse der Studierenden zur Erschließung neuer Märkte und zur Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter
- Ergänzen Sie mit Ihren praktischen Erfahrungen die theoretische Ausbildung von Studierenden an den Hochschulen
Was ist Ihre Rolle als Unternehmen bei der Durchführung des Erasmus+ Programms?
- Ihr Unternehmen und die Heimathochschule wählen gemeinsam Studierende für ein Praktikum aus
- Die Inhalte des Praktikums werden von Ihnen, der Heimathochschule und den Studierenden festgelegt und im “Learning Agreement für Praktika” festgehalten. Alle nötigen Unterlagen erhält Ihr Unternehmen von der Heimathochschule der Studierenden
- In Ihrem Unternehmen wird ein Mentor ausgewählt, der Praktikanten während des Praktikums begleitet
- Ihr Unternehmen prüft, ob die Versicherungsdeckung des Praktikanten angemessen ist
- Eine logistische Unterstützung (z. B. bei der Unterkunftssuche, der Integration in das Unternehmen u. ä.) sowie die Zahlung eines Praktikumsentgeltes sind dringend erwünscht
- Nach erfolgreichem Abschluss des Praktikums stellt Ihr Unternehmen ein qualifiziertes Praktikumszeugnis aus
Wie sollte das Praktikumsangebot aussehen?
Für das Praktikumsangebot gibt es kein vorgegebenes Format. Sie können grundsätzlich Ihre üblichen Praktikumsausschreibungen nutzen. Bitte machen Sie Angaben zu Ihrem Unternehmen, zum Inhalt des Praktikums, den erforderlichen Qualifikationen des Praktikanten und sonstigen Informationen zum Praktikum wie Wochenarbeitszeit, Praktikumsentgelt und logistische Unterstützung (Wohnungssuche u. ä.).
Um Ihr Angebot zu verbreiten und geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zu finden, können Sie das Portal für Erasmus+ Praktika nutzen.
Bitte verfassen Sie Ihr Angebot auf Englisch, auch wenn Sie einen Praktikanten mit Deutschkenntnissen suchen, um Ihr Praktikumsgesuch einem breiteren Spektrum zugänglich zu machen.
Erforderlicher Versicherungsschutz
Die Teilnahme am Erasmus-Programm beinhaltet keinerlei Versicherungsschutz. Es ist für Erasmus-Praktikanten verpflichtend, gegen Haftpflichtschäden, die sie am Arbeitsplatz verursachen und für Unfälle, die sie am Arbeitsplatz erleiden, versichert zu sein. Diese Versicherungen können durch den Arbeitgeber, jedoch auch durch den Praktikanten selbst, abgeschlossen werden.
Gruppenversicherungen
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit für Erasmus-Praktikanten (Outgoing und Incoming), eine kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung über die Gruppenversicherung des Deutschen Akademischen Austauschdienstes abzuschließen.
Weitere Informationen zur Gruppenversicherung finden Sie hier.
Arbeitserlaubnis in Deutschland
Teilnehmer an EU-Bildungsprogrammen unterliegen nicht der Zustimmung durch die Arbeitsverwaltung. Der Aufenthalt ist zustimmungsfrei gemäß § 2 Nr. 2 der Beschäftigungsverordnung.
Die örtlich zuständige Ausländerbehörde ist alleiniger Ansprechpartner. Bitte wenden Sie sich an diese, um zu erfahren, welche Unterlagen (z. B. Zuwendungsbescheid) als Nachweis der Förderung erforderlich sind.
Sozialversicherungsbeiträge
Ob für das Praktikum Beiträge zu den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung gezahlt werden müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Informationen hierzu finden Sie in der Broschüre Tipps für Studenten: Jobben und studieren der Deutschen Rentenversicherung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung.
Der Praktikant oder die Praktikantin erhält von der Heimathochschule einen monatlichen Erasmus+ Zuschuss; dieser steht nicht im Konflikt mit einem Unternehmensgehalt.
Da es sich bei einem Erasmus+ Praktikum um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis handelt, sind Unternehmen dazu verpflichtet, sich an die Regelungen zum Mindestlohn in Deutschland zu halten. Eine Ausnahme bilden Pflichtpraktika im Rahmen des Studiums. Auch bei freiwilligen Praktika, die der Berufsorientierung dienen oder Studien- bzw. ausbildungsbegleitend absolviert werden, sind Unternehmen nicht verpflichtet den Mindestlohn zu zahlen, sofern das Praktikum nicht länger als drei Monate dauert. Bei längeren Praktika muss der Mindestlohn vom ersten Tag an gezahlt werden. Zur Zahlung eines über den Mindestlohn hinausgehenden Gehalts sind Unternehmen im Erasmus-Programm nicht verpflichtet, dies wird jedoch sehr begrüßt.
Weitere Informationen zu Regelungen bezüglich des Mindestlohns, sowie Rechten und Pflichten bei Praktikumsverhältnissen finden Sie in der Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Neben rechtlichen und unternehmerischen Aspekten müssen bei Praktika auch finanzielle Faktoren berücksichtigt werden.
Deutsche Unternehmen sind die aufnehmende Einrichtung für die aus dem Ausland entsendeten Praktikanten und Praktikantinnen. Die Mittel, die den Studierenden in Form des Erasmus+ Zuschusses dafür zur Verfügung gestellt werden, müssen von der entsendenden Hochschule, also der Heimathochschule der jeweiligen Studierenden, beantragt werden.
Steuern
Für die Erhebung der Einkommenssteuer sind die Landesfinanzbehörden (Finanzämter) zuständig. Anfragen sind daher direkt an das zuständige Finanzamt vor Ort zu richten. Die Landesfinanzbehörden stellen auch entsprechende Informationsbroschüren zur Verfügung.
An wen wende ich mich, wenn ich Fragen habe?
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter erasmus-mobilitaet@daad.de.